Aufi aufn Berg! Runter mit dem Hubschrauber?

 

Die Berge sind vor der Haustüre oder binnen kurzer Zeit erreichbar. Für Wanderfans ist Österreich wahrlich ein Eldorado. Die pandemiebedingt erschwerten Reisebedingungen bremsten den Urlaub im Ausland die letzten beiden Jahre aus und so haben viele die heimische Bergwelt (wieder-)entdeckt: Mountainbiken, Wandern, Bergsteigen und Klettern sind beliebter denn je.

 

Unfälle häufiger und teurer

Bemerkbar macht sich dieser Trend allerdings auch in der Alpinunfallstatistik: mit rund 7.500 Verletzten wurden 2020 um 500 mehr Verletzte verzeichnet als das Jahr davor. In unwegsamem Gelände verletzt, in einer Schlechtwetterfront die Orientierung verloren, keine Kraft mehr für den Abstieg – schnell kann ein Ausflug in die Berge mit einem Einsatz der Bergrettung enden. Und betrugen die Kosten für eine Hubschrauberbergung 2018 noch ca. 3.000 €, muss man aktuell bereits mit rund 3.900 € rechnen.

 

Wer bezahlt die Hubschrauberbergung?

Die Kosten für einen Flugrettungstransport vom Berg ins Tal werden von der Österreichischen Gesundheitskasse - unter Umständen aber nur teilweise - übernommen, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Verletzung ist so schwer, dass ein Flugrettungstransport auch im Tal notwendig wäre.
  • Es handelt sich um einen akuten internistischen Notfall, wie z.B. Herzinfarkt oder Schlaganfall.
  • Der Hubschrauberbetreiber hat einen Vertrag mit der Krankenkasse (gilt vor allem im Ausland und in grenznahen Gebieten).

Wer am Berg aber stolpert, ausrutscht oder mit dem Bike stürzt und sich dabei verletzt, bleibt auf den Kosten für die Hubschrauberbergung sitzen: für Sport- oder Freizeitunfall in alpinem Gelände werden die Kosten von der ÖGK nicht übernommen.

 

Private Vorsorge unverzichtbar

Natürlich werden Sie nach einem Unfall in der Freizeit im Rahmen der ÖGK bestmöglich medizinisch behandelt. Die Kosten für einen Einsatz der Bergrettung, eines Hubschraubertransportes vom Berg ins Tal oder eines Heimtransportes vom Urlaubsort müssen Sie allerdings aus eigener Tasche bezahlen. Diese Kosten können Sie mit einer privaten Unfallversicherung abfangen. Besondere Bedeutung erlangt die private Unfallversicherung, wenn Sie durch den Unfall eine dauernde Invalidität erleiden. Neben den persönlichen Folgen treffen Sie hier zusätzlich hohe finanzielle Kosten etwa durch den behindertengerechten Umbau von Haus oder Wohnung, spezielle Therapien, erhöhtem Pflegebedarf und Verdienstentgang.

 

 

Sorgfalt ist das Um und Auf

 

Übermüdung, Überanstrengung, Überforderung führen sehr häufig zu Unfällen im Gebirge. Vergessen Sie bei der Tourenplanung nicht, Ihr Können und Ihre Ausdauer richtig einzuschätzen, um noch genug Kraft für den Rückweg zu haben. Vermeiden Sie langwierige Sucheinsätze, indem Sie Ihre Touren sorgfältig planen und den aktuellen Bedingungen vor Ort anpassen. Geben Sie jemandem Bescheid, welche Tour Sie gehen und wann Sie ungefähr zurück sein werden.

 

 

Überprüfen was ist

 

Manche Gefahren, die am Berg lauern, sind vielleicht bereits durch eine Mitgliedschaft in einem Alpenverein oder bei den Naturfreunden, einer Autofahrerorganisation oder durch die Kreditkarte gedeckt. Überprüfen Sie diesen Schutz genau, ob die Versicherungssumme ausreichend hoch angesetzt ist, der Schutz auch im Ausland gilt und welche Leistungen genau umfasst werden.

 

Freizeitunfälle gesetzlich nicht gedeckt

Die gesetzliche Unfallversicherung kommt nur für Kosten auf, die durch einen Unfall in direktem Zusammenhang mit der beruflichen oder schulischen Tätigkeit stehen. Die Mehrheit der Unfälle ereignet sich jedoch in der Freizeit, die Folgen daraus können nur privat versichert werden.

 

Vor Unfällen schützt freilich auch eine private Unfallversicherung nicht, vor den möglichen Folgekosten allerdings schon! Melden Sie sich bei uns, wir besprechen gerne mit Ihnen, wie der optimale Versicherungsschutz für Ihre Freizeit und Ihre ausgeübten Sportarten aussieht. Gemeinsam können wir eventuell bestehende Verträge überprüfen und die beste Unfallvorsorge für Sie (und die Ihrer Kinder!) finden.

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


 
 
Fellnhofer Versicherungsmakler GmbH
 

 

A-3663 Laimbach, Laimbach Nr. 60
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 2758 5001
+43 2758 5001-6

 

office@fellnhofer.com
www.fellnhofer.com
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Bildnachweis  | © ernie / pixabay