Krank im Urlaub oder Zeitausgleich: Wie wirkt sich das auf Ihr Zeitguthaben aus?

 

Endlich im wohlverdienten Urlaub oder Zeitausgleich und nun das: Sie liegen krank im Bett … anstatt die arbeitsfreie Zeit zu genießen, mühen Sie sich mit Viren und Bakterien ab. Zusätzlich stellt sich die Frage, ob Ihre Urlaubstage oder Ihr Zeitguthaben jetzt dennoch verbraucht wird oder nicht?

 

Kurz gesagt: Es kommt drauf an …

 

#1) Erkrankung/Unfall während Urlaub

Erkranken Sie während eines vereinbarten Urlaubes, so werden die auf Werktage fallenden Krankheitstage nicht auf den Urlaubsverbrauch angerechnet.

 

Die Krankheit unterbricht den Urlaub allerdings nur dann, wenn die Krankheit drei Kalendertage (nicht Arbeitstage!) gedauert hat.

 

Voraussetzung: Erkrankung oder Unfall dürfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sein.

 

→ Mehr Information

 

 

#2) Erkrankung/Unfall im Zeitausgleich

Werden Sie allerdings während des Zeitausgleichs krank, verbrauchen Sie – im Gegensatz zu Urlaubstagen – Ihr Zeitguthaben.

 

Zeitausgleich stellt eine bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht dar und gilt somit als Freizeit. Sie haben an diesen Tagen keine Arbeitsverpflichtung – Sie müssen nicht zur Arbeit erscheinen, es kann also an diesen Tagen keine Arbeitsverhinderung entstehen. Nicht die Erkrankung im Zeitausgleich bewirkt den Entfall der Arbeitsleistung, sondern die mangelnde Arbeitsverpflichtung aufgrund Ihrer vorgeleisteten Arbeit. Das Zeitguthaben gilt somit als konsumiert.

 

→ Mehr Information


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


 
 
Pötzelsberger Versicherungsmakler GmbH

 

 

A-5020 Salzburg, Bessarabierstraße 72
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 662 44 06 44
+43 662 44 06 44-55

 

office@poetzelsberger.eu
www.poetzelsberger.eu
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © envato elements