E-Bikes: Ran an die Pedale – aber sicher!

 

Mitte Juli ist dank sonniger Tage die Fahrradsaison bereits voll im Gange. Doch nicht nur das schöne Wetter sorgt dafür, dass wieder vermehrt Radfahrer unterwegs sind. Auch die Corona-Krise trägt dazu bei, dass zunehmend Menschen auf das Fahrrad umsteigen. Manche, weil sie die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln vermeiden möchten, andere, weil sie durch Kurzarbeit mehr Freizeit zur Verfügung haben.

 

Immer öfter fällt die Wahl beim Fahhrad auf ein E-Bike. Längst nicht mehr nur Senioren und Sportmuffel, sondern auch passionierte Biker folgen diesem Trend. So wurden 2019 in Österreich etwa 170.000 E-Bikes verkauft – Tendenz steigend.

 

Und da ein E-Bike in der Anschaffung deutlich höher zu Buche schlägt, als ein „normales“ Fahrrad, lohnt es sich durchaus, einen Blick auf die richtige Absicherung zu werfen.

 

Versicherungstechnisch stellen sich dem E-Bike-Besitzer grundsätzlich 2 Fragen:

 

#1) Wer übernimmt den Schaden, wenn ich einen Sach- oder Personenschaden mit dem Fahrrad anrichte?

 

Die Privathaftpflichtersicherung (z.B. im Rahmen der Haushaltsversicherung). Um für diese als Fahrrad zu gelten, muss die Höchstgeschwindigkeit eines E-Bikes unter 25 km/h und die Motorleistung unter 600 Watt liegen. Jedenfalls ist eine explizite Abklärung aber sinnvoll.

 

Wird einer dieser Werte überstiegen, gilt das Bike als KFZ und es besteht Versicherungspflicht. Tatsächlich bedeutet das Ausweis- und Helmpflicht, es muss als Motorfahrrad zugelassen werden und als Moped versichert werden. Darüber hinaus gelten dann weitere Bestimmungen, wie zum Beispiel angebrachter Rückspiegel, keine Benutzung der Fahrradwege, zugelassene Bremsanlage, …

Wichtig: In diesem Fall ist das E-Bike KEINESFALLS im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung versichert. Für alle Schäden haftet die Fahrerin bzw. der Fahrer mit dem gesamten Vermögen.

 

#2) Wer übernimmt die Kosten, wenn mein Fahrrad beschädigt oder gestohlen wird?

 

Grundsätzlich sind Fahrräder über die Haushaltsversicherung mitversichert. Gegen Diebstahl allerdings nur dann, wenn sich das Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahls auf dem versicherten Grundstück in einem eigens gesicherten Raum (Wohnung, Fahrradkeller, …) befunden hat.

 

Wird das Fahrrad unterwegs gestohlen, besteht über die Haushaltsversicherung in den meisten Fällen KEIN Versicherungsschutz.

 

Versicherungsschutz aufrüsten

Zehntausende Fahrräder verschwinden jährlich auf Nimmerwiedersehen, je teurer die Anschaffung, also je schmerzlicher der Verlust des E-Bikes finanziell ist, desto eher rentiert sich der Gedanke an eine eigene Diebstahl- oder Fahrrad-Komplett-Versicherung. Damit können Sie neben dem Diebstahl des E-Bikes auch Schäden wie Brand, Tierschäden, Teilediebstahl, Parkschäden, Vandalismus und den Akkuschutz inkludieren.

 

Achtung: Obliegenheiten einhalten

Bei manchen Versicherungen wird die Nutzung eines bestimmten Fahrradschlosses vorgeschrieben, hier sollten Sie sich unbedingt informieren.

 

TIPP

Melden Sie sich bei uns, wir können gemeinsam mit Ihnen klären, ob und wie Ihr Fahrrad bereits in einer bestehenden Polizze mitversichert ist, der bestehende Vertrag eventuell angepasst werden muss und ob eine Zusatzversicherung sinnvoll ist.

 

Wichtig

Ein Fahrraddiebstahl muss umgehend bei der Polizei gemeldet werden und bitte benachrichtigen Sie auch uns so rasch wie möglich. Heben Sie bitte die Originalrechnung für das Fahrrad für eine rasche und erfolgreiche Schadenabwicklung auf, hilfreich sind auch Fotos vom Rad unmittelbar nach dem Kauf.

 

Weiterführende Links

→ Fahrradpass

→ Fahrrad registrieren

 

 

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


 
 
TKG-VERSICHERUNGSMAKLER KG
 

 

A-9711 Paternion, Widmanngasse 13
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 4245 3238
+43 4245 4069

 

office@tkg.cc
Webseite
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Bildnachweis  | © envato elements