Montageversicherung: Absicherung technischer Anlagen in der Entstehungsphase
Die beste Projektplanung nützt nichts, wenn in der Montagephase einer Anlage etwas Unvorhersehbares passiert. Eine kleine Ungeschicklichkeit eines Monteurs oder ein Unwetterereignis können innerhalb weniger Sekunden zu immensen Sachschäden führen. Dann bleibt nur zu hoffen, dass eine Montageversicherung abgeschlossen wurde. Diese sollte immer dann abgeschlossen werden, wenn die Montage einer technischen Anlage im Vordergrund steht und die Bauleistungen eine untergeordnete Rolle spielen. Meist wird sie vom Lieferanten, also vom Auftragnehmer eines Projekts, abgeschlossen. Je nachdem, wie der Risikoübergang vertraglich vereinbart ist, kann aber auch der Endkunde, als Versicherungsnehmer fungieren.
Allrisk Deckung
Das wichtigste Kriterium für den Versicherungsschutz in der Montageversicherung ist der unvorhergesehene und plötzliche Schadenseintritt. Unter dieser Voraussetzung bietet die Montageversicherung grundsätzlich eine sogenannte „Allrisk Deckung“.
Diese umfasst unter anderem folgende Gefahren:
- Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit, etwa wenn beim Montieren eines Photovoltaikmoduls dem Monteur ein Werkzeug auf das Modul fällt und dieses beschädigt wird oder zerbricht
- Technische Gefahren, darunter Konstruktions-, Material- und Montagefehler oder das Versagen von Mess- und Regeleinrichtungen
- Ungewöhnliche/außergewöhnliche Witterungseinflüsse wie Sturm, Hagel, Frost, Überschwemmungen oder Lawinen
- Brand, Blitzschlag (auch indirekt) und Explosion
- Diebstahl, böswillige Beschädigung, Sabotage
Als versichert gelten sämtliche Lieferungen und Leistungen, die zur Errichtung kompletter Montageobjekte erbracht werden müssen. Gegen gesonderte Vereinbarung können außerdem weitere Teile wie Montageausrüstung, Hilfsmaschinen, Gerüste oder Stapler mitversichert werden. Auch Aufräumkosten, Kosten für zusätzlich notwendige Erd- und Bauarbeiten, Mehrkosten für Überstunden, Eilfracht oder die Behandlung von gefährlichem Abfall können in die Montageversicherung eingeschlossen werden.
Nicht in der Montageversicherung gedeckt
Grundsätzlich nicht versichert sind Betriebsmittel (Kühl-, Reinigungs- und Schmiermittel), Produktionsstoffe, Verschleißteile wie Seile, Ketten oder Förderbänder sowie in das Montageobjekt eingebaute Werkzeuge wie beispielsweise ein Messer im Häcksler. Diese Teile können jedoch bei Bedarf individuell in die Montageversicherung eingeschlossen werden. Ein Beispiel: Bei einer Seilbahnanlage müsste natürlich das Liftseil eingeschlossen werden. Und bei einer Logistikanlage oder im Bergbau sind Förderbänder ein wichtiger Bestandteil, der mitversichert werden muss.
Versicherungsschutz individuell und risikogerecht gestalten
Der Versicherungsschutz in der Montageversicherung lässt sich sehr individuell und risikogerecht gestalten. Dafür ist eine genaue Risikoanalyse das A und O. In einem Gespräch gehen wir gemeinsam allen möglichen Risiken auf den Grund und erstellen ein individuelles Deckungskonzept für Ihre Bedürfnisse.
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