Distance-Learning: Kinder unfallversichert oder nicht?
Homeschooling, Distance-Learning oder doch Präsenzunterricht? Seit dem Schulstart nach den Weihnachtsferien steigt die Zahl der Schulklassen im Distance-Learning weiterhin, viele Schüler werden also im „Homeoffice“ unterrichtet.
Unfallversicherung nur in der Schule
Kinder sind bei Unfällen geschützt, die im ursächlichen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den Weg zur Schule und den Heimweg. Seit Beginn der Corona-Pandemie befinden sich allerdings zahlreiche Schüler aufgrund von Homeschooling und Distance-Learning zu Hause. Und während das Homeoffice-Gesetz dafür gesorgt hat, dass Arbeitnehmer auch versichert sind, wenn Sie von daheim arbeiten, wurde das bei Schülern und Studenten nicht gemacht. Das heißt konkret, ein Arbeitnehmer, der sich während der Arbeit im Homeoffice verletzt, weil sein Bürostuhl zusammenbricht, ist versichert. Passiert das einem Schüler während des Online-Unterrichts, fällt das nicht unter den gesetzlichen Unfallschutz.
Nicht auf gesetzliche Leistungen verlassen
Zumindest für den Schulweg und die Zeit in der Schule sind Kinder gesetzlich versichert. Während des Unterrichts zu Hause und in der gesamten Freizeit allerdings besteht kein Versicherungsschutz. Und genau da ereignen sich rund 80 Prozent aller Unfälle und diese sind somit von der gesetzlichen Unfallversicherung gänzlich ungedeckt.
Generell würde die gesetzliche Unfallversicherung auch nicht ansatzweise die hohen Einmalkosten decken, falls ein Kind beispielsweise an einen Rollstuhl gebunden bleibt. Eine Immobilie barrierefrei umzubauen - eventuell sogar durch nachträglichen Einbau eines Personenlifts - behindertengerechte Fahrzeuge für jetzt und auch für die eigene Mobilität im Erwachsenenalter und hochwertige Heilbehelfe verursachen immense Kosten in Höhe von mehreren hunderttausenden Euro.
Was eine Unfallversicherung für Kinder unbedingt beinhalten sollte
Eine private Unfallversicherung sollte neben flexiblen Erweiterungsbausteinen zwei wesentliche existenzbedrohliche Risiken abdecken:
- Ausreichende Einmalleistung bei dauerhafter Invalidität (Umbau Immobilie, Mobilität, Heilbehelfe, etc.)
- Monatliche, lebenslange Rente (als Ausgleich für geringes oder gar kein Erwerbs- bzw. Alterspensionseinkommen)
Die optimale Höhe dieser Versicherungsleistungen und die Wahl etwaiger zusätzlicher Vertragsbausteine lässt sich nur individuell aufgrund der persönlichen Wohn-, Familien- und Einkommenssituation festlegen.
Sehr gerne stehen wir für alle Fragen zum Thema Unfallversicherung zur Verfügung.
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