Düstere Zeiten: Sicher mit dem Auto durch Herbst & Winter

 

Dunkelheit, Laub auf den Straßen, tiefstehende Sonne, Nieselregen, Nebel … Herbst und Winter machen den Autofahrern das Leben schwer. Können und Umsicht sind gefragt, um unfallfrei durch die dunklere Jahreshälfte zu kommen.

 

#1 Licht

Gute Sicht und Sichtbarkeit sind im Herbst und Winter das Um und Auf. Bedenken Sie, dass bei schlechter Sicht oder Dämmerung das Tagfahrlicht alleine nicht ausreicht, denn bei vielen Automodellen leuchtet dieses nur nach vorne – hinten bleibt das Auto komplett unbeleuchtet.

 

Denken Sie daran, dass bei einem Fahrzeug mit Halogen-Scheinwerfern die Lichtstärke mit der Zeit immer schwächer wird, da diese an Leistung verlieren. (Bei LEDs gibt es dieses Problem nicht.)

 

Führt falsche oder unzureichende Beleuchtung zu einem Unfall, müssen Sie nicht nur mit einer Verwaltungsstrafe rechnen, es kann auch passieren, dass die Versicherung den Schaden nicht deckt.

 

Welche Beleuchtung ist wann erlaubt?

  • Abblendlicht: immer erlaubt
  • Tagfahrlicht: nur tagsüber und bei guter Sicht
  • Fernlicht: erlaubt, wenn über 50 km/h gefahren werden darf (oder die Straßenbeleuchtung unzureichend ist)

 

#2 Nebel

 

Ein Begleiter der dunklen Jahreszeit bringt Autofahrer immer wieder in gefährliche Situationen: der Nebel. Neblige Morgen- und Abendstunden bzw. plötzlich auftauchende Nebelfelder erfordern ein angepasstes Fahrverhalten. Das sollten Sie beim Fahren bei Nebel beachten:

  • Geschwindigkeit reduzieren
  • Abstand zum Vordermann einhalten bzw. erhöhen
  • Abblendlicht einschalten, ev. vorhandene Nebelscheinwerfer, wenn das Abblendlicht nicht mehr ausreicht – kein Fernlicht, dies verschlechtert die Sicht zusätzlich
  • Rechts fahren – keinesfalls überholen
  • besondere Vorsicht beim Linksabbiegen
  • Achtung in Baustellenbereichen: Verkehrsführungen und Baustellenmarkierungen sind im Nebel oft schwer erkennbar
  • Falls vorhanden, die Nebelpunkte am Fahrbahnrand beachten:
    • 3 Punkte sichtbar: normale Sicht
    • 2 Punkte sichtbar: maximal 60 km/h
    • 1 Punkt sichtbar: maximal 40 km/h

Kurz zur Nebelschlussleuchte

Im Gegensatz zu Nebelscheinwerfern dürfen Nebelschlussleuchten NUR bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel verwendet werden.

Wichtig! Nicht vergessen, die Nebelschlussleuchte wieder auszuschalten, sobald die Sicht sich bessert oder beim Kolonnenverkehr ein Fahrzeug hinter Ihnen aufschließt. Und das nicht nur, damit Ihr Hintermann nicht geblendet wird – bei ungerechtfertigter Verwendung der Nebelschlussleuchte kann auch eine Verwaltungsstrafe drohen.

 

#3 Laub, Erde & Fallobst

 

Schnee und Glatteis veranlassen die meisten Autofahrer zu einer vorsichtigen, angepassten Fahrweise. Zu schnell unterwegs sind viele allerdings auf Straßen, die durch Erde oder Laub verschmutzt sind. Dabei bedeuten Laub, Fallobst oder Erde auf nasser Fahrbahnen eine ebenso hohe Rutschgefahr und führen schnell dazu, dass die Reifen keinen Grip mehr haben und der Bremsweg deutlich länger wird. Halten Sie auf verschmutzten Fahrbahnen möglichst viel Abstand zu Ihrem Vordermann, reduzieren Sie die Geschwindigkeit und versuchen Sie ruckartiges Lenken bzw. Bremsen zu vermeiden.

 

#4 Wildwechsel

 

Ein Wildunfall alle sieben Minuten – das ist die Jahresbilanz auf Österreichs Straßen. Zu den meisten Zusammenstößen kommt es aufgrund schlechterer Sichtverhältnisse im Herbst.

 

Zu jeder Jahreszeit gilt: Wildtiere sind in der Dämmerung besonders aktiv! Zwischen 5 und 7 Uhr früh und von circa 20 bis 23 Uhr ist spezielle Vorsicht geboten. Um unliebsame Begegnungen mit Fuchs und Hase, Reh oder Wildschwein zu vermeiden, sollte man Fahrstil und Geschwindigkeit anpassen und auch den Straßenrand im Auge behalten. Unbewusst nehmen Autolenker häufig an, dass die größte Gefahr von rechts droht – doch Tiere halten sich nicht an die Regel. Sie queren Fahrbahnen von beiden Seiten!

 

Was Sie bei einer Kollision tun müssen

Taucht ein Wildtier auf der Straße auf, sollte man kein riskantes Ausweichmanöver wagen, sondern stark bremsen und dabei das Lenkrad gut festhalten. Kommt es zum Zusammenstoß, muss die Unfallstelle abgesichert und die Polizei unverzüglich verständigt werden. Denken Sie trotz des Schocks daran, dass eine Nichtmeldung strafbar ist. Ebenso strafbar ist die Mitnahme von verletztem oder getötetem Wild, was als Diebstahl angesehen werden kann!

 

#5 Tiefstehende Sonne

 

Besonders in den Morgen- und Abendstunden macht die tiefstehende Sonne den Autofahrern das Leben schwer. Neben einer besonders vorsichtigen Fahrweise sind dabei folgende Dinge wichtig:

  • Frontscheibe sauber halten, um Spiegelungen zu vermeiden – die Innenseite nicht vergessen!
  • Wischerblätter regelmäßig kontrollieren und tauschen
  • Geschwindigkeit reduzieren und genügend Abstand halten
  • Radfahrer werden bei blendender Sonne immer wieder übersehen, behalten Sie den rechten Fahrbahnrand besonders im Auge
  • Vorsicht beim Vorbeifahren an stehenden Fahrzeugen: das Öffnen einer Tür kann bei Sonneneinstrahlung leichter übersehen werden

 


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


 
 
VFB Versicherungsmaklerbüro GesmbH
Versicherung Finanzierung Beratung

 

A-8700 Leoben, Mühltalerstraße 29
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 3842 45 105-0
+43 3842 45 105-80

 

office@vfb.at
www.vfb.at
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.
GISA-Zahl: 20376581

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © envato elements