Rekordinflation: Mit diesen Finanzhilfen soll die Teuerung abgegolten werden

 

Laut Schnellschätzung der Statistik Austria sind die Verbraucherpreise in Österreich im April 2022 gegenüber dem Vorjahr um 7,2 Prozent gestiegen und damit so stark wie seit 40 Jahren nicht mehr. Neben den vordergründigen Preistreibern der letzten Monate aus dem Treibstoff- und Energiesegment wurden nun auch Nahrungsmittel namhaft teurer. Die österreichische Nationalbank rechnet in ihrer aktuellen Studie vom April 2022 mit einer Inflationsrate für das Gesamtjahr 2022 von 5,6 Prozent. Für 2023 und 2024 wird dann ein spürbarer Rückgang auf 2,9 Prozent bzw. 2,2 Prozent vorausgesagt. Etwas unübersichtlich wurde die Lage nach diversen Nachbesserungen bei finanziellen Entlastungspaketen zur Teuerungsthematik. Wir haben diese samt Wirkung der aktuellen Steuerform für Sie kurz zusammengefasst.

 

Teuerungsausgleich für sozial schwächere Personen

Unter dem Titel „Teuerungsausgleich“ wurden Personengruppen, welche schwerpunktmäßig und tendenziell bereits länger auf Sozialleistungen angewiesen waren, bis April 2022 bereits mit Einmalzahlungen bedient. 150 Euro gab es beispielsweise für Arbeitslosengeld- bzw. Notstandshilfeempfänger oder Menschen mit bereits längerem Bezug von Kranken- und Rehabilitationsgeld.

 

Studenten mit Anspruch auf Studienbeihilfe / Stipendium, Mindestsicherungsempfänger sowie Mindestpensionisten (Bezieher einer Ausgleichszulage) haben 300 Euro erhalten. Diese Zahlungen wurden automatisch bzw. ohne separaten Antrag angewiesen.

 

Individuell je Bundesland gibt es für kleinere Einkommensbezieher den „Heizkostenzuschuss“. Dieser ist bei der Wohnsitzgemeinde aktiv zu beantragen, wobei es hier Antragsfristen zu beachten gilt, die vereinzelt für die Heizsaison 2021 / 2022 bereits abgelaufen sind. Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt je nach Bundesland zwischen 110 Euro und 270 Euro.

 

Klimabonus, Energiekostenausgleich, Reduktion Energiesteuern

 

Anfangs Mai 2022 wurde an alle Haushalte ein „Energiegutschein“ über 150 Euro zur Anrechnung auf die Kosten des jeweiligen Stromanbieters ausgeschickt. Der Gutschein ist auf dem Postweg oder online proaktiv einzulösen, der Betrag von 150 Euro wird bei der nächsten Jahresabrechnung des Energieanbieters abgezogen. Pro Haushalt und Hauptwohnsitz kann nur ein Gutschein eingelöst werden. Das steuerpflichtige Einkommen (Bruttoeinkommen minus Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten) darf bei Einzelhaushalten 55.000 Euro (entspricht bei Unselbständigen ca. 3.350 Euro netto pro Monat) und bei mehreren Personen 110.000 Euro nicht übersteigen.

 

Automatisiert soll im zweite Halbjahr 2022 der Klimabonus für jede Person mit Hauptwohnsitz in Österreich ausbezahlt werden. Je nach Ausbau der regionalen Infrastruktur werden pro Person zwischen 100 Euro (niedrigste Stufe, betrifft nur Wien) und 200 Euro (ländlicher Raum) ausbezahlt. Für haushaltszugehörige Kinder gibt es jeweils die halbe Summe oben drauf. Ebenfalls automatisch werden vom jeweiligen Energieversorger bei der Abrechnung die aktuellen Aussetzungen bzw. Reduktionen der Elektrizitätsabgabe und des Ökostrombeitrags berücksichtigt.

 

Wirkung Steuerreform und Erhöhung Pendlerabsetzbeträge

 

Unabhängig von der aktuellen Teuerungsthematik wurde im Jahr 2022 die nächste Stufe der Steuerreform in Kraft gesetzt. Ganz geringe Einkommen – wie etwa ein teilzeitbeschäftigter Student laut nachstehender Übersicht – mit einem Nettoeinkommen von 679 Euro wird durch Erhöhung der „Negativsteuer“ heuer mit 123 Euro zusätzlich entlastet. Als Pendler kommen für heuer und das kommende Jahr weitere 200 Euro hinzu.

 

Beispiele:

Eine Angestellte mit 1.577 Euro Nettoeinkommen profitiert von der Steuerreform heuer mit 306 Euro netto und weiteren 68 Euro ab dem Jahr 2023. Als Pendlerin mit (Szenario 51 Kilometer Entfernung, öffentliche Verkehrsmittel zumutbar) beträgt die Steuerentlastung 2022 und 2023 insgesamt 662 Euro.

 

Bei einem Vater von zwei minderjährigen Kindern mit einem Nettoeinkommen von 2.397 Euro monatlich kommt zusätzlich die Erhöhung des Familienbonus Plus zum Tragen. Die Steuerersparnis 2022 beträgt in diesem Szenario 825 Euro, 2023 kommen nochmals 831 Euro hinzu, als Pendler beträgt die Entlastung weitere 781 Euro. Die Ausweitung bzw. Erhöhung von Pendlerpauschale und Pendlereuro gilt von 2022 bis Juni 2023.

 

Nettoauswirkungen Steuerreform und Teuerungsausgleich

 

   

 

Quelle: BMF, eigene Berechnungen

 

Tipp – Ansprüche checken und geltend machen, vorausschauend handeln

Viele Menschen beschäftigen sich im Umfeld der aktuellen Teuerung mit der Optimierung bzw. Senkung ihrer laufenden Ausgaben. Solche können teils auch namhaft bei Finanzprodukten bzw. auch Versicherungsverträgen realisiert werden. Dennoch sollte vorschnelles Stornieren von eventuell sehr guten alten Verträgen nicht ohne professionelle Beratung durchgeführt werden. Beachten Sie auch, dass viele Versicherungsverträge einen finanziellen Existenzschutz für Sie und Ihre Familien bieten.

 

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


 
 
TKG-VERSICHERUNGSMAKLER KG
 

 

A-9711 Paternion, Widmanngasse 13
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 4245 3238
+43 4245 4069

 

office@tkg.cc
Webseite
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Bildnachweis  | © envato elements