Seit 31.12.2020: Die neue EU-Drohnenverordnung

 

Die kleinen surrenden Flugmaschinen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, vielleicht lag ja auch unter Ihrem Weihnachtsbaum eine Drohne. Neu dieses Jahr ist, dass Drohnen verpflichtet versichert und registriert werden müssen!

 

Seit 31.12.2020 gilt die neue EU-Drohnenverordnung, die einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für den Betrieb von Drohnen innerhalb der EU geschaffen hat.

 

open – specific – certified

Das neue EU-Recht unterteilt die Drohnen in diese drei Kategorien, je nach Gewicht, Einsatzort und Betriebszweck.

 

Kategorie „open“ – für Hobbypiloten

Das Gewicht der Drohne muss unter 25 kg liegen und die Drohne muss bei direkter Sichtverbindung betrieben werden. Es sind Flüge bis 120 m über Grund erlaubt und der Abstand zu unbeteiligten Personen ist klar geregelt.

 

Diese Kategorie wird nochmals in 3 Unterkategorien unterteilt:

  • A1 – nahe am Menschen (Drohnen der Klasse C1 - bis 900 g)
  • A2 – sicherer Abstand zu Menschen (Drohnen der Klasse C2 - bis 4 kg, Abstand zu Personen mind. 30 m)
  • A3 – weit weg von Menschen (Drohnen der Klassen C3 und C4 - bis 25 kg, Abstand mind. 150 m)

Alle Drohnen, die eine der Vorgaben der „open“ Kategorie nicht erfüllen, fallen in die Kategorie „specific“ oder „certified“ (je nach Verwendung) und man benötigt für den Betrieb eine Bewilligung der Austro Control.

 

„Drohnenführerschein“

Wer eine Drohne fliegen will, muss auch bestätigen, dass er sie bedienen kann. Alle Drohnenpiloten, die eine Drohne über 250 g in der Kategorie „open“ fliegen möchten, müssen den „Drohnenführerschein“ machen. Hierfür legt man nach einem Online-Kurs eine Online-Prüfung ab.

Wer Drohnen in der Kategorie A2 fliegen möchte, muss zusätzlich zum Drohnenführerschein ein praktisches Selbsttraining absolvieren und eine Theorieprüfung bei der Austro Control ablegen.

 

Registrierung

Seit 1. Jänner 2021 müssen alle Drohne ab 250 g, Drohnen auch unter 250 g wenn es sich um sogenannte „High-Speed-Drohnen“ handelt und alle Drohnen, die mit einer Kamera ausgestattet sind registriert werden.

 

Voraussetzungen für die Registrierung:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Hauptwohnsitz in Österreich
  • Polizzennummer der Haftpflichtversicherung der Drohne

Nach der Registrierung erhält man eine Betreibernummer, die - gleich wie ein Autokennzeichen - auf der Drohne angebracht werden muss.

 

Versicherung

Neben der verpflichtenden Haftpflichtversicherung für Luftfahrzeuge ist es ratsam, sich ebenso Gedanken über das Thema Rechtsschutz-Versicherung zu machen. Wer zudem sehr teure Drohnen und Equipment hat, sollte eventuell eine Ausrüstungs-Versicherung bzw. Kasko-Versicherung für die Drohne überlegen.

 

Melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne bezüglich der besten Versicherung für Ihre Drohnen-Flüge.

 

 

Drohnenführerschein und Registrierung

Unser Artikel gibt einen kurzen Überblick über die neuen Regelungen betreffend Drohnen-Flüge und stellt keine Rechtsberatung dar. Genaue Informationen und Beratung erhalten Sie hier.

 

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


 
 
Steinlechner KG
Staatl. geprüfter Versicherungsmakler

 

6200 Jenbach, Quellenweg 4
Offenlegungs-/Informationspflicht

+43 5244 622 26
+43 5244 622 26-22

 

office@steinlechner.at
www.steinlechner.at
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Bildnachweis  | © envato elements