Schonfrist bei Arbeitslosenleistungen vorüber

 

Die Nachrichten vom heimischen Arbeitsmarkt aus dem Juni 2021 haben im Gegensatz zur jüngsten Vergangenheit nicht nur noch negative Rekorde zu vermelden. So wurden mit 109.000 sofort verfügbaren Stellen beim Arbeitsmarktservice (AMS) so viele wie noch nie angeboten, mit 42.000 erfolgreichen Vermittlungen wurde ebenfalls ein neuer Höchstwert erreicht. Trotz weiterhin hoher Arbeitslosenzahlen und Personen in Kurzarbeit erreichte die Anzahl der unselbständig beschäftigten Personen in Österreich mit 3,856 Millionen Menschen einen neuen Rekordwert. Letzteres ist primär auf die starke Zunahme von ausländischen Arbeitskräften zurückzuführen, in einzelnen Branchen wie etwa in der Gastronomie wird allerdings weiter händeringend nach zusätzlichem Personal gesucht. Die letzten coronabedingten Begünstigungen beim Arbeitslosengeld sind mit 30. Juni 2021 ausgelaufen. Erwerbslose Personen müssen sich nun wieder auf eine restriktivere Auslegung der AMS-Anspruchskriterien einstellen.

 

Ende für außertourliche Begünstigungen

Je nach Alter und Anzahl der für Arbeitslosenansprüche relevanten Versicherungsmonate wird das Arbeitslosengeld zwischen 20 und 52 Monaten lang zugestanden. Findet man in diesem Zeitraum keinen Job wird die Notstandshilfe als Folgeleistung mit zumindest 8 Prozent weniger Geldleistung und nur unter Prüfung der „sozialen Bedürftigkeit“ gewährt. Bis zum 30. Juni 2021 kam die Regierung in einer Art „Corona-Amnestie“ allen erwerbssuchenden Personen entgegen und setzte die obligatorische Kürzung des Arbeitslosengeldes durch die Notstandshilfe außertourlich aus. Zudem gab es zuletzt im Dezember für Bezieher von AMS-Leistungen eine Extrazahlung von bis zu 450 Euro. Zahlreichen politischen Forderungen zum Trotz steht nun aber regierungsseitig weder eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes noch eine Verlängerung der Begünstigungen zur Diskussion.

 

Neue Berechnungsgrundlagen für das Arbeitslosengeld

Das Wichtigste gleich vorweg: An der Faustformel, dass das Arbeitslosengeld rund 55 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens beträgt, hat sich nichts geändert. Seit 1. Juli 2020 wird allerdings nicht mehr das volle letzte bzw. vorletzte Jahreseinkommen als Berechnungsbasis herangezogen, sondern etwas zeitnaher auf die monatlichen Einkünfte in der Vergangenheit geschaut.

 

⇔ Beispiel: Antrag auf Arbeitslosengeld am 1. Juni 2021

 

In der alten Berechnungsmethode wäre hier das Kalenderjahr 2019 als Basis für die Höhe des Arbeitslosengeldes herangezogen worden. Jetzt werden die 12 Monate vor Beantragung ausgeklammert, d. h. der Erwerbszeitraum von Juni 2020 bis Mai 2021 ist irrelevant für die Leistung. Für die Berechnung dienen die Monate Juni 2019 bis Mai 2020 als Basis. Im Gegensatz zur alten Regelung kommen nun 5 Monate aus 2020 zulasten von 5 Monaten aus 2019 zur Anwendung.

 

Unter dem Strich ändert das bei gleichmäßigen Erwerbsverlauf an der Höhe des Arbeitslosengeldes nichts. Die maximale Höhe liegt derzeit bei 1.799 pro Monat. Dramatisch gering ist und bleibt das Arbeitslosengeld für Berufsgruppen, die ein geringes Grundgehalt und einen hohen Anteil an sozialversicherungsfreien Einkommensbestandteilen wie etwa Trinkgeld haben. Liegt die errechnete Höhe des Arbeitslosengeldes zum Beispiel bei nur 600 Euro ist eine Erhöhung in Richtung Existenzminimum nur im Rahmen der Mindestsicherungsregelung möglich. Hierbei spießt es sich oft an vorhandenen Vermögenswerten oder an den Einkünften von im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen.

 

Tipp – Rechtzeitig vorsorgen, Arbeitslosigkeit kann jeden treffen

Die Coronakrise hat eines sehr deutlich aufgezeigt. Selbst kerngesunde Toparbeitskräfte können schnell und unverhofft ihren Job verlieren. Die staatlichen Unterstützungsleistungen reichen in vielen Fällen bei weitem nicht aus, um die laufenden Fixkosten zu decken. Wenngleich sich das Risiko einer Arbeitslosigkeit nicht direkt in vollem Umfang an eine private Versicherung übertragen lässt, sollte mit einem allumfassenden Finanzplan auch diesem Risiko die Stirn geboten werden.

 

(Datenquelle: AMS)

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


 
 
HDW Versicherungsmakler GmbH

 

 

4020 Linz, Europaplatz 4
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 732 60 11 77
+43 732 60 11 77-4

 

office@hdw-versicherungsmakler.at
www.hdw-versicherungsmakler.at
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.
GISA-Zahl: 15001535

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © envato elements