Mautstrecke Autobahn: Digitale Vignette kann teuer kommen!

 

Bis 2017 mussten Autobahnfahrer die Vignette auf die Windschutzscheibe ihres Fahrzeugs kleben, seit 2018 ist sie auch digital erhältlich. Praktisch, solange mit der online-Registrierung bei der ASFINAG alles stimmt: ansonsten können die Mautkosten explodieren.

 

Kleben war gestern

Mittlerweile lässt nahezu die Hälfte aller Vignetten-Käufer das eigene KFZ-Kennzeichen online registrieren. Das Prinzip ist einfach: Kameras erfassen das Kennzeichen, es folgt ein Abgleich mit der Datenbank. Die Vorteile liegen auf der Hand: Man erspart sich das mühsame Ablösen nach Ablauf und die erneute Berappung der Maut bei Ersatz einer kaputten Windschutzscheibe. Wechselt man das Fahrzeug, wechselt die Vignette mit – sofern das Kennzeichen gleichbleibt.

 

Unsichtbare Falle

Genau hier lauert auch die Gefahr: Bei neuem Kennzeichen, das man etwa bei einem Umzug in einen anderen behördlichen Zuständigkeitsbereich erhält bzw. wenn das Auto/die Nummerntafeln gestohlen wurden oder das Wunschkennzeichen erlischt, steht man ohne Vignette da. „Eigentlich“ logisch und kein Problem, wenn man das Kennzeichen VOR Benutzung einer Mautstrecke bei der ASFINAG ummeldet. Allerdings vergisst man allzu leicht darauf, und das kann richtig unangenehm werden!

Ebenso wie ein simpler Tippfehler bei der Eingabe, denn mit falschen Angaben bewegt man sich unerlaubterweise auf Österreichs Autobahnen. Zudem ist zu beachten, dass die online-Vignette aufgrund des Rücktrittsrechts von Konsumenten erst nach 18 Tagen ab Kauf gültig wird – wer vorher losfährt, riskiert zusätzliche Zahlungen!

 

Mehrfachstrafen vorprogrammiert

Fatal wirkt sich die Bearbeitungsdauer von bis zu zwei Monaten für Ersatzmautvorschreibungen durch die ASFINAG aus. Zumeist bemerkt man ja erst mit Erhalt dieser Forderung, dass man ohne gültige Vignette unterwegs war. Womöglich nicht nur einmal: Die Ersatzmaut von 120 Euro ist für jeden Tag fällig, an dem man die Autobahn unberechtigt benutzt hat und im System erfasst wurde – und das leider zu Recht, auch wenn man sich keiner Schuld bewusst war. Das kann sich zu hohen Strafsummen addieren, die zusätzlich zur bereits bezahlten und erneuten Maut fällig werden.

 

So können Sie Kosten reduzieren

Flattert eine Zahlungsaufforderung ins Haus, wenden Sie sich innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist an die ASFINAG und fragen Sie jedenfalls nach, ob bzw. wie viele Forderungen womöglich noch unbearbeitet sind. Stellen Sie für eventuell offene Posten ein schriftliches Kulanzansuchen mit der Begründung, dass Ihnen Ihr Melde-Versäumnis erst jetzt nach Verständigung bewusst wurde. Zwar wird Ihnen die Zahlungslast wohl kaum gänzlich erlassen, doch sie kann sich deutlich vermindern.

 

Unsere Tipps
  • Regeln Sie diese Angelegenheit rasch, denn Ihre Einwendung hat keine aufschiebende Wirkung auf die Zahlungsfrist. Bei Überschreitung droht zusätzlich ein Verwaltungsstrafverfahren!
  • Die 18-tägige Wartezeit bei Online-Bestellung vermeiden Sie, wenn Sie die digitale Vignette bei einem Vertriebspartner, am Automaten oder direkt an einer Mautstelle kaufen.
  • Auf der ASFINAG Website können Sie zudem vorsorglich eine Gültigkeitsabfrage für Ihr Kennzeichen tätigen und so erfahren, ob Ihre Vignette richtig registriert ist.

 
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