Lawinengefahr: Wer haftet bei losgetretenen Schneemassen?

 

Verschneite Landschaften locken jedes Jahr zahlreiche Wintersportler in die Berge, um sie mit Schiern, Snowboards, auf Schneeschuhen oder bei Schitouren zu erobern. Zum Vergnügen auf den Brettern gesellt sich aber auch die Gefahr durch Schneebretter und Lawinenabgänge.

 

Unterschätztes Risiko

Instabile Schneedecken, fehlende Sachkenntnis und Leichtsinn sind häufige Auslöser für Lawinenabgänge, die nicht nur Wintersportler gefährden, sondern auch schwere Schäden an Hab und Gut anderer verursachen können. Bei aller Tragik solcher Ereignisse stellt sich zudem die Frage, wer für den angerichteten Schaden haftet.

 

Haftpflicht in begrenztem Ausmaß

Wer eine Lawine auslöst, macht sich – zumindest in Österreich – nicht strafbar, kann aber zur Leistung von Schadenersatz herangezogen werden. Soweit vorhanden, greift zwar eine Privathaftpflichtversicherung, doch die Leistungshöhe ist begrenzt und kann insbesondere bei mehreren Verletzten oder getöteten Personen nicht ausreichend sein. Die eigene Verantwortung spielt aber auch bei Schneelawinen eine Rolle: Bei grober Fahrlässigkeit oder bewusster Inkaufnahme eines Unglücks können Versicherungen ihre Leistung ganz oder teilweise verweigern. 

 

Vorsicht geboten

Abseits gesicherter Pisten ist die Gefahr besonders groß, eine Lawine auszulösen. Schitourengeher tun gut daran, sich im Vorfeld über die Schneelage zu erkundigen und Lawinenwarnstufen zu beherzigen. Pistenbenutzer wiederum sollten Warntafeln der Liftbetreiber vor gesperrten Abfahrten und „verbotenem Gelände“ nicht ignorieren und sich an die Markierungen halten – auch wenn die „unberührten“ Hänge besonders anziehend wirken mögen. Lassen Sie Vernunft walten und beachten Sie alle Vorsichtsmaßnahmen, dann kann es beruhigt heißen: "Auf die Bretter, fertig, los!"

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


 
 
TKG-VERSICHERUNGSMAKLER KG
 

 

A-9711 Paternion, Widmanngasse 13
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 4245 3238
+43 4245 4069

 

office@tkg.cc
Webseite
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Bildnachweis  | © lukasbieri / pixabay