Fahranfänger: Verkehrsregeln für Jungfahrer im Ausland

 

Der eigene Führerschein: ein Schritt in Richtung Unabhängigkeit! Die gewonnene Mobilität ermöglicht eine Urlaubsreise mit Freunden und ohne Eltern. Liegt die Wunschdestination im Ausland, sollte bedacht werden, dass es - wie in Österreich auch – in verschiedenen Ländern eigene, meist strengere, Bestimmungen für Fahranfänger gibt. Teilweise sind es unterschiedliche Geschwindigkeitsbeschränkungen für Fahranfänger, oftmals striktere Promillegrenzen.

 

Hier ein Überblick über ein paar der beliebtesten Urlaubsländer wo das zutrifft:

 

≈ Deutschland

 

Für Fahranfänger während der Probezeit bzw. generell für alle Lenker bis 21 gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille).

≈ Italien

 

In den ersten drei Jahren nach Ausstellung gelten für Führerschein-B-Neulinge reduzierte Höchstgeschwindigkeiten: 100 km/h auf Autobahnen und 90 km/h auf Schnellstraßen. Zusätzlich gilt für die ersten drei Jahre absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille).

≈ Kroatien

 

Für Fahrer unter 25 Jahren gelten abweichende Geschwindigkeitsbegrenzungen: 120 km/h auf Autobahnen, 100 km/h auf Schnellstraßen und 80 km/h auf Landstraßen. Zudem gilt 0,0 Promille bei Lenkern unter 24 Jahren.

≈ Slowenien

 

0,0 Promille für Fahranfänger, die den Führerschein kürzer als 2 Jahre besitzen oder noch nicht 21 Jahre alt sind.

≈ Frankreich

 

Für Fahranfänger gelten bis drei Jahre nach Ausstellung des Führerscheines niedrigere Höchstgeschwindigkeiten: 110 km/h auf Autobahnen, 100 km/h auf Schnellstraßen. In diesen drei Jahren gilt eine 0,2 Promille-Grenze.

≈ Griechenland

 

Für Fahrer, die den Führerschein noch nicht 2 Jahre besitzen, gilt 0,0 Promille.

≈ Spanien

 

Für Fahranfänger gelten bis 2 Jahre nach Führerscheinausstellung 0,3 Promille.

≈ Niederlande

 

Für Personen, die ihren Führerschein kürzer als 5 Jahre besitzen gilt eine Grenze von 0,2 Promille.

≈ Irland

 

Fahranfänger müssen sich 2 Jahre lang an 0,2 Promille halten.

≈ Schweiz

 

Hier gilt für Fahranfänger bis 3 Jahre Fahrpraxis 0,1 Promille.

≈ Kanada

 

Für Fahranfänger, die die Fahrerlaubnis weniger als zwei Jahre besitzen, sowie für Fahrer unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille).

≈ USA

 

Für Fahrer unter 21 gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Es dürfen auch keine Alkoholika im Auto transportiert werden.

 

 

Ihr Urlaubsland war in unserer Auflistung nicht dabei? → Hier finden Sie eine Auflistung über alle Länder und deren Bestimmungen.

 


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


 
 
Kaudela & Co GmbH
Versicherungsmakler

 

2120 Wolkersdorf, Haasgasse 6
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 2245 2469
+43 2245 2469-20

 

office@kaudela.com
www.kaudela.com
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Bildnachweis  | © envato elements