Folgenschwere Unachtsamkeit: Zahlungsverzug bei Versicherungsprämien

 

In der Hektik des Alltages kann es schnell passieren und man vergisst eine Rechnung einzuzahlen. Meist ist das kein Drama: man überweist den fälligen Betrag – inklusive ev. angefallener Mahnspesen – und der Fall ist erledigt. Etwas anders sieht die Sache allerdings aus, wenn man vergisst, seine Versicherungsprämie fristgerecht zu bezahlen. Dies kann im schlimmsten Fall den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten.

 

Erst- bzw. Einmalprämie

Nach Abschluss eines Versicherungsvertrages ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die erste Prämie innerhalb von 14 Tagen einzubezahlen. Andernfalls riskiert man, dass sich der Versicherer im Schadensfall leistungsfrei hält. Zudem kann der Versicherer in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten.

 

Folgeprämie

Bei Nichteinzahlung einer Folgeprämie muss der Versicherer den Versicherten „qualifiziert“ mahnen, ihn also über die Rechtsfolgen aufklären und eine 14-tägige Nachfrist setzen. Wird die Prämie innerhalb dieser Nachfrist nicht bezahlt, kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen – dies kann besonders in der Krankenversicherung folgenschwere Auswirkungen haben.

 
Keine Zahlung – kein Versicherungsschutz – kein Kennzeichen

Eine gültige KFZ-Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung, um für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zu erhalten. Wer die Prämie nicht einzahlt, riskiert nicht nur seinen Versicherungsschutz. Der Eintritt der Leistungsfreiheit wird von der Versicherung auch der Zulassungsbehörde gemeldet und es kommt in weiterer Folge zu einer Abnahme der Kennzeichen.

 

Fazit

Ein verloren gegangener Zahlschein, Stress oder längere Abwesenheit sind zwar nachvollziehbare Gründe für eine nicht oder zu spät bezahlte Versicherungsprämie, schützen aber nicht vor den Folgen.

 

Unser Tipp: Erteilen Sie dem Versicherer ein Lastschriftmandat, dann brauchen Sie nicht mehr an die fristgerechte Überweisung der Prämie denken und stellen so sicher, dass Sie Ihren Versicherungsschutz nicht verlieren.

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


 
 
Versicherungskanzlei Ilk & Partner

 

 

3495 Rohrendorf, Obere Hauptstraße 91
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 2732 833 600
+43 2732 833 60-10

 

office@ilk.at
www.ilk.at
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © envato elements