Wenn der Berg ruft: Wer übernimmt die Kosten für eine Hubschrauberbergung?

 

Freitag Mittag packen Daniel und Kerstin gerne mal ihre Rucksäcke und erkunden übers Wochenende Österreichs Bergwelt und genießen die Natur. Für diese Saison haben die beiden beschlossen, noch viel öfter ihrer Leidenschaft nachzugehen und sich auf den Weg in die Berge machen.

 

Als morgens die Sonne scheint und somit das Wetter zu einer spontanen Tour einlädt, machen sie sich motiviert und gut gerüstet auf, einen weiteren Gipfel zu erklimmen. Nach der Mittagspause passiert es: Kerstin ist nur einen kleinen Moment unachtsam, ein Stein lockert sich, sie rutscht ab. Kein offensichtlich allzu schwerer, aber ein sehr unglücklicher Sturz: Kerstin schlägt mit dem Kopf auf und wird bewusstlos.

 

Die alarmierte Rettung organisiert einen Hubschrauber, um Kerstin so rasch und schonend wie möglich ins nächste Krankenhaus zu transportieren. Dort wird neben einem Schädel-Hirn-Trauma leider auch eine Verletzung der Wirbelsäule festgestellt. Auch nach ein paar Wochen Krankenhaus lassen sich die Folgen noch nicht klar abschätzen, mit denen Kerstin dauerhaft rechnen muss.

 

Das menschliche Schicksal steht bei dem Unfall von Kerstin natürlich klar im Fokus. Trotzdem darf man eine Frage nicht außer Acht lassen, die sich jeder stellen sollte: Wer trägt die Kosten, wenn mir so ein Unfall passiert?

 

Die Hubschrauberbergung, der lange Krankenhausaufenthalt, Reha-Kosten, Verdienstentgang, Hausumbauten, bleibende Berufsunfähigkeit … sehen wir uns an, wer für anfallende Kosten durch einen Unfall in der Freizeit, beim Sport oder im Haushalt aufkommt:

 

→ Gesetzliche Krankenversicherung

 

Kommt für die ärztliche Versorgung nach einem Unfall auf, für eine notwendige stationäre Behandlung im Krankenhaus und eine gegebenenfalls erforderliche Rehabilitation.

 

NICHT übernommen werden: die Kosten für einen Einsatz der Bergrettung oder einer notwendigen Hubschrauberbergung. Für eine Hubschrauberbergung können schnell Kosten von mehreren tausend Euro entstehen, die der Verunfallte aus eigener Tasche bezahlen muss.

 

→ Gesetzliche Unfallversicherung

 

Leider nein: die gesetzliche Unfallversicherung leistet im Zusammenhang mit Unfällen NUR bei einem Arbeitsunfall oder einem Unfall am Arbeitsweg. Mehr als 2/3 der ca. 800 000 Unfälle, die jährlich passieren, ereignen sich allerdings nicht während der Arbeitszeit, sondern in der Freizeit.

 

Die gesetzliche Absicherung (inkl. Pensionsversicherung) stellt im Falle eines Freizeitunfalles also lediglich eine Basis dar. Für sämtliche Folgekosten reicht der gesetzliche Versicherungsschutz nicht aus.

 

Folgekosten und finanzielle Einbußen

Gerade aber die Folgekosten sind es, die einen schlimmen Unfall doppelt tragisch werden lassen:

Behält Kerstin aus ihrem Unfall dauerhafte Invalidität, dann muss sie zu der psychischen Belastung auch noch die Kosten für den barrierefreien Umbau des Hauses/der Wohnung oder die Anschaffung eines Spezialfahrzeuges tragen. Verschlimmert wird die Situation durch die Tatsache, dass Kerstin ihren bisherigen Beruf als Altenpflegerin nicht mehr ausüben kann, und sie sich mit erheblichen finanziellen Einbußen durch die eingeschränkte Erwerbsfähigkeit konfrontiert sieht.

 

Kaskoversicherung für Ihre Gesundheit

Seien Sie aktiv, nutzen Sie unsere schöne Bergwelt und die zahlreichen anderen Sportmöglichkeiten, die Österreich zu bieten hat. Bitte vergessen Sie dabei aber nicht, sich entsprechend abzusichern und mit einer privaten Unfallversicherung sowie Berufsunfähigkeitsversicherung gegen finanzielle Folgen und Belastungen vorzusorgen.

 

Mountainbiken, Klettern, Paragleiten, Tauchen … gerne überprüfen wir auch Ihre bestehende Polizze, ob die von Ihnen ausgeübte Sportart tatsächlich im nötigen Umfang versichert ist.

 

Melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne!

 

 

5 Tipps, Unfällen vorzubeugen

 

#1 Helm

Radfahren, Reiten, Inline-Skaten … nicht oben ohne! Ein Helm kann bei einem Sturz schwere Kopfverletzungen verhindern und Leben retten.

 

#2 Richtige Ausrüstung

Skateboard fahren, Inline-Skaten, … vergessen Sie nicht auf die nötigen Protektoren, um Ellenbogen und Knie entsprechend zu schützen.

Wanderungen und Bergtouren nur mit entsprechendem Schuhwerk!

 

#3 No risk, no fun?

Nicht immer ist der Spaß nur an der Grenze zum größten Risiko zu finden. Gerade in diesen Zeiten sollten Sie erhöhte Vorsicht walten lassen, um den Besuch einer Unfallambulanz oder einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden.

 

#4 Aufwärmen

Leider im Breitensport üblich: von null auf hundert! Beugen Sie Verletzungen vor, indem Sie den Körper durch Dehnen und leichte Bewegungen aufwärmen und auf die Belastung vorbereiten.

 

#5 Wind und Wetter

Für Outdoor-Sportler unerlässlich: das Wetter im Blick haben! Sind Nebel, Sturm, Hagel oder Gewitter im Anzug? Ist auch der Rückweg von der Wanderung noch bei gutem Wetter und guter Sicht möglich? Zu jeder guten Vorbereitung gehört auch, die Wettervorhersage zu kennen!

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


 
 
Versicherungskanzlei Ilk & Partner

 

 

3495 Rohrendorf, Obere Hauptstraße 91
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 2732 833 600
+43 2732 833 60-10

 

office@ilk.at
www.ilk.at
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © envato elements