Kurz und knapp: Informationen im Überblick

 

 

Investitionsprämie: Anträge können noch bis Ende Februar 2021 eingebracht werden

Mit der Investitionsprämie hat die Bundesregierung ein Förderprogramm geschaffen, die österreichische Wirtschaft zu unterstützen.

 

Höhe der Prämie

Die Prämie beträgt 7% der Neuinvestitionen. Für Investitionen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit/Life-Sience verdoppelt sich die Investitionsprämie auf 14%

 

Fristverlängerungen per Ministerratsbeschluss vom 20.02.2021:

  • Verlängerung der Frist für die erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet: 31.05.2021
  • Investitionsdurchführungszeitraum für Investitionen mit einem Investitionsvolumen bis zu 20 Mio. Euro: 28.02.2023
  • Investitionsdurchführungszeitraum für Investitionen mit einem Investitionsvolumen über 20 Mio. Euro: 28.02.2025
  • Abrechnungsfrist: Verlängerung auf sechs Monate

Abgewickelt wird die Förderung über das aws (austria wirschaftsservice). Dort finden Sie alle genauen Informationen rund um die Förderung und den Förderantrag.

 

→ mehr Information

 

Neue Postanschriften für Finanzämter

Mit 01.01.2021 wurde die durch das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) vorgesehene Neuorganisation der Finanzverwaltung (Finanzamt Österreich) umgesetzt. Anstelle der 40 Finanzämter traten zwei Aufgabenbehörden mit bundeweiter Zuständigkeit:

⇒ Finanzamt Österreich (mit 33 Dienststellen)

⇒ Finanzamt für Großbetriebe

 

Durch die Änderung ist es zu neuen Postanschriften gekommen. Zukünftig sind für den Postversand von Schriftstücken folgende Adressen zu verwenden:

  • Finanzamt Österreich, Postfach 260, 1000 Wien;
  • Finanzamt für Großbetriebe, Postfach 251, 1000 Wien;
  • Amt für Betrugsbekämpfung, Postfach 252, 1000 Wien;
  • Prüfdienst Lohnabgaben und Beiträge, Postfach 253, 1000 Wien

Im Zuge der Umstrukturierung wurden Dienststellen zusammengelegt und einige haben daher geänderte Bankverbindungen. Prüfen Sie in Ihren Buchhaltungssystemen, ob die richtigen Kontonummern hinterlegt sind, um sicher zu stellen, dass Steuerzahlungen auch ab 01.01.2021 fristgerecht eingehen.

 

Die neue EU-Drohnenverordnung

Seit 31.12.2020 gilt die neue EU-Drohnenverordnung, die einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für den Betrieb von Drohnen innerhalb der EU geschaffen hat. Das neue EU-Recht unterteilt die Drohnen in diese drei Kategorien, je nach Gewicht, Einsatzort und Betriebszweck.

 

Kategorie „open“ – für Hobbypiloten

Das Gewicht der Drohne muss unter 25 kg liegen und die Drohne muss bei direkter Sichtverbindung betrieben werden. Es sind Flüge bis 120 m über Grund erlaubt und der Abstand zu unbeteiligten Personen ist klar geregelt.

 

Diese Kategorie wird nochmals in 3 Unterkategorien unterteilt:

A1 – nahe am Menschen (Drohnen der Klasse C1 - bis 900 g)

A2 – sicherer Abstand zu Menschen (Drohnen der Klasse C2 - bis 4 kg, Abstand zu Personen mind. 30 m)

A3 – weit weg von Menschen (Drohnen der Klassen C3 und C4 - bis 25 kg, Abstand mind. 150 m)

 

Alle Drohnen, die eine der Vorgaben der „open“ Kategorie nicht erfüllen, fallen in die Kategorie „specific“ oder „certified“ (je nach Verwendung) und man benötigt für den Betrieb eine Bewilligung der Austro Control.

 

„Drohnenführerschein“

Wer eine Drohne fliegen will, muss auch bestätigen, dass er sie bedienen kann. Alle Drohnenpiloten, die eine Drohne über 250 g in der Kategorie „open“ fliegen möchten, müssen den „Drohnenführerschein“ machen. Hierfür legt man nach einem Online-Kurs eine Online-Prüfung ab.

Wer Drohnen in der Kategorie A2 fliegen möchte, muss zusätzlich zum Drohnenführerschein ein praktisches Selbsttraining absolvieren und eine Theorieprüfung bei der Austro Control ablegen.

 

Registrierung

Seit 1. Jänner 2021 müssen alle Drohne ab 250 g, Drohnen auch unter 250 g wenn es sich um sogenannte „High-Speed-Drohnen“ handelt und alle Drohnen, die mit einer Kamera ausgestattet sind registriert werden.

 

Voraussetzungen für die Registrierung:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Hauptwohnsitz in Österreich
  • Polizzennummer der Haftpflichtversicherung der Drohne

Nach der Registrierung erhält man eine Betreibernummer, die - gleich wie ein Autokennzeichen - auf der Drohne angebracht werden muss.

 

Versicherung

Neben der verpflichtenden Haftpflichtversicherung für Luftfahrzeuge ist es ratsam, sich ebenso Gedanken über das Thema Rechtsschutz-Versicherung zu machen. Wer zudem sehr teure Drohnen und Equipment hat, sollte eventuell eine Ausrüstungs-Versicherung bzw. Kasko-Versicherung für die Drohne überlegen.

 

Melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne bezüglich der besten Versicherung für Ihre Drohnen-Flüge.

 

→ Drohnenführerschein und Registrierung

Unser Artikel gibt einen kurzen Überblick über die neuen Regelungen betreffend Drohnen-Flüge und stellt keine Rechtsberatung dar. Genaue Informationen und Beratung erhalten Sie hier.

 

Linksammlung rund um das Coronavirus

 

 

 


 
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