Haushaltsversicherung: Sie haben Wertgegenstände?

 

In den Versicherungsbedingungen sind die Pflichten der Versicherungsnehmer geregelt. Sogenannte Obliegenheiten, die vor und nach dem Schadensfall ihre Anwendung finden. Wie zum Beispiel, dass nach dem Verlassen der Versicherungsräumlichkeiten diese zu versperren sind - das ist sicher allgemein bekannt und selbstverständlich.

 

Nicht so bekannt ist, dass eine Aufstellung der Wertgegenstände zu führen ist.

 

Der Wortlaut in den Bedingungen ist bei allen Versicherern nahezu ident:

" ... Über Wertgegenstände, wie Antiquitäten, Kunstgegenstände, Schmuck, Pelze, Teppiche, Sparbücher, Wertpapiere, Sammlungen und dergleichen sind zum Zweck des Nachweises im Schadenfall geeignete Verzeichnisse mit Wertangaben zu führen und gesondert aufzubewahren ..."

 

Nehmen Sie sich die Zeit dafür! Vielleicht sind Sie sogar überrascht, wie viele Wertsachen Sie haben. An das eine oder andere Stück haben Sie sich möglicherweise nicht mehr erinnert und können dieses nach einem Einbruch auch nicht angeben.

 

Unser Tipp

⇒ Fertigen Sie vorweg einige aussagekräftige Fotos an, die Sie auch extern sichern.
⇒ Als nächsten Schritt erstellen Sie eine Liste mit Kurzbeschreibung und Kaufpreis des Gegenstandes. ⇒ In weiterer Folge ergänzen Sie die Aufstellung mit den Ankaufsrechnungen (falls vorhanden) und/oder beschreiben Sie, wie der Gegenstand in Ihren Besitz gekommen ist.

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