Folgenschwere Unachtsamkeit: Zahlungsverzug bei Versicherungsprämien
In der Hektik des Alltages kann es schnell passieren und man vergisst eine Rechnung einzuzahlen. Meist ist das kein Drama: man überweist den fälligen Betrag – inklusive ev. angefallener Mahnspesen – und der Fall ist erledigt. Etwas anders sieht die Sache allerdings aus, wenn man vergisst, seine Versicherungsprämie fristgerecht zu bezahlen. Dies kann im schlimmsten Fall den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten.
Erst- bzw. Einmalprämie
Nach Abschluss eines Versicherungsvertrages ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die erste Prämie innerhalb von 14 Tagen einzubezahlen. Andernfalls riskiert man, dass sich der Versicherer im Schadensfall leistungsfrei hält. Zudem kann der Versicherer in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten.
Folgeprämie
Bei Nichteinzahlung einer Folgeprämie muss der Versicherer den Versicherten „qualifiziert“ mahnen, ihn also über die Rechtsfolgen aufklären und eine 14-tägige Nachfrist setzen. Wird die Prämie innerhalb dieser Nachfrist nicht bezahlt, kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen – dies kann besonders in der Krankenversicherung folgenschwere Auswirkungen haben.
Keine Zahlung – kein Versicherungsschutz – kein Kennzeichen
Eine gültige KFZ-Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung, um für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zu erhalten. Wer die Prämie nicht einzahlt, riskiert nicht nur seinen Versicherungsschutz. Der Eintritt der Leistungsfreiheit wird von der Versicherung auch der Zulassungsbehörde gemeldet und es kommt in weiterer Folge zu einer Abnahme der Kennzeichen.
Fazit
Ein verloren gegangener Zahlschein, Stress oder längere Abwesenheit sind zwar nachvollziehbare Gründe für eine nicht oder zu spät bezahlte Versicherungsprämie, schützen aber nicht vor den Folgen.
Unser Tipp: Erteilen Sie dem Versicherer ein Lastschriftmandat, dann brauchen Sie nicht mehr an die fristgerechte Überweisung der Prämie denken und stellen so sicher, dass Sie Ihren Versicherungsschutz nicht verlieren.
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