E-Bikes geben Gas, Pedelecs liegen im Trend

 

Jedes dritte derzeit in Österreich neu verkaufte Fahrrad verfügt über einen Elektroantrieb, um Steigungen bequem zu bewältigen und den Bewegungsradius zu vergrößern. Doch dieser mobilen Freiheit sind gesetzliche Grenzen gesetzt, über die Sie Bescheid wissen sollten.

 

Pedelec oder E-Bike?

Treten auch Sie in die Pedale und der Motor leistet dabei Unterstützung? Dann fahren Sie genau genommen ein Pedelec. Ist die Antriebsleistung auf maximal 600 Watt bzw. auf Geschwindigkeiten bis zu 25 km/h beschränkt, handelt es sich per Gesetz um ein Fahrrad. Schalten Sie unabhängig von einer Pedalleistung den Motor zu und dessen Bauart ermöglicht ein Tempo von über 25 km/h, ist Ihr E-Bike rechtlich gesehen ein Moped. Zu E-Bike und Pedelec gesellt sich noch das S-Pedelec (Speed-Pedelec), bei dem die Tretunterstützung bis zu 45 km/h greift und ohne Muskelkraft 20 km/h per Gashebel erlaubt sind. Ein solches S-Pedelec mit einer Nennleistung von bis zu 4000 Watt ist ebenfalls als Kraftrad zu werten. 

 

Pflichten und Konsequenzen

Bleiben wir beim gängigen Begriff „E-Bike“: Fällt es unter die Kategorie Fahrrad (siehe oben), dürfen Sie ohne Führerschein und ohne Helm unterwegs sein – der aus Sicherheitsgründen dennoch ratsam ist! Riegelt der Motor Ihres Bikes nicht bei 25 km/h ab, benötigen Sie die Zulassung für ein Kleinkraftrad und müssen eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen, die verursachte Schäden abdeckt. Da Sie ein Moped fahren, ist die Benutzung von Radwegen nicht erlaubt und ein geeigneter Helm vorgeschrieben – ein einfacher Fahrradhelm genügt nicht.

 

Absicherung im Schadensfall

Da man mit einem Elektrofahrrad rasanter unterwegs ist und das Verletzungsrisiko steigt, ist eine Unfallversicherung sinnvoll. Bei Diebstahl leistet die Haushaltsversicherung meist nur dann Ersatz, wenn er an der Wohn- bzw. Versicherungsadresse erfolgte oder das Bike in Ihrem abgeschlossenen Kellerabteil abgestellt war. Für Diebstahlschutz in Restösterreich bzw. eine europaweite Zeitwertentschädigung können Sie Zusatzvereinbarungen mit Ihrer Haushaltsversicherung, oder eine eigene Fahrradversicherung abschließen.

 

Verursachen Sie mit Ihrem E-Bike einen Fremdschaden, ist er hierzulande über eine bestehende Haushalts- bzw. Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Im Ausland können andere Vorschriften gelten und damit kein Versicherungsschutz bestehen.

 

Apropos besser bzw. schneller: Finger weg vom Tuning, sonst schaut man bei einem Unfall durch die Finger. Wurde der Motor ohne Genehmigung manipuliert, kann die Versicherung die Leistung verweigern und man haftet mit seinem gesamten Vermögen für mitunter enorme Schadenersatzforderungen!

 

Doppelt hält besser

Neben einem guten Fahrradschloss ist die richtige Versicherung die beste Sicherheit für Ihr wertvolles Fahrrad – melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne!

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Christian Trummer
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