Kennen Sie Ihre Rechte bei Flugproblemen?
Die Koffer sind gepackt, die Vorfreude ist groß, erwartungsvoll steht man am Flughafen und wartet darauf, dass der Check-In beginnt. Leider verlaufen nicht alle Flüge in den ersehnten Urlaub oder zum Geschäftstermin reibungslos. Was sind Ihre Rechte bei Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung?
Fluggastrechte-Verordnung: Schutz für Flugreisende
Grundsätzlich gilt die EU-Fluggastrechteverordnung für alle Flüge, die Sie von einem Flughafen in der EU antreten, oder wenn der Flug in einem Land außerhalb der EU startet, aber in der EU landet UND von einer Fluglinie mit Sitz in der EU durchgeführt wird.
Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Sie über Ihre Rechte und über den Grund der Nichtbeförderung aufzuklären, bzw. Sie über Ausfälle und Verspätungen ab zwei Stunden zu informieren.
Geltend machen müssen Sie Ihre Ansprüche immer gegenüber dem Luftfahrtunternehmen, das den Flug tatsächlich durchgeführt hat/hätte – der sogenannte operating carrier. Das ist nicht immer dieselbe Fluglinie, bei der Sie den Flug gebucht haben.
Wartezeit am Flughafen: Verpflichtung zur Betreuung
Gibt es Unregelmäßigkeiten bezüglich der Abflugzeit, darf die Fluglinie Sie damit nicht alleine lassen, sondern ist zu gewissen Betreuungsleistungen verpflichtet.
Verspätet sich der Abflug bei Kurzstreckenflügen (bis 1.500 km) über 2 Stunden, bei Mittelstrecken (1.500 – 3.500 km) über 3 Stunden, bzw. bei Langstreckenflügen (ab 3.500 km) über 4 Stunden, müssen Ihnen kostenfreie Getränke und Snacks, sowie die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme zur Verfügung gestellt werden. Sollte durch die entstandene Wartezeit eine Übernachtung notwendig werden, müssen auch die Hotelkosten übernommen werden.
Anspruch auf Entschädigung
Bei folgenden Voraussetzungen haben Sie (zusätzlich zu etwaigen Rechten auf Rückerstattung und Betreuung) Anspruch auf Entschädigung:
#1) Verspätung: Wenn der Flug den Zielflughafen mit mehr als 3 Stunden Verspätung erreicht.
#2) Annullierung: Der Flug wurde kurzfristig storniert – weniger als 14 Tage vor Abflug.
#3) Überbuchung / Nichtbeförderung: Es wurden mehr Tickets als Sitzplätze verkauft und Sie finden keinen Platz mehr an Bord.
#4) Verpasster Anschlussflug: Wenn Sie ohne eigenes Verschulden das Ziel der Reise mit mehr als 3 Stunden Verspätung erreichen, weil Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben.
Die Höhe der Entschädigung hängt nicht vom Ticketpreis ab, sondern von der Entfernung. Das steht Ihnen zu:
Kurzstrecke
bis 1.500 km
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Mittelstrecke
bis 3.500 km
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Langstrecke
ab 3.500 km
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250 € |
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400 € |
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600 € |
Es gibt diverse Plattformen und Unternehmen, die sich auf die Prüfung und Einbringung von Ansprüchen durch Flugprobleme spezialisiert haben. Diesen Service zu nutzen, kann Ihnen viel Papierkram, Stress und Ärger ersparen.
Außergewöhnliche Ereignisse
Nicht immer ist die Fluglinie schuld an der Verspätung. Bei folgenden „außergewöhnlichen Umständen“ gibt es keine Entschädigungszahlungen:
- Sperrung des Flughafens und Luftraums
- Politische Instabilität
- Akute Terrorwarnungen
- Unvermeidbare Sicherheitsrisiken
- Streiks
- Vögel im Triebwerk
- Unwetter / widrige Wetterbedingungen
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