Das ist neu 2023

 

Wie jedes Jahr traten auch zum Jahreswechsel 2022/2023 einige Neuerungen in Kraft. Wir haben die unserer Meinung nach Wichtigsten für Sie zusammengefasst.

 

 

 A wie

 

→ Abschaffung der kalten Progression

 

Mit Jänner 2023 wurde die kalte Progression abgeschafft. Durch die Anpassung der Einkommenssteuerstufen an die Inflation fließen zwei Drittel der Einnahmen an die Steuerzahler zurück, die Maßnahmen für das restliche Drittel der Einnahmen wird in einer jährlich neu zu treffenden Entscheidung festgelegt, soll aber vor allem geringe Einkommen entlasten.

 

Einkommensteuer
Tarifgrenzen in €
Anpassung
in Prozent
Tarifgrenzen
neu
Steuersatz
bis 11.000 6,3 bis 11.693 0%
18.000 6,3 19.134 20%
31.000 3,47 32.075 30%
60.000 3,47 62.080 41%
90.000 3,47 93.120 48%
ab 90.000 3,47 ab 93.120 50%

 

Quelle: Präsentation bmf.gv.at

 

 C wie

 

→ CO2-Bepreisung

 

Mit Oktober letzten Jahres ist die CO2-Bepreisung in Kraft getreten, seitdem kosten CO2-Emissionen 30 € pro Tonne. Vorgesehen ist eine schrittweise Anhebung auf 55 € pro Tonne, Die nächste Stufe mit 1. Jänner 2023 erfolgte allerdings nicht mit den vorgesehenen 35 € pro Tonne, sondern mit lediglich 32,5 € je Tonne.

Der Spritpreis erhöht sich dadurch um 0,75 Cent je Liter Diesel und 0,68 Cent je Liter Benzin.

 

 E wie

 

→ Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG)

 

Zwar nicht schon mit Jänner, aber fix 2023 startet das Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Das EWG regelt den Ausstieg aus Ölheizungen bis 2035 und Gasheizungen bis 2040. Heizungen mit fossilen Brennstoffen, die kaputt gehen, dürfen nur noch durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt werden.

 

 F wie

 

→ Familienbeihilfe

 

Ab 01.01.2023 werden Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag jedes Jahr automatisch an die Inflation angepasst.

 

Höhe Familienbeihilfe Alter 
120,60 Euro ab Monat der Geburt
129 Euro ab Monat, in dem Kind 3 wird
149,70 Euro ab Monat, in dem Kind 10 wird
174,70 Euro ab Monat, in dem Kind 19 wird

 

 

Zusätzlich Geld gibt es pro Kind und Monat, wenn Sie mehr als ein Kind haben: 

 

Zahl der Kinder pro Kind Zusatzbetrag gesamt
2 7,50 Euro 15 Euro
3 18,40 Euro 55,20 Euro
4 28 Euro 112 Euro
5 33,90 Euro 169,50 Euro 
6 37,80 Euro 226,80 Euro
7 55 Euro 385 Euro
8 55 Euro 440 Euro

 

 

Wenn Sie lohnsteuerpflichtig sind, wird Ihnen gemeinsam mit der Familienbeihilfe der Kinderabsetzbetrag ausbezahlt. Dieser beträgt pro Kind monatlich 61,80 Euro.

 

 G wie

 

→ Geringfügigkeitsgrenze

 

Im Jahr 2023 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 500,91 Euro monatlich.

 

 K wie

 

→ Klimabonus

 

Der Klimabonus dient als Ausgleich für die CO2-Bepreisung und wurde im Herbst 2022 zum ersten Mal ausbezahlt. Ab dem Jahr 2023 wird der Klimabonus regional gestaffelt und ist damit abhängig vom Wohnsitz.

 

Die Übersicht der Kategorien finden Sie → hier.

 

→ Kroatien

 

Erleichterungen gibt es 2023 für Kroatien-Urlauber. Am 1. Jänner 2023 ist Kroatien dem Schengenraum und der Eurozone beigetreten: Kontrollen an den Grenzen sind in dem bisherigen Ausmaß Geschichte und die Kuna wird vom Euro abgelöst.

 

 M wie

 

→ Maklerprovision

 

Ab 1. Juli 2023 wird bei der Wohnungsvermittlung das Besteller-Prinzip gelten. Die Maklergebühren sind dann zukünftig nicht mehr automatisch vom Mieter, sondern vom jeweiligen Auftraggeber - also gegebenenfalls vom Vermieter - zu bezahlen.

 

→ Motorbezogene Versicherungssteuer

 

Die motorbezogene Versicherungssteuer steigt bei fast allen Autos bei Erstzulassung nach dem 1. Jänner 2023 um 34,56 € pro Jahr. Nur bei effizienteren bzw. leistungsschwachen PKWs kommt es zu keiner oder einer geringeren Erhöhung. Für bereits zugelassen Fahrzeuge ändert sich nichts.

 

→ Mülltrennung

 

Mit 1. Jänner 2023 wurde die Sammlung von Kunststoffverpackungen österreichweit vereinheitlicht. Im Gelben Sack bzw. der Gelben Tonne dürfen nun neben Plastikflaschen auch Joghurtbecher, Plastiksackerl, Käse- und Wurstverpackungen, etc. … - also sämtliche Kunststoffverpackungen - gesammelt werden.

 

 N wie

 

→ NoVA

 

Mit 01.01.2023 wurde erneut die Formel für die Berechnung der NoVA verschärft und auf einen CO2-Abzugsbetrag von 102 g/km gesenkt, der Malus-Grenzwert sinkt von 185 auf 170 g CO2 pro Kilometer.

 

Dies ergibt eine neue Berechnungsformel:

 

(CO2-Ausstoß - 102):5 = Steuersatz in Prozent (Höchststeuersatz 70 %)

 

Bemessungsgrundlage x Steuersatz

+ (70 € je g CO2 über 170 g/km)

- 350 €

= Nova

 

 P wie

 

→ Pendlerpauschale und Pendlereuro

 

Erhöhte Beträge für Pendlerpauschale und Pendlereuro laufen am 1. Juli 2023 aus.

 

→ Pensionserhöhung

 

Das Gesamtpensionseinkommen wurde für Pensionen bis 5.670 € per Jänner 2023 um 5,8% erhöht, für Pensionen ab 5.670,01 um 328,86 €.

 

Zusätzlich erhalten Pensionsempfänger zum 1. März 2023 eine Direktzahlung:

 

bis 1.666,66 € 30 % des Gesamtpensionseinkommens
ab 1.666,67 bis 2.000,00 € 500,00 €
ab 2.000,01 bis 2.500,00 € ein Betrag, der von 500,00 linear auf 0,00 € absinkt.

 

→ „Pickerl“ §57a Gutachten

 

Ab Februar 2023 erhält das „Pickerl“ ein neues Layout und wird zusätzlich mit einem QR-Code versehen, mit dem direkt eine elektronische Version des Gutachtens aus der zentralen Datenbank abgerufen werden kann.

 

Neu ist auch, dass ab Mai 2023 im Zuge der §57a Begutachtung für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 1. Jänner 2021 die Fahrleistungen und Verbrauchsdaten der Fahrzeuge erfasst werden. Die erhobenen Daten werden inkl. Fahrzeug-Identifikationsnummer an eine zentrale Datenbank des BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) übermittelt und von da an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. Dadurch will man feststellen, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden.

 

→ Pflegebonus

 

Mit 01.07.2023 tritt der eigentlich für Jahresbeginn angekündigte Pflegebonus für pflegende Angehörige in Kraft, der Bonus beläuft sich für 2023 auf 750 €, da er nur für das halbe Jahr ausbezahlt wird. In den Folgejahren beträgt der Bonus dann 1500 €.

Beziehen können den jährlichen Geldbonus pflegende Angehörige, die seit mindestens einem Jahr einen nahen Angehörigen pflegen, der im gemeinsamen Haushalt lebt und mindestens Pflegestufe 4 hat.

 

→ Pflegereform

 

Diese Neuerungen bringt 2023 in der Pflege:

  • mehr Gehalt: der bereits 2022 gewährte Gehaltsbonus wird auch 2023 wieder ausbezahlt
  • Pflegekräfte ab dem 43. Geburtstag erhalten eine 6. Urlaubswoche
  • für geleistete Nachtdienste gibt es zukünftig ein Zeitguthaben von zwei Stunden

 

 S wie

 

→ Sachbezug Verschärfung

 

Wer ein Firmenfahrzeug privat nutzt, zahlt dafür Steuern. In der Regel müssen 1,5 % der Anschaffungskosten pro Monat versteuert werden, außer das Fahrzeug überschreitet den Grenzwert für die CO2-Emissionen. Für 2023 erstmalig zugelassene Firmenfahrzeuge wird der bisherige CO2-Grenzwert auf 132 Gramm abgesenkt.

Für E-Fahrzeuge fällt weiterhin kein Sachbezug an.

 

 V wie

 

→ Valorisierung der Sozialleistungen

 

Ab 2023 werden jene Sozialleistungen, bei denen dies bisher nicht bereits der Fall war, automatisch an die Inflation angepasst. So werden ab Jänner 2023 Leistungen wie Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus, Alleinverdienerabsetzbetrag, Schulstartgeld, Pensionistenabsetzbetrag, Studienbeihilfe sowie Reha-, Kranken-, Wiedereingliederungs- und Umschulungsgeld jährlich an die Teuerung angepasst.

 

→ Vignettenpreise

 

Auch die Vignettenpreise wurden angepasst, hier die neuen Tarife:

 

Fahrzeugkategorie 10-Tages-Vignette 2-Monats-Vignette Jahres-Vignette
Motorrad 5,80 € 14,50 € 38,20 €
Pkw und Lkw
bis einschließlich 3,5 t
9,90 € 29 € 96,40 €

 

 W wie

 

→ Wohn- und Heizkostenzuschuss

 

500 Mio. Euro Wohn- und Heizkostenzuschuss gewährt der Bund den Ländern als Wohn- und Heizkostenzuschuss. Der Zuschuss ist für Beihilfen für Heiz- und Wohnkosten vorgesehen, die Modalitäten sind den Ländern überlassen.


 
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Christian Trummer
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