KuKuSpoSiG - Veranstaltung abgesagt: Geld oder Gutschein?

 

Viele Veranstaltungen mussten und müssen in Österreich aufgrund der COVID-19-Pandemie abgesagt werden. Jede Menge verkaufter Tickets erzeugen nun Unsicherheit bei ihren Besitzern, ob diese auf den Kosten dafür sitzen bleiben. Klarheit verschafft das neue Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz: hier wird geregelt, wann ein Veranstalter einen Gutschein ausstellen darf, bzw. wann er das Geld zurückzahlen muss.

 

Kurz gesagt: darüber entscheidet der Ticket-Preis

 

Ticketpreis Erstattung
bis 70 € der Veranstalter kann über den gesamten Betrag einen Gutschein ausstellen
70 – 250 € 70 € als Gutschein, den Rest in bar
über 250 € 180 € in bar, Restbetrag als Gutschein

 

 

Beispiel: Sie haben ein Festivalticket um 280 € gekauft. Als Rückerstattung erhalten Sie 180 € in bar, die restlichen 100 € in Form eines Gutscheines.

 

Der erhaltene Gutschein ist nicht namensgebunden, Sie dürfen ihn frei an jede Person weitergeben. Für die Ausstellung, Übersendung oder Einlösung des Gutscheines dürfen Ihnen keine Kosten verrechnet werden.

 

Sollten Sie den Gutschein bis zum 31.12.2022 nicht eingelöst haben, können Sie vom Veranstalter verlangen, Ihnen den Betrag in bar auszuzahlen.

 

→ Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz (KuKuSpoSiG)


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


 
 
TKG-VERSICHERUNGSMAKLER KG
 

 

A-9711 Paternion, Widmanngasse 13
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 4245 3238
+43 4245 4069

 

office@tkg.cc
Webseite
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Bildnachweis  | © envato elements