„Empty Nesters“: Was ändert sich am Versicherungsschutz, wenn Kinder das Haus verlassen?
Wenn Kinder flügge werden und das heimische Nest verlassen, beginnt ein neuer Lebensabschnitt für die jungen Erwachsenen, aber auch ihre Eltern. Doch nicht erst mit dem Auszug der Kinder, bereits mit Erreichen der Volljährigkeit verändert sich vieles - unter anderem der Versicherungsschutz!
In welchen Bereichen sind junge Erwachsene (noch) bei den Eltern mitversichert? Wie lange gelten Kinder – aus Sicht der privaten Versicherung – tatsächlich als Kinder?
→ Gesundheitsvorsorge
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder bis 18 Jahren automatisch mitversichert.
Nach dem 18. Geburtstag nur mehr, wenn der junge Erwachsene nicht über die Geringfügigkeitsgrenze verdient und nach der Schule ein Studium begonnen wird. Möglich ist die Mitversicherung für Studenten bis zum 27. Lebensjahr, Voraussetzung ist der Bezug der Familienbeihilfe oder der Nachweis, dass das Studium ernsthaft betrieben wird (8-Stunden-Bestätigung).
Wer nach Schule oder Ausbildung auf Arbeitssuche ist, kann sich bis zu höchstens 24 Monate, gerechnet ab dem 18. Geburtstag bzw. dem Ende der Schul- oder Berufsausbildung, bei den Eltern mitversichern.
Tipp: In jedem Fall ist es ratsam, sich zum 18. Geburtstag des Kindes mit der Gesundheitskasse in Verbindung zu setzen und die Mitversicherung zu klären.
Private Krankenversicherung – Optionstarif: Gesundheitszustand „einfrieren“
Mit 18 sind die Pläne groß, das Geld knapp … dennoch ist es ein perfekter Zeitpunkt, um sich Gedanken über eine private Krankenversicherung zu machen: denn je jünger und gesünder, umso günstiger die Prämie.
Eine ideale Möglichkeit für den Einstieg in eine private Krankenversicherung bietet der sogenannte Einstiegs- oder Optionstarif. Junge Menschen können dabei die Prämie am Anfang erschwinglich halten und sich die Option sichern, später auf einen Volltarif umzusteigen. Mit dem Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und ohne neuerliche Gesundheitsfragen!
→ Unfallversicherung
Risiko und Abenteuerlust: junge Erwachsene wollen das Leben voll auskosten, sind aktiv und fühlen sich unverwundbar. Leider gehen nicht alle Abenteuer glimpflich aus … und Folgekosten (Reha, Therapie, Hausumbauten, …) nach einem Unfall können sehr teuer werden.
Für die meisten Abenteuer ist man nicht automatisch unfallversichert, denn die gesetzliche Unfallversicherung ist lediglich zuständig für Unfälle, die sich während der Arbeit, Ausbildung, Schule oder Kindergarten, bzw. auf dem Weg dorthin oder zurück nach Hause, ereignen.
Ca. 75% der rund 800.000 Unfälle, die sich jährlich ereignen, passieren allerdings in der Freizeit! Hier besteht kein gesetzlicher Schutz – hier hilft nur eine private Unfallversicherung!
Sollten sie bereits mit einer Familien-Unfallversicherungen vorgesorgt haben, gibt es 2 wichtige Punkte zu beachten:
- bei vielen Produkten gilt der Schutz der Kinder nur bis 18 Jahre
- ein häufiges Kriterium ist, dass die versicherten Personen im gemeinsamen Haushalt leben
Kinder nach dem 18. Geburtstag, oder die in einem eigenen Haushalt leben, müssen dann gegebenenfalls mit einer eigenen privaten Unfallversicherung geschützt werden.
→ Haushalts- und Haftpflichtversicherung
Gehen Sie nicht automatisch davon aus, dass Kinder in der Haushalts- und Haftpflichtversicherung mitversichert sind, solange Sie mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt leben. Die Versicherungsbedingungen können hier sehr unterschiedlich sein und hängen meist von verschiedenen Kriterien ab:
- Alter (meist bis zum 25. oder 27. Lebensjahr)
- Ausbildung
- regelmäßiges Einkommen (darunter fällt auch die Lehrlingsentschädigung!)
- Familienstand
- Wohnort
- …
Der Einstieg des Kindes ins Berufsleben, Wohnortwechsel fürs Studium, der 18. Geburtstag, … sind wichtige Zeitpunkte, zu denen Sie die Mitversicherung in der Haushalts- und Haftpflichtversicherung überprüfen und die entsprechende Absicherung sicherstellen sollten.
→ Rechtsschutzversicherung
Haben Sie Ihre Rechtsschutzversicherung auf Ihre Kinder ausgedehnt, ist auch hier zu beachten, dass dies oft nur bis zum 25. Lebensjahr möglich ist, wenn die Kinder noch in Ausbildung sind, über kein eigenes Einkommen verfügen und im gemeinsamen Haushalt leben.
Verträge können diesbezüglich recht unterschiedlich sein, jedenfalls lohnt sich ein Blick in die Polizze, ob und unter welchen Bedingungen volljährige Kinder mitversichert sind.
Fazit
Ihr Versicherungsschutz ist nichts einmalig Festgeschriebenes. Gehen Sie nicht davon aus, dass Ihre erwachsenen Kinder selbstverständlich den elterlichen Versicherungsschutz genießen, nur weil sie noch zuhause wohnen. Jede Änderung der familiären Lebenssituation kann eine Absicherungslücke zur Folge haben.
Checken Sie unbedingt mögliche „Volljährigkeitsfallen“: manchmal kann es genügen, der Versicherung lediglich die neuen Daten bekannt zu geben, in anderen Fällen ist eine separate Absicherung notwendig.
Im Zweifelsfall lieber einmal mehr nachfragen – wir sind für Sie da!
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