Sport: Was ist extrem, was harmlos und was ist versichert …?

 

Was tun? Eine häufig gestellte Frage in Lockdown-Zeiten, begleitet von einem Achselzucken. Viele unserer bisherigen Freizeitmöglichkeiten sind immer noch nicht möglich. Dank der teilweise schon frühlingshaften Tage wird Sport im Freien aber auch für Nicht-Skifahrer immer mehr möglich.

Wandern, Radfahren, Mountainbiken … werden im Frühling wieder attraktive Sportarten. Dies macht sich nicht nur auf Wanderwegen und Mountainbike-Routen bemerkbar, sondern auch in der Unfallstatistik.

 

Lassen wir Zahlen sprechen

189.100 Personen verletzten sich im Jahr 2019 beim Sport so schwer, dass sie in einem Krankenhaus behandelt werden mussten. Beinahe die Hälfte der Verletzungen gehen auf das Konto von Fußball, Alpinem Skilauf, Radfahren und Mountainbiken. In Punkto Schweregrad der Verletzung schlägt der Skisport den Spitzenreiter Fußball, der zwar absolut betrachtet die Unfallstatistik anführt, aber nur halb so oft eine stationäre Behandlung zur Folge hat. Die Verletzungen beim Radfahren und Mountainbiken sind vom Verletzungsgrad her in etwa gleich wie beim Skifahren.

 

 

Sport- und Freizeitunfälle gesetzlich nicht versichert

 

Bemühen wir noch einmal die Statistik: 2019 wurden insgesamt 781.400 Menschen nach einem Unfall im Krankenhaus behandelt. 75% dieser Unfälle ereigneten sich im Haushalt, in der Freizeit oder beim Sport. Vor weitreichenden finanziellen Folgen schützt in diesen Fällen nur eine private Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt Folgekosten (z.B. die Zahlung einer Rente) nämlich nur für Unfälle, die sich während der Arbeitszeit oder Schule ereignen, bzw. auf dem Weg dorthin.

 

Extremsport: Eine Frage der Definition …

 

Ein Bänderriss durch Umknicken beim Tennis, ein unglücklicher Schritt beim Wandern, Unfälle passieren. Die gute Nachricht: bei der Ausübung „normaler“ harmloser Sportarten greift die private Unfallversicherung so gut wie immer. Allerdings bleibt die Frage im Raum: was ist „normal“, was ist harmlos? Mountainbiken ist als Sportart in den meisten Unfallversicherungen automatisch inkludiert. Das Befahren von Downhill-Strecken wiederum ist in vielen Polizzen ausgenommen, ebenso wie die Teilnahme an Mountainbike-Wettbewerben.

 

Hier einige Sportarten, die häufig nicht versichert sind:
  • Klettern (ab einer gewissen Schwierigkeitsstufe)
  • Downhill-Mountainbiken
  • Alpiner Schisport ab einer bestimmten Leistungsklasse
  • Tauchen (ab gewissen Tiefen)
  • Kampfsportarten (insbesondere im Zusammenhang mit Wettkämpfen)
  • Fallschirmspringen, Bungee-Jumping
  • Houserunning, Parkour
  • Canyoning, Rafting
  • Eishockey, Football
  • Paragleiten, Segelfliegen
  • Motorsport
  • u.w.

 

Wettkampf und entgeltlich ausgeübte Sportarten

Je nach Sportart kann es sein, dass die Teilnahme an Wettbewerben teilweise oder gar nicht vom Versicherungsschutz umfasst ist, wie z. B. Ski- oder Motorsport-Wettbewerbe.

Häufig wird in Polizzen auch zwischen Amateuren und Profis unterschieden. Nicht versichert sind entgeltlich ausgeübte Sportarten (samt dazugehörigem Training).

Achtung: Diese Ausnahmen gelten in aller Regel auch für Kinder!

 

Versicherungsschutz sicherstellen

Manche sportlichen Risiken müssen im Vertrag separat verankert bzw. vereinbart werden, um Leistungen beziehen zu können. Bei anderen genügt es, diese der Versicherung zu melden.

 

Wenn Sie sportlich aktiv sind, dann sollten sie unbedingt sicherstellen, dass die von Ihnen ausgeübte Sportart auch durch Ihre private Unfallversicherung abgedeckt ist. Sollten Sie noch keine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, möchten wir Ihnen diese dringend ans Herz legen. Melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne umfassend bzw. stellen sicher, dass Sie gut versichert sind.

 

 

(Datenquelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit, Unfallstatistik 2019)

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