Auch bei Fahrrad-Dieben beliebt: das E-Bike!

 

Ob Klimaschutz oder die aktuellen Spritpreise: immer mehr Menschen steigen von vier auf zwei Räder um. Und für die sportlich passionierten Radfahrer war es immer schon eine besondere Freude, wenn im Frühling das Fahrrad wieder ausgewintert werden konnte und endlich die ersten Bike-Touren möglich waren.

 

Gerne wird dafür in ein Qualitätsbike investiert und bei einem Anschaffungspreis für E-Bikes von durchschnittlich 3.400 €* ist es durchaus ratsam, sich Gedanken über den Versicherungsschutz zu machen.

 

17.595 Fahrräder wurden 2021 lt. Statista gestohlen. Ein besonders beliebter Ort von Fahrrad-Dieben ist der Bahnhof, aber auch nicht öffentlich zugängliche Orte, wie Kellerabteile, schützen vor Diebstahl nicht immer. Aufgrund des hohen Wiederverkaufswertes rücken E-Bikes vermehrt in den Fokus von Dieben.

 

Haushaltsversicherung greift – aber nur bedingt

Die Haushaltsversicherung bietet einen guten Basis-Schutz in Punkto Fahrrad-Diebstahl. Allerdings in den meisten Fällen NUR, wenn …

 

… in die versperrte Wohnung oder das abgesperrte Kellerabteil eingebrochen wurde oder

 

… das gesicherte, abgesperrte Fahrrad aus einem gemeinschaftlich genutzten Raum (z. B. Fahrradkeller, Gang) entwendet wurde und

 

… das gesamte Fahrrad gestohlen wurde. Teilediebstahl ist meist nicht inkludiert.

 

Was vielen nicht bewusst ist: der Versicherungsschutz der Haushaltsversicherung endet in Punkto Fahrrad an der Grundstücksgrenze! Wird das Fahrrad am Bahnhof, beim Bäcker, auf der Straße vor dem Haus … gestohlen, wird der Schaden in den meisten Fällen nicht übernommen.

 

Besonders wichtig für E-Bike-Besitzer oder Liebhaber besonders hochwertiger bzw. hochpreisiger Fahrräder: Manche Versicherer haben für Fahrräder sogenannte „Erstrisikosummen“ in ihren Bedingungen vereinbart. Das bedeutet, dass bei einer Erstrisikosumme von z. B. 3.000 € die Leistung mit dieser Summe pro Schadensfall limitiert ist.

 

Die sichere Wahl: Fahrrad-Versicherung

Wer ein E-Bike oder teures Sport-Rad besitzt, bzw. sein Fahrrad häufig an anderen Orten abstellen muss, dem empfehlen wir eine spezielle Fahrrad-Versicherung.

 

Neben Diebstahl (egal wo) und Teilediebstahl kann diese je nach Umfang zusätzlich folgende Umstände absichern:

  • Verschleiß, Abnutzung, Alterung
  • Material- oder Produktionsfehler (nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung)
  • Vandalismus
  • Raub
  • Elektronikschäden
  • Schäden durch Feuchtigkeit
  • Akkuschutz
  • Schäden durch Eigenverschulden des Versicherungsnehmers

 

Wichtig: Eine Fahrrad-Versicherung ist meist nur für neue Fahrräder möglich. Sie sollte also am besten unmittelbar nach dem Kauf abgeschlossen werden.

 

Melden Sie sich bei uns, wir können gemeinsam mit Ihnen klären, ob und wie Ihr Fahrrad bereits in einer bestehenden Polizze mitversichert ist, der bestehende Vertrag eventuell angepasst werden muss oder ob eine Zusatzversicherung sinnvoll ist.

 

 

Tipps zum Vorbeugen und Wiederfinden

 

#1 Das richtige Schloss

Kabelschlösser sind sehr beliebt – auch bei Dieben. Diese einfachen Absperrhilfen sind nämlich in Sekundenschnelle geknackt. Sparen Sie nicht beim Schloss und investieren Sie in ein massives Bügelschloss oder Panzerkabel. Beim Absperren immer Rahmen und Vorder- oder Hinterrad gemeinsam an einem fest im Boden verankerten Objekt sichern.

 

#2 GPS-Tracking

Ein versteckt am Fahrrad montierter Sender alarmiert den Besitzer, sobald das abgestellte Fahrrad bewegt wird und übermittelt laufend den Standort. So können Sie das Rad lokalisieren und suchen. (Vorsicht: Machen Sie sich nie allein auf die Suche! Rufen Sie die Polizei zu Hilfe.)

 

#3 Der sichere Ort

Müssen Sie Ihr Fahrrad am Bahnhof oder öffentlichen Haltestellen abstellen, achten Sie darauf, dass Sie dies an einer gut ausgeleuchteten und einsehbaren Stelle tun.

 

#4 Fahrradpass

Die Chance, das gestohlene Fahrrad wiederzufinden erhöht sich durch einen gewissenhaft ausgefüllten Fahrradpass deutlich. Nur mit exakten Informationen zum Rad kann dieses zur Fahndung ausgeschrieben werden. Der Pass enthält alle wichtigen Informationen (Rahmennummer, Akku-Nummer, Marke, Modell, im besten Fall ein Foto des Fahrrades). ⇒ Download Fahrradpass

 

Auch die Schadensabwicklung mit der Versicherung nach einem Diebstahl wird durch den Fahrradpass erleichtert. Für diesen Fall der Fälle unbedingt auch die Originalrechnung aufheben!

 

#5 Social Media

Nutzen Sie Social-Media-Kanäle und Online Marketing-Plattformen, um nach Ihrem Fahrrad zu suchen. Viele gestohlene Fahrräder werden nach dem Diebstahl schnell weiterverkauft. Vielleicht haben Sie „Glück“ und Ihr Fahrrad wird zum Verkauf inseriert. Falls tatsächlich Ihr Rad zum Kauf angeboten wird, informieren Sie umgehend die Polizei!

 

 

(*gemäß VSSÖ 2021)

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


 
 
Neurauter Versicherungsmakler GmbH
 

 

A-6460 Imst, Langgasse 83
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 5412 63 666
+43 5412 63 666-33

 

info@neurauter-versichert.at
www.neurauter-versichert.at

 

 

 

 

 

 

 

Die Neurauter Versicherungsmakler GmbH ist ein Premium-Partner von ungezillmert.com

 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © envato elements