Handgepäck: Was ist im Flugzeug erlaubt?

 

Der Urlaub steht kurz bevor, es geht ans Kofferpacken. Bei vielen Dingen stellt sich dann die Frage: Darf der Gegenstand ins Handgepäck? Ganz so einfach ist die Frage gar nicht zu beantworten, da es Dinge gibt, die klarerweise im Handgepäck verboten sind (z. B. Schusswaffen), es gibt aber auch Gegenstände, wo die Lage nicht ganz so klar ist.

 

Wir versuchen einen Überblick zu geben, was im Handgepäck erlaubt oder verboten ist, bzw. gar nicht mit in den Flieger darf.

 

Das ist im Handgepäck erlaubt

 

Flüssigkeiten

  • ungefährliche Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen mit max. 100 ml
  • alle Flüssigkeitsbehälter gesammelt in einem durchsichtigen wiederverschließbaren 1-Liter-Plastikbeutel
  • pro Person nur ein Beutel
  • Beutel gesondert bei der Sicherheitskontrolle vorzeigen
  • als Flüssigkeit gelten: Pasten, Aerosole, Lotionen, Gele, Cremes, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen (z. B. Zahnpasta), Gelees und andere Artikel von ähnlicher Konsistenz.
Feuerzeug: 1 Feuerzeug pro Person, nicht im Handgepäck sondern am Körper, kein Sturmfeuerzeug.
Nagelschere und Nagelfeile (Länge bis max. 6 cm)
Einweg-Rasierer (Klinge muss von Plastik ummantelt sein), elektrischer Rasierapparat
Babynahrung: Sonderregelung für Passagiere unter 3 Jahren, Babykost ist in der für die Dauer der Reise benötigten Menge erlaubt.
Verschreibungspflichtige Medikamente: Unbedingt Bescheinigung vom Arzt mitnehmen, dass die Medikamente oder Spritzen während des Fluges benötigt werden. Besonders wichtig bei Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen!
Elektronische Geräte: erlaubt sind Geräte wie Haarfön, Notebook, Fotoapparat, Tablet, elektrische Zahnbüsten, Navigationsgeräte, Taschenlampe, usw. Notebooks und Smartphones müssen so wie Flüssigkeiten bei der Sicherheitskontrolle extra vorgelegt werden.
Teleskop-Regenschirme
Musikinstrumente im dafür vorgesehen Koffer

 

 

Das darf NUR im Handgepäck transportiert werden

 

Powerbank (bis 100 Wh / 26.000 mAh)

E-Zigaretten und Dampfgeräte
Lithium-Ionen-Akkus von Handys oder Laptops

 

 

NICHT ins Handgepäck darf

 

Pistolen, Revolver, Gewehre, Flinten (Feuerwaffen)

Munition
Spielzeugwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden könnten
Messer & Nagelfeilen mit Klingen über 6 cm
Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen
Rasierklingen, Teppichmesser
Bogen, Armbrust, Pfeile
Baseball-, Tennis- oder Golfschläger, Wanderstöcke, Dartpfeile
Skateboard, Schlittschuhe, Skier
Werkzeuge wie Äxte, Beile, Brecheisen, Meißel, Schraubenzieher, Sägen …
Akkuschrauber, Bohrmaschinen und Bohrer
Schleudern / Katapulte
Schwerter, Kampfsportgeräte
Stricknadeln
Haarspray, Deospray, Nagellackentferner

 

WEDER ins Handgepäck noch in den Frachtraum darf

 

Pyrotechnik / Sprengstoff, Wunderkerzen, Konfettikanonen

Reiner Alkohol, Lacke, Klebstoffe
Chemische, giftige, entflammbare, explosive Stoffe
Campinggas
Benzin, Brennpaste, Spiritus
Betäubungsgeräte, Taser
Sauerstoffflaschen
Pfefferspray
Skateboard, Schlittschuhe, Skier
Radioaktive Stoffe
Giftige Stoffe (z. B. Insektizide)
Infektiöse Stoffe (z. B. Virenkulturen)
Aktenkoffer mit Alarmsicherung
Sturm- und Benzinfeuerzeuge, Feuerzeugbenzin, Überallanzünder
Hoverboards, Mini-Segways, Elektrofahrräder mit Lithium-Batterien

 

Unser Tipp: Informieren und vorschriftsmäßig packen

Gegenstände, deren Mitnahme bei der Sicherheitskontrolle verwehrt wird, können meist nur mehr sehr schwierig in den Frachtraum umgelagert werden und müssen oft zurückgelassen werden. Gehen Sie beim Packen also sicher, dass Sie nur ins Handgepäck packen, was erlaubt ist.

 

Unsere Aufstellung soll Ihnen einen Überblick über die Vorschriften bezüglich Gepäcksmitnahme auf Flugreisen geben. Die Richtlinien, was im Handgepäck mit in die Kabine genommen werden darf, variieren teilweise je nach Fluglinie. Erkundigen Sie sich in jedem Fall vor Abflug direkt bei der gebuchten Fluglinie, bzw. der Fluglinie, die den Flug durchführt.

 


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


 
 
Versicherungskanzlei Ilk & Partner

 

 

3495 Rohrendorf, Obere Hauptstraße 91
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 2732 833 600
+43 2732 833 60-10

 

office@ilk.at
www.ilk.at
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © envato elements