Sinkendes Pensionsantrittsalter, steigende Kosten

 

Es war ein sehr kleiner gemeinsamer Nenner, auf welchen man sich im aktuellen Regierungsprogramm in Bezug auf die stark wachsenden Kosten im Pensionssystem einigen konnte. In der laufenden Legislaturperiode sollen „Maßnahmen zur Erhöhung des faktischen Rentenantrittsalters“ gesetzt werden. Speziell Männer - diese gehen im Schnitt fast 4 Jahre vor deren gesetzlichen Pensionsalter mit 65 in Rente - sollen zu einem späteren Antritt bewogen werden. Wie das geschehen soll wurde von der Regierung bislang noch nicht dargelegt. Dass die Richtung derzeit allerdings nicht stimmt, belegen die jüngsten Zahlen aus dem Sozialministerium. Das faktische Pensionsantrittsalter ist nämlich im Jahr 2019 wieder gesunken. Dieser Trend dürfte sich im Jahr 2020 durch die Coronakrise fortsetzen und Dank hausgemachter Ausgabensteigerungen den Reformdruck auf das Pensionssystem weiter erhöhen.

 

Einmaleffekte aus Zahlentrickserei verpuffen

Zwischen 2013 und 2015 gab es mit 1,7 Jahren von 58,5 auf 60,2 den mit Abstand stärksten Anstieg des faktischen Pensionsantrittsalters. Das spielte in Anbetracht der teils harschen Kritik von internationalen Ökonomen an der atypisch frühen Beendigung der Erwerbstätigkeit in Österreich den politischen Verantwortungsträgern perfekt in die Karten. Dabei wurde das Kostenproblem vorzeitiger Pensionen nicht gelöst sondern lediglich durch eine banale Zahlentrickserei in eine andere Statistik verschoben. Konkret wurden per Jänner 2014 für nach 1964 geborene Personen die befristeten Berufsunfähigkeitspensionen abgeschafft. Wer seither schwer und längerfristig erkrankt, muss weiterhin bei der Pensionsversicherungsanstalt einen Antrag auf Geldleistung stellen und auf deren Bewilligung hoffen.

 

 

   

 

 

Das neu eingeführte „Rehabilitationsgeld“ wird allerdings dann nur von der Pensionsversicherung beauftragt, aber von der Österreichischen Gesundheitskasse geleistet. Damit sind seit 2014 sukzessive alle befristeten Berufsunfähigkeitspensionsbezieher aus der Rentenantrittsstatistik verschwunden. Gleichzeitig eingeführte, vermeintlich effizientere Rehabilitationsmaßnahmen sollten erkrankte und verunfallte Personen schneller in das Erwerbsleben zurückbringen. Die Regierung erwartete sich zwischen 2014 und 2018 Kosteneinsparungen von rund 650 Millionen Euro. Ein Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2017 zeichnet allerdings ein völlig anderes Bild. Das komplexe Zusammenspiel verschiedener Sozialversicherungsträger in diesem Bereich würde ungenügend funktionieren, es sei statt Einsparungen sogar mit Mehrkosten zwischen 100 und 200 Millionen Euro zu rechnen. Dass nun bei Männern das Pensionsantrittsalter von 2018 auf 2019 von 61,3 auf 61,1 Jahre rückläufig ist, kommt für die Pensionsversicherungsanstalt offenbar nicht überraschend In einer Stellungnahme heißt es, man hätte aufgrund der langfristigen Effekte aus der Systemumstellung 2014 mit dieser Entwicklung gerechnet …

 

Steigende Kostenbelastung aus Wahlzuckerln

 

Die im Sommer 2019 im freien parlamentarischen Spiel der Kräfte beschlossenen Wahlzuckerln für Pensionen belaufen sich einer Schätzung des Budgetdienstes allein im Jahr 2020 auf knapp 700 Millionen Euro. Mit etwa 366 Millionen schlägt sich die über dem Normalmaß aufgebesserte Erhöhung der laufenden Rentenbezüge am stärksten zu Buche. 147 Millionen Euro werden für höhere Mindestpensionen (Ausgleichszulage), 115 Millionen für die neue abschlagsfreie Rente als weitere maßgebliche Kostentreiber kalkuliert. Alles freilich Aufwendungen, die in den Folgejahren nicht nur bestehen sondern durch die jährlichen Inflationsanpassungen sogar steigen werden. Für das heurige Jahr sind durch die hohe Arbeitslosigkeit, Stundungen bzw. die Uneinbringlichkeit von Pensionsversicherungsbeiträgen auch einnahmenseitig negative Entwicklungen zu erwarten. Die triste Situation am Arbeitsmarkt dürfte auch zahlreiche vorgezogene Pensionsantritte nach sich ziehen. Damit dürfte sich der negative Trend von 2019 beim Rentenantrittsalter weiter fortsetzen.

 

Tipp – Rechtzeitig vorsorgen

Auch wenn es die Regierung eigentlich wieder auf die lange Bank schieben wollte, drängen sich die dringend notwendigen Reformen im Pensionssystem durch die angespannte Situation bei den Staatsfinanzen immer stärker auf. Diese könnten nun doch schon früher als geplant in Kombination mit weiteren Paketen zur Belebung der Wirtschaft kommen. Es wird in Zukunft auch in Österreich trotz einer noch vergleichsweise guten gesetzlichen Grundversorgung im Rentenbereich noch wichtiger werden, eigene Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Je früher und konsequenter diese vorangetrieben werden, desto weniger setzt man sich den unvermeidbaren gesetzlichen Einschnitten aus.

 

Sehr gerne berechnen wir ihre zu erwartenden Pensionsleistungen und erstellen mit ihnen gemeinsamen einen individuellen und maßgeschneiderten Vorsorgeplan.

 

 

 

Datenquelle: Sozialministerium, Budgetdienst

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