Welche Leistungen können Unternehmer im Krankheitsfall erwarten?

 

Fast 3,7 Millionen Krankenstandsfälle zählten die heimischen Sozialversicherungsträger allein im Jahr 2020. Für Arbeitgeber bedeutet das in den ersten Wochen durch die Entgeltfortzahlungsverpflichtung weitere Lohnkosten, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten. In der Regel noch deutlich schlimmer ist allerdings, wenn der Betriebsinhaber selbst nicht arbeitsfähig ist. Das mag für die statistisch durchschnittliche Krankenstandsdauer von 11,7 Tagen im Jahr 2020 noch finanziell verschmerzbar sein. Dauert die Arbeitsunfähigkeit aber wie in 46,9 Prozent aller Fälle länger als 36 Tage, kann es speziell für Kleinunternehmer ohne Personal sehr eng werden. Unterstützungsleistungen der gesetzlichen Sozialversicherung können helfen, decken in der Regel aber nur einen Bruchteil der benötigen Geldmittel ab und werden oft wegen Informationsdefiziten der Betroffenen nicht oder zu spät beantragt.

 

Wichtige Meldefristen für die beitragsfreie SVS Unterstützungsleistung

Ganz wichtig gleich vorweg: Erst wenn eine Krankheit eine durchgängige Arbeitsunfähigkeit von mindestens 42 Tagen verursacht, besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf die sogenannte „Unterstützungsleistung bei Krankheit“ durch die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS). Zudem muss die Aufrechterhaltung des Betriebs mit maximal 24 Mitarbeitern von der persönlichen Arbeitsleistung des Erkrankten abhängig sein. Die Arbeitsunfähigkeit sollte so rasch als möglich vom Hausarzt bestätigt werden, wenngleich das grundsätzlich auch rückwirkend möglich ist. Binnen 2 Wochen nach ärztlicher Feststellung ist die SVS mittels Formulars zu informieren. Die Leistung der SVS (abgabenrechtliche Behandlung als „herkömmliche“ betriebliche Einnahme) beträgt unabhängig vom tatsächlichen Einkommen 32,12 € pro Tag und wird rückwirkend ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit erbracht. Unabhängig wie lange die Krankheit tatsächlich dauert, endet die Zahlung der SVS aus diesem Titel nach 20 Wochen.

 

Entgeltliches SVS-Krankengeld / Zusatzversicherung

Gewerbliche bzw. neue Selbständige können ergänzend zur „Unterstützungsleistung“ bei der SVS eine Zusatzversicherung für ein Krankengeld abschließen. Die Kosten werden von der Beitragsgrundlage (= sozialversicherungspflichtiger Gewinn) abgeleitet und betragen 2,5 Prozent. Für Kleinstunternehmer mit geringen Einkünften (Beitragsgrundlage < 1.231 Euro pro Monat) ist diese Zusatzversicherung prozentuell teurer bzw. betragen die Kosten hier 30,77 Euro pro Monat. Im Gegensatz zur SVS-Unterstützungsleistung wird aus der Zusatzversicherung bereits ab dem 4. Krankenstandstag eine Leistung erbracht. Die Arbeitsunfähigkeit muss innerhalb von 7 Tagen an die SVS gemeldet werden. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 60 Prozent der Beitragsgrundlage. In der nachstehenden Tabelle können Sie Kosten und Leistungen entnehmen. Achtung! Das SVS-Krankengeld ist nach 26 Wochen Zuerkennung ausgeschöpft, die meisten privaten Versicherungsleistungen dagegen werden in der Regel ein Jahr lang ausbezahlt.

 

 

Einkommen
Betiragsgrundlage / Monat

Monatlicher
Beitrag 2,5 %
1

Monatliche
Leistung (60 %)
2

485,85 €

30,77 € 291,51 €
1.000 € 30,77 € 600,00 €
1.250 € 31,25 € 750,00 €
2.000 € 50,00 € 1.200,00 €
3.000 € 75,00 € 1.800,00 €
4.000 € 100,00 € 2.400,00 €
5.000 € 125,00 € 3.000,00 €
6.615 € 165,38 € 3.969,00 €

 

1 der monatliche Beitrag beträgt 2,5 % der Beitragsgrundlage, mindestens jedoch 30,77 €

2 das Krankengeld beträgt 60 % der Beitragsgrundlage

 

Tipp – Machen Sie Ihr Unternehmen finanziell fit für längere Unterbrechungen

Tendenziell eignen sich private Versicherungen („klassische“ Betriebsunterbrechungs-Versicherungen oder diverse Krankengeldvarianten) besser als die gesetzlichen Varianten. Im privaten Bereich können mit maßgeschneiderten Versicherungssummen die finanziellen Bedürfnisse der Unternehmer optimal abgebildet werden. Außerdem kann im Gegensatz zu den SVS-Varianten auch eine temporäre oder langfristige Arbeitsunfähigkeit nicht nur bei Krankheiten, sondern auch bei Unfällen oder sonstigen betriebsspezifischen Ereignissen versichert werden. Und selbstverständlich auch der Worst Case, eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit.

 

Jeder Unternehmer sollte jedenfalls einen Plan B für den Fall einer längeren Erkrankung haben bzw. wie er in so einem Szenario seine betrieblichen und privaten Ausgaben decken kann. Melden Sie sich bei uns! Wir führen sehr gerne eine individuelle Risikoanalyse für Sie und Ihren Betrieb durch und beraten Sie über die umfassenden Möglichkeiten einer optimalen Absicherung.

 

 

 

(Datenquelle: SVS, Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger)

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