Vormerkregister: „Punkteführerschein“ in Österreich

 

Seit Juli 2005 gibt es in Österreich das Führerschein-Vormerksystem. Ziel des Vormerksystems ist es, Risikolenker ausfindig zu machen und Wiederholungstäter im Straßenverkehr zu verhindern. Wir informieren, welche Verkehrsdelikte im Führerscheinregister eingetragen werden und welche Konsequenzen das hat.

 

Das sind die Fakten

Übertreten Sie eine Verkehrsvorschrift, droht eine Strafe – bei kleineren Verfehlungen ist mit der Bezahlung von Organmandat oder Anonymverfügung alles erledigt. Schwerwiegendere Verstöße haben zusätzlich eine Vormerkung zur Folge. Bei der zweiten Eintragung innerhalb von zwei Jahren ist eine Maßnahme zu absolvieren, z. B. eine - kostenpflichtige – Nachschulung, ein Fahrsicherheitstraining oder Kindersicherungskurse. Bei drei Vormerkungen in drei Jahren wird der Führerschein auf mindestens drei Monate entzogen. Raser, Geisterfahrer oder Lenker, die andere in besonderem Maße gefährden, müssen weiterhin auch ohne bestehende Vormerkungen den Führerschein für mindestens sechs Monate abgeben.

Bei einer Vormerkung werden Sie per Strafbescheid über drohende weitere Schritte informiert. Fühlen Sie sich zu Unrecht bestraft, können Sie Rechtsmittel ergreifen. Eine Vormerkung wird erst nach rechtskräftigem Bescheid gültig und ohne Folgedelikte nach zwei Jahren nicht länger berücksichtigt.
 

Die Vormerkdelikte im Einzelnen

Lenker mit einem Blutalkoholwert von 0,5 bis unter 0,8 Promille (bei C- und D-Führerschein mit über 0,1 Promille) erwartet ebenso eine Vormerkung wie Drängler, die den Sicherheitsabstand nicht einhalten oder Fahrer, die eine Stopptafel/rote Ampel ignorieren und anderen Verkehrsteilnehmern den Vorrang nehmen.

Auch wer Fußgänger gefährdet, die einen Schutzweg benutzen, eine über Lichtsignal/Schranken gesperrte Eisenbahnkreuzung bzw. Rettungsgassen oder Pannenstreifen befährt, muss mit einer Eintragung rechnen. Die Verletzung des Fahrverbots für KFZ mit gefährlichen Gütern sowie die Missachtung der Tunnelverordnung zu deren Transport auf Autobahnen führt ebenfalls zu einer Vormerkung. Zudem ist zu beachten, dass mitfahrende Kinder vorschriftsmäßig im Kindersitz bzw. per Gurt gesichert sind und Ladegut so befestigt ist, dass es keine Gefährdung darstellt. Nicht zuletzt darf auch das Fahrzeug selbst keine schweren technischen Mängel aufweisen.

 

Übrigens: Alkoholisierung und/oder Drogen- und Medikamenteneinflüsse können sich besonders fatal auswirken - bei beeinträchtigter Fahrtauglichkeit drohen auch unterhalb der gesetzlichen Grenzen Konsequenzen; Haftpflichtversicherungen stellen bei Unfällen Regressforderungen und Leistungen von Kasko- und Rechtsschutzversicherung entfallen möglicherweise ganz.


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


 
 
HDW Versicherungsmakler GmbH

 

 

4020 Linz, Europaplatz 4
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 732 60 11 77
+43 732 60 11 77-4

 

office@hdw-versicherungsmakler.at
www.hdw-versicherungsmakler.at
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.
GISA-Zahl: 15001535

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © envato elements