Wenn ein Baby kommt: Versicherungsschutz sicherstellen

 

Das erste Kind! Definitiv unbekanntes Terrain, das von den frischgebackenen Eltern betreten wird. Unsicherheit und Euphorie wechseln sich ab – ein wunderschöner Ausnahmezustand herrscht. Trotz all der Aufregung sollten Sie sich kurz Zeit nehmen, damit Ihr Versicherungsschutz nicht auf der Strecke bleibt.

 

Generell raten wir Ihnen, erst einmal bestehende Verträge zu prüfen, inwieweit Ihr Kind möglicherweise bereits mitversichert ist. Dabei sind wir natürlich gerne behilflich!

 

 

#1) Gesundheitsvorsorge

 

Kinder sind in Österreich über die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel gut abgesichert. Die Mitversicherung bei den Eltern erfolgt - je nach Krankenkasse - automatisch mit der Meldung der Geburt durch das Standesamt oder muss von Ihnen bei der Versicherung gemeldet werden.

Bei der privaten Krankenversicherung ist ein Kind nach der Geburt nicht automatisch versichert, nur weil die Eltern eine Zusatzversicherung haben. Der Versicherungsschutz für den Nachwuchs muss jedenfalls mit dem Versicherer vereinbart werden.

 

Haben Sie bisher noch keine private Krankenversicherung abgeschlossen, dann wäre die Familiengründung ein idealer Zeitpunkt, sich darüber Gedanken zu machen. Für Eltern ist es beruhigend zu wissen, die beste medizinische Versorgung für ihr Kind zu erhalten. Ein wichtiger Punkt dabei: Sie können ihr Kind bei einem Krankenhausaufenthalt begleiten und bei ihm bleiben, ohne selbst die Kosten dafür tragen zu müssen.

 

Aber auch Ihre eigenen Gesundheitsversorgung sollten Sie ernst nehmen. Schließlich möchten Eltern so lange wie möglich für Ihre Kinder sorgen und da sein. Schauen Sie auf sich und Ihre Gesundheit!

 

#2) Unfallversicherung

 

In der Freizeit besteht für Kinder – so wie für uns Erwachsene – kein Versicherungsschutz. Somit sind lediglich die Behandlungskosten nach einem Unfall gedeckt, nicht aber etwaige Folgekosten und die können teuer werden! Sollte das Kind bleibende Beeinträchtigungen davontragen, sehen Sie sich möglicherweise mit Umbauten der Wohnung/des Hauses konfrontiert, müssen dem Kind lebenslange finanzielle Sicherheit garantieren und womöglich eigene Einkommensausfälle kompensieren, die durch die Betreuung entstehen.

Haben die Eltern bereits eine Unfallversicherung kann eine Mitversicherung des Kindes in Frage kommen. Unter Umständen ist aber auch ein eigener Versicherungsvertrag für das Kind das Mittel der Wahl.

 

#3) Haftpflichtversicherung

 

Der Name ist Programm: das Must-have unter den Versicherungen. Bei den meisten Verträgen sind Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben, bis zu einem gewissen Alter automatisch mit den Eltern mitversichert. Die Geburt des Kindes muss allerdings der Versicherung gemeldet werden. Prüfen Sie auch die Höhe der Versicherungssumme, diese sollte keinesfalls zu niedrig angesetzt sein.

 

#4) Rechtsschutzversicherung

 

Auch bei der Rechtsschutzversicherung können Kinder oftmals unkompliziert mitversichert werden. Wichtig ist hierbei eine „Familien-Variante“ zu wählen. Da bei einer „Single-Variante“ jedenfalls nur der Versicherungsnehmer versichert ist.

 

#5) Eltern absichern

 

Als Eltern sind Sie für Ihren Sprössling und die Familie verantwortlich. Was aber, wenn Ihnen etwas zustößt und das Kind einen Elternteil oder schlimmstenfalls beide Eltern verliert? Zugegeben, daran denkt man nicht gerne und eine Versicherung kann den Schmerz in so einem Fall nicht lindern, aber zumindest vor den finanziellen Folgen kann man sich schützen. Mit einer Risikolebensversicherung können Sie Ihr Kind im Falle des eigenen Ablebens finanziell absichern.

Absichern sollten Sie sich auch für den Fall, dass das Haupt-Familieneinkommen wegfällt, weil Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie sicherstellen, dass Ihre Familie nicht obendrein in eine existenzbedrohende Situation schlittert.

 

#6) Vorsorge für die Zukunft

 

Die Ankunft eines neuen Erdenbürgers ist mit vielen finanziellen Ausgaben verbunden. Wer denkt da schon an Schulbeginn, Führerschein oder Maturareise …? Unser Tipp: Informieren Sie sich auch über Möglichkeiten abseits vom Klassiker Sparbuch und Bausparvertrag, wie Sie Ihren Kindern ein finanzielles Polster schaffen können.

 

Gerne gehen wir gemeinsam mit Ihnen Ihre bestehenden Versicherungen durch, um zu prüfen, in welchen Bereichen bereits ausreichender Schutz für Ihr Kind besteht, wo Verträge eventuell angepasst werden müssen oder Versicherungslücken geschlossen werden sollten. Melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne!

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


 
 
Versicherungskanzlei Ilk & Partner

 

 

3495 Rohrendorf, Obere Hauptstraße 91
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 2732 833 600
+43 2732 833 60-10

 

office@ilk.at
www.ilk.at
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © envato elements