Schnee und Eis: Diese Pflichten haben Hausbesitzer im Winter

 

Verschneite Landschaften, frostige Temperaturen oder nasskalter Schneematsch – der Winter hat viele Gesichter. Für Hausbesitzer ist die kalte Jahreszeit mit einigen extra Pflichten verbunden. Um Schäden und möglichen Haftungsfragen vorzubeugen, ist es wichtig, Präventionsmaßnahmen zu setzen.

 

#1) Wasserleitungen absperren und leeren

 

Gefriert Wasser in den Leitungen, können diese aufplatzen. Taut das Wasser an wärmeren Tagen wieder auf, sickert es ins Mauerwerk und kann erhebliche Schäden verursachen.

Deshalb: Leitungen im Außenbereich und in nicht beheizten Räumen absperren und Wasserhahn aufdrehen.

 

#2) Dach, Dachrinne und Bäume kontrollieren

 

  • Stellen Sie sicher, dass sich keine Dachziegel gelockert haben, an diesen Stellen könnte Feuchtigkeit eindringen.
  • Befreien Sie Dachrinnen von Schmutz und Laub, damit Regen- und Schmelzwasser ungehindert abfließen kann.
  • Kontrollieren Sie die Bäume auf schwache Äste, die dem Schneedruck im Winter womöglich nicht standhalten.

 

#3) Räumpflicht/Winterdienst

 

Grundstücks- und Hauseigentümer müssen jeden Tag von 6 – 22 Uhr dafür sorgen, dass der angrenzende Gehsteig bzw. Gehweg frei von Schnee ist. Bei Glatteis muss entsprechend gestreut werden, auch vorbeugend.

Beachten Sie, dass die Räumpflicht auch gilt, wenn Sie verhindert sind, weil Sie krank oder auf Urlaub sind. Für diese Zeiten müssen Sie unbedingt jemanden organisieren, der diese Pflichten während Ihrer Abwesenheit übernimmt oder einen gewerblichen Winterdienst beauftragen.

 

#4) Schnee am Dach

 

Behalten Sie während schneereicher Phasen die Schneelast auf Ihrem Dach im Auge, um diese gegebenenfalls entfernen zu lassen, wenn die Lastgrenze überschritten wird. Besonders wichtig, wenn viel feuchter Neuschnee fällt oder der Schnee gefriert.

Zusätzlich müssen Sie dafür sorgen, dass durch Dachlawinen keine Fußgänger verletzt oder Fahrzeuge beschädigt werden. Sie können als Hauseigentümer dafür haftbar gemacht werden.

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