Let‘s do it - Vorkehrungen selbstbestimmt treffen

 

Wer denkt schon gern an Krankheit und Tod? Doch gehören beide zum Leben dazu: Rechtzeitige Vorsorge ist ein Dienst an Menschen, die uns lieb sind. Statt sinnvolle Maßnahmen auszublenden, sollte man sie in die ganz persönliche To-Do-Liste aufnehmen.

 

#1 - Gültiges Testament

Ein klar formuliertes Testament stellt sicher, dass der Nachlass nach eigenen Vorstellungen geregelt ist. Vor allem in Patchwork-Familien, bei Partnerschaften ohne Trauschein und bei alleinstehenden Menschen beugt es Streitigkeiten unter Erben vor und sorgt dafür, dass Angehörigen keine existenzgefährdenden Folgen drohen.

 

Dafür genügt schon ein handschriftlich verfasstes Testament mit Datum, Ort und Unterschrift – bei komplexer Sachlage und zur Vermeidung von Formfehlern ist eine Beratung empfehlenswert, ebenso wie eine notarielle Beglaubigung und die Erfassung des letzten Willens im Testamentsregister.

 

Übrigens: Ein einmal verfasstes Testament kann jederzeit neu formuliert werden, wenn man seine Meinung oder die persönliche Lebenssituation ändert.  

 

#2 - Vorsorgevollmacht

Eine gravierende Krankheit oder ein Unfall mit schweren gesundheitlichen Folgen kann die eigene Handlungsfähigkeit einschränken oder gänzlich ausschließen. Es ist ein Irrglaube, dass leibliche Kinder oder der/die LebenspartnerIn dann automatisch über das weitere Vorgehen entscheiden dürfen. Hat man ihnen keine Vollmacht erteilt, bestimmt das Gericht einen Sachwalter und somit einen völlig Fremden, der das Geschick des Betroffenen lenkt. Eine Vorsorgevollmacht beugt dem vor und kann für unterschiedliche Belange – etwa rund um die medizinische Betreuung oder finanzielle Verwaltung von Hab und Gut – verschiedenen Personen erteilt werden. Musterformulare findet man auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz

 

#3 - Patientenverfügung

Ist man schwer krank oder verletzt, hofft man zu Recht auf die Möglichkeiten der modernen Medizin. Sind jedoch Maßnahmen zur Besserung oder Wiederherstellung der Gesundheit aussichtslos, schützt eine Patientenverfügung vor unnötigen Behandlungen. Am besten lässt man sich bei der Erstellung fachkundig beraten, damit die richtigen Entscheidungen getroffen werden können. Ebenso ratsam ist es, die Patientenverfügung registrieren zu lassen. Dann steht sie im Bedarfsfall garantiert zur Verfügung und kann dem Willen des Patienten entsprechend berücksichtigt werden.

 

Reife Leistung

Die angeführten Vorkehrungen frühzeitig zu treffen, ist kein Ausdruck von Lebensangst, sondern ein Zeichen von Reife und Selbstbestimmung. Auch jüngeren Menschen sollte bewusst sein, wie schnell sich Gegebenheiten ändern können. Umso wichtiger ist es, mit der Familie oder mit Freunden über mögliche Szenarien zu sprechen, sich mit Lösungen auseinanderzusetzen und dabei so manche Stolpersteine zu vermeiden.


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


 
 
Luise Hohensinn-Hufnagl
 

 

A-5020 Salzburg, Schwesternweg 7
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 662 63 62 14
+43 662 62 62 32

 

info@hohensinn-hufnagl.at
www.hohensinn-hufnagl.at
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Bildnachweis  | © envato elements