Kurz und knapp: Weitere Neuerungen 2023 im Überblick
⇒ Energiekostenzuschuss 2
Der Energiekostenzuschuss 2 gilt von 1. Jänner bis 31. Dezember 2023. Österreichische Unternehmen werden in fünf Stufen gefördert. Pro Unternehmen können Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden, bis zu einem Fördervolumen von 4 Millionen Euro fällt das Kriterium der Energieintensität von 3 Prozent weg. Zusätzlich wird in Stufe 1 der Fördersatz von 30 auf 60 Prozent verdoppelt und in Stufe 2 von 30 auf 50 Prozent angehoben.
Weitere Informationen dazu finden hier.
⇒ Kurzarbeit verlängert
Die bis 31.12.2022 geltende Kurzarbeit wird weitgehend unverändert bis 30.6.2023 verlängert. Änderungen ab 01.01.2023:
- Der verpflichtende Urlaubsverbrauch für Kurzarbeitsprojekte wurde aus den Richtlinien gestrichen.
- Die wirtschaftliche Begründung durch einen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Bilanzbuchhalter entfällt.
- Lehrlinge zählen nicht mehr zum förderbaren Personenkreis.
⇒ Antrittsalter Altersteilzeit
Durch die stufenweise Anhebung des Regelpensionsantrittsalters dürfen Frauen, die zwischen dem 02.12.1965 und 01.06.1966 geboren sind, zukünftig erst mit dem Alter von 57 Jahren und 6 Monaten in Altersteilzeit gehen.
Mehr Information zur Altersteilzeit finden sie hier.
⇒ Liste Mangelberufe erweitert
Der Fachkräftemangel spiegelt sich auch in der Liste der Mangelberufe für 2023 wider. 100 Berufe befinden sich auf der Liste, neben 58 regionalen Mangelberufen.
Als Mangelberuf gilt ein Beruf, wenn pro Stelle weniger als 1,5 Arbeitssuchende zur Verfügung stehen oder für die Sparte besonderer Bedarf besteht. Neu hinzugefügt wurden z. B. Diplomingenieurin/Diplomingenieur für Bauwesen, Elektromechanikerin/ Elektromechaniker aber auch Buchhaltungsberufe oder nicht diplomiertes Krankenpflegepersonal.
Festgelegt werden die Mangelberufe jährlich in der Fachkräfteverordnung. In den Mangelberufen besteht eine erleichterte Zulassungsvoraussetzung für ausgebildete Fachkräfte aus Drittstaaten. Durch die Rot-Weiß-Rot-Karte für Mangelberufe bekommen Antragsteller:innen einfacher und schneller einen Aufenthaltstitel ausgestellt.
⇒ Kontingent Saisonarbeitsplätze erhöht
Die Saisonkontingentverordnung 2023 sieht 3.389 Kontingentplätze im Bereich Tourismus, 3.060 im Bereich Land- und forstwirtschaft und 119 für Erntehelfer vor. Überschreitungen sind zu Saisonspitzen bis zu gewissen Prozentsätzen zulässig. Für Stammsaisonniers gibt es seit 2022 eigene Regelungen, diese Arbeitskräfte werden dann nicht mehr auf die Kontingente angerechnet.
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