Dageblieben! Vom Urlaub auf Balkon & Terrasse

 

Reisen ist derzeit beschwerlich, viele Menschen bleiben in Pandemiezeiten lieber zu Hause. Auch wenn das Meer nicht vor der Haustür liegt – Balkon oder Terrasse laden dennoch zum Urlaubsfeeling. Doch nicht alles, was Spaß macht, ist erlaubt.

 

Mieten und gestalten

Leben Sie in einer Mietwohnung, dürfen Sie zugehörige Balkone/Terrassen nutzen wie den Wohnraum selbst. Neuer Bodenbelag oder Anstrich, Pflanzentröge, Möbel, Sonnenschirm, Wäscheständer – die Gestaltung ist ganz Ihnen überlassen, solange Sie die gesetzten Grenzen einhalten. Außen am Geländer dürfen Sie Blumenkästen nur mit Genehmigung des Vermieters anbringen – und müssen auf eine sichere Befestigung achten, damit bei Sturm oder Unachtsamkeit alles an seinem Platz bleibt, andernfalls haften Sie bei entstehenden Schäden. Auch für bauliche Veränderungen sind Genehmigungen einzuholen, etwa wenn Sie Markisen, Gitter, Verglasungen, Vogel- oder Katzennetze anbringen. Fehlt die Zustimmung, kann der Vermieter die Rückgängigmachung verlangen. Erkundigen Sie sich zudem, ob Ihre Außenausstattung über die Haushaltsversicherung gedeckt ist.

Nötige Reparaturen oder Maßnahmen zur gefahrlosen Nutzung von „Balkonien“ sind übrigens Sache des Vermieters!

 

Feiern, Grillen & Co.

Essen und Trinken im Freien ist kein Problem, sehr wohl aber Musik und Lärmentwicklung: ab 22 Uhr ist jedenfalls Nachtruhe angesagt! Vorsicht beim Grillen; die Verwendung von Holzkohle ist wegen des Funkenschlags gefährlich und zumeist verboten, Gasgriller sind je nach Bundesland nicht oder schon gestattet – erkundigen Sie sich vorab über die feuerpolizeilichen Bestimmungen in Ihrer Gemeinde, lesen Sie Hausordnung und Mietvertrag und bedenken Sie, dass zu viel Rauchentwicklung andere stören könnte. Apropos Rauch: Wer regelmäßig auf Balkon oder Terrasse Zigarren oder Zigaretten raucht, kann Proteste und zivilrechtliche Klagen bzw.  Unterlassungsansprüche ernten. 
Zurück zum Meer: Will man als Ersatz einen Minipool am Balkon aufstellen, benötigt man schon aus statischen Gründen die Zustimmung des Vermieters; auch im Erdgeschoß müssen Änderungen an tragenden Außenwänden etwa durch die Verlegung von Wasserleitungen genehmigt werden. Das gilt auch für Eigentumswohnungen!

 

Freiraum zum Vergnügen

Nehmen Sie Rücksicht und nutzen Sie Ihren „Freiraum“ so, dass Sie Nachbarn nicht über Gebühr belästigen. Als Maßstab wird das „ortsübliche Maß“ herangezogen, dessen Auslegung nicht eindeutig ist – am besten sorgen Sie selbst für ein einvernehmliches Miteinander!


 
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Christian Trummer
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