Urlaub auf dem Campingplatz: lieber spartanisch

 

Für die einen das ultimative Urlaubserlebnis, für die anderen nur Mücken und unbequem: Urlaub im Zelt oder Wohnwagen. Während Camping für viele ohnehin eine Lebenseinstellung ist, verhalf die unsichere Situation von drohenden Hotelschließungen dem Campingurlaub letzten Sommer zusätzlich zu einer Renaissance. Wie sieht es aber mit dem Versicherungsschutz auf dem Campingplatz aus?

 

Diebstahl aus Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil

Unbeaufsichtigte Zelte und Wohnwagen sind für Diebe leicht zu knacken und deshalb beliebte Ziele. Den Schaden ersetzt bekommen werden Sie leider in den wenigsten Fällen …

 

⇒ Haushaltsversicherung

Die meisten Haushaltsversicherungen beinhalten zwar eine sogenannte Außenversicherung, diese versichert Gegenstände auch im Urlaub, wenn diese in einem Gebäude (Hotelzimmer, Ferienwohnung) aufbewahrt werden. Ein Zelt oder Wohnwagen gilt allerdings nicht als Gebäude (ebensowenig wie ein PKW oder ein Zugabteil) – es besteht daher meist kein Versicherungsschutz.

 

⇒ Reiseversicherung

Eine Reiseversicherung, die eine Reisegepäcksversicherung enthält, versichert grundsätzlich auch gegen Diebstahl. Jedoch gibt es in puncto Zelt und Wohnwagen auch hier sehr viele Ausschlüsse. Diebstahl aus einem unbeaufsichtigten Zelt ist teilweise – wenn überhaupt – nur versichert, wenn dieser nicht in der Nacht passiert und das Zelt zumindest verschlossen war.

Für Wohnwägen oder Wohnmobile gibt es Versicherungsschutz oft nur, wenn dieser auf einem offiziellen Campingplatz abgestellt wurde und die Wertsachen nicht von außen sichtbar aufbewahrt werden. Manche Gegenstände, z. B. Schmucksachen, sind oft ohnehin vom Versicherungsschutz nicht umfasst.

 

Lösung für mobile Camper

Wer viel mit dem mobilen Camper unterwegs ist, sollte eine eigene Wohnwagen bzw. Wohnmobil-Kaskoversicherung in Erwägung ziehen. Inkludiert diese eine Inhaltsversicherung, sind Sie zumindest gegen Einbruchdiebstahl versichert. Weiters deckt diese neben Schäden am eigenen Fahrzeug durch Unfälle auch gängige Risiken wie Feuer, Sturm, Hagel, Diebstahl, … ab.

Achtung: Üblicherweise ist der Versicherungsschutz auf Europa eingeschränkt.

 

Wenn ein Missgeschick passiert

Verursachen Sie selbst einen Schaden auf dem Campingplatz, deckt das normalerweise Ihre Privathaftpflichtversicherung. Ausnahme: Schäden an gemieteten Sachen sind in der Privathaftpflicht meist ausgeschlossen.

 

Fazit

Nehmen Sie zum Campen nicht zu viele Wertsachen mit und halten Sie es lieber spartanisch. Manche Campingplätze bieten Schließfächer an – nutzen Sie diese. Fertigen Sie Kopien Ihrer Ausweisdokumente an und bewahren Sie diese getrennt auf, im Falle eines Diebstahls bekommen Sie so leichter Ersatz.

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


 
 
Pötzelsberger Versicherungsmakler GmbH

 

 

A-5020 Salzburg, Bessarabierstraße 72
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 662 44 06 44
+43 662 44 06 44-55

 

office@poetzelsberger.eu
www.poetzelsberger.eu
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © envato elements