Streamen auf Abwegen: Abofallen, Datenklau & Computerviren

 

Was tun in Zeiten herbstlicher Ausgangssperren? Wer Videos per Internet konsumiert, sollte bei illegalen Portalen und unvermuteten Kostenforderungen vorsichtig sein.

 

Im grünen Bereich

Achten Sie beim Streaming auf legale Quellen. In den Mediatheken von Fernsehsendern wie ORF, ARD, ZDF, SAT1, Arte etc. und auf Portalen wie viewster.com oder netzkino.de streamen Sie  kostenfrei und legal. Auch gebührenpflichtige Angebote etwa von Maxdome, Netflix, Amazon oder iTunes können Sie unbedenklich nutzen, ebenso wie filmmit.com, vodclub.online oder das Filmarchiv Austria.

 

In Grauzonen unterwegs

Ohne Genehmigung von Urhebern oder Rechteinhabern ist die Übertragung von Audio- oder Videodateien via Internet rechtlich strafbar, beispielsweise bei kinox.to oder movie2k.com, mitunter sogar auf YouTube oder ähnlichen Kanälen. Umgehen Sie technische Beschränkungen, etwa Ländersperren, oder nutzen Sie virtuelle Tauschbörsen bzw. Video-Sharing-Plattformen, müssen Sie mit juristischen Konsequenzen rechnen. Hände weg auch vor Media-Playern oder Firesticks, die im Smart-TV eingebaute Schutzvorrichtungen kappen. Womöglich laden Sie damit zusätzlich Schadsoftware auf Ihr Gerät und riskieren neben rechtlichen Problemen auch Cyber-Attacken. 

 

Trickbetrug per Raubkopie

Um legale von illegalen Angeboten zu unterscheiden, achten Sie auf reißerische Werbung oder schlechte Filmqualität. Zweifel sind zudem geboten, wenn Sie viele Clicks bis zum gewünschten File benötigten oder Filme beworben werden, die noch in den Kinos laufen und auf etablierten Portalen nicht verfügbar sind. Oft punkten solche Seiten mit reichhaltiger Auswahl und kostenlosen Probestreams, die zum Abschluss eines Abos verlocken. Die Ernüchterung folgt, wenn Registrierungen nicht abgeschlossen oder Videos nicht abgerufen werden können und dennoch eine Rechnung folgt. Aktuell fordern mehr als 200 solcher dubioser Portale unbedarfte Nutzer zur Zahlung auf – häufig durch Schreiben von Inkassobüros. Recherchiert man nach, erhält man in YouTube-Videos Falschinformationen vermeintlicher Anwälte, die das Vorgehen als rechtsgültig bezeichnen.

 

Was Sie tun können

Checken Sie vor Abo-Abschluss und Angabe Ihrer Daten, ob die Streaming-Seite seriös ist oder bereits Warnungen im Netz existieren. Haben Sie eine Rechnung erhalten, ohne dass eine Leistung vorliegt, zahlen Sie den Betrag keinesfalls ein, sondern erstatten Sie Strafanzeige. Die Drohung durch sogenannte Inkassobüros ist meist eine Fälschung: Das Unternehmen existiert womöglich gar nicht, etwa wenn das Impressum auf der Homepage fehlt.

 

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Peter Höfler

Vermögensberater, Unternehmensberater

 

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