Explodierende Kosten im Pensionssystem

 

„Die Finanzierung der Pensionskosten mit dem derzeitigen System ist aufgrund des demografischen Wandels nicht mehr tragbar“. Diese offenen und drastischen Worte samt einer konkreten politischen Maßnahme zur Stabilisierung des Rentensystems stammen aus dem Mund des Finanzministers. Allerdings nicht vom österreichischen Hüter der Staatskasse, sondern von seinem deutschen Pendant Christian Lindner aus dem Jänner 2023. Dabei würden die aktuellen Zahlen aus dem heimischen Pensionssystem zumindest Stoff für intensive Diskussionen liefern. Im Jahr 2022 musste die Republik Österreich nach den jüngsten Schätzungen der Alterssicherungskommission bereits 27,9 Milliarden Euro aus Steuergeldern zuschießen, damit die laufenden Aufwendungen aus dem Pensionsapparat weiter bedient werden konnten. Bis 2027 wird ein Anstieg der öffentlichen Mittel um 45,32 Prozent auf 40,5 Milliarden Euro erwartet.

 

Fehlbetrag im Pensionssystem wird ehrlicher kommuniziert

„Glaube nie einer Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast“, lautend ein altes Sprichwort. Tatsächlich drehten sich die Diskussionen in der jüngsten Vergangenheit um das Defizit im österreichischen Pensionssystem nur um einen Bruchteil der eigentlichen Kosten. Konkret wurden diese als „Ausfallshaftung des Bundes“ kommuniziert, auf dieser Basis würde sich ein Aufwand aus Steuergeldern für das Jahr 2022 von rund 10 Milliarden Euro ergeben. In dieser Summe bzw. Darstellung nicht inkludiert sind allerdings die Kosten für Beamtenpensionen. Für 2022 betragen diese zusätzlich 12,6 Milliarden Euro. Weiterhin werden auch nicht alle vermeintlichen Einnahmen der Pensionsversicherungsanstalten herausgerechnet, welche von anderen defizitären Sozialversicherungsträgern stammen. Beispielsweise hat das Arbeitsmarktservice (AMS) im Jahr 2022 rund 1,2 Milliarden Euro an Beiträgen für Bezieher von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe an die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) überwiesen. Damit das AMS eine derartige Summe aufbringen kann, muss der Staat auch diese öffentliche Institution zuvor mit Steuergeld versorgen.

 

Außertourliche Pensionserhöhungen als langfristiger Kostentreiber

 

Grundsätzlich ist die Höhe der jährlichen Pensionsanpassungen gesetzlich eindeutig geregelt. Die jeweilige Inflationsentwicklung zwischen August und Juli ist der definierte Erhöhungsfaktor der Rentenleistungen für das Folgejahr. Auf dieser Basis erfolgten nun 2023 auch die tatsächlichen Pensionsanpassungen mit 5,8 Prozent. Zusätzlich wurden aber für Bezieher von kleineren Renten Einmalzahlungen beschlossen, welche Erhöhungen von bis zu 10,2 Prozent bringen. Das letzte Jahr, wo es keine über dem gesetzlichen Rahmen gelegene Pensionsanpassung gab, war 2017. Danach gab es speziell für kleinere Pensionsbezieher immer Anpassungen über den offiziellen Rechenparametern. Beispielsweise im ersten Coronajahr 2020 3,6 statt 1,8 Prozent. Nicht nur im Verhältnis zu den Pensionsversicherungsbeiträgen der aktiv erwerbstätigen Bevölkerung, sondern auch in Relation zur Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts, verschlechtert sich das Gesamtbild massiv. Die Bundesmittel zur Deckung des Pensionsaufwands werden voraussichtlich von 2022 mit 6,18 Prozent bis 2027 auf 7,19 Prozent des Bruttoinlandsprodukts steigen.

 

 

Quelle: Bericht Alterskommission aus 12/2022, eigene Berechnungen.

Bis 2021 keine Angaben zu den Aufwendungen für Beamtenpensionen

 

Wann kommt die nächste Pensionsreform?

 

Aktiv erwerbstätige Menschen können von einer Erhöhung ihrer zukünftigen Pensionsansprüche im kommenden Jahr von 5,8 oder gar 10,2 Prozent nur träumen. Die bislang angesammelte und auf dem gesetzlichen Pensionskontoauszug ersichtliche Höhe der monatlichen Rente wird einmal jährlich „aufgewertet“. Was vom Prinzip her der jährlichen Anhebung eines aktiven Pensionsbezugs gleichzusetzen ist. Für 2023 beträgt diese Erhöhung 3,1 Prozent. Freilich kann über derartige versteckte bzw. intransparente Kaufkraftentwertungen von zukünftigen Pensionsansprüchen das System entsprechend entlastet werden. Das alleine wird allerdings nicht reichen, um dem demografischen Wandel die Stirn zu bieten. Diskussionen über ein höheres Pensionsantrittsalter, höhere Abschläge bei vorzeitigen Rentenantritten oder generell geringe Leistungen sind bzw. wären wie in Deutschland leider auch in unserem Land dringlicher den je zu führen.

 

Tipp – Rechtzeitig vorsorgen

Selbst wenn die alarmierenden Zahlen zur Finanzierung des Pensionssystems die heimischen Verantwortungsträger noch nicht aufrütteln: Es wird über kurz oder lang nicht ohne Reformen im Rentensystem gehen. Verlassen Sie sich nicht zu stark auf den Staat bzw. die Politik und nehmen Sie Ihre Altersvorsorgeplanung lieber selbst in die Hand.

 

Sehr gerne berechnen wir Ihre zu erwartenden Pensionsleistungen und erstellen mit Ihnen gemeinsamen einen individuellen und maßgeschneiderten Vorsorgeplan.

 

 

Datenquelle: Alterssicherungskommission, eigene Berechnungen

 

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