Anstecken und loslegen? Minikonzepte zur Energiegewinnung

 

Energie ist teuer geworden, Alternativen sind gefragt. Strom aus Photovoltaik-Anlagen kann man sogar am Balkon gewinnen, doch was können solche Kleinanlagen wirklich leisten und was ist im Vorfeld zu bedenken?

 

Das Steckdosenprinzip

Sogenannte „Plug-in-Anlagen“ verfügen über Solarmodule mit einer maximalen Leistung von 800 Watt und werden mittels Stecker direkt ans hauseigene Stromnetz angeschlossen. Ein eingebauter Wechselrichter wandelt die erzeugte Gleichspannung in die erforderliche Wechselspannung von 230 V/50 Hz um. Stromüberschüsse werden – ohne Vergütung – ins allgemeine Netz eingespeist.

Verlängerungskabel oder Steckdosenleisten sind bei diesem Verfahren tabu. Setzt man mehrere Kleinanlagen an, ist dafür ein jeweils eigener Schaltkreis erforderlich – also der Anschluss an getrennt abgesicherte Steckdosen in unterschiedlichen Räumen.

 

Sonnige Ausbeute

 

Die Anschaffungskosten für Anlagen mit rund 300 Watt liegen aktuell bei 500 bis 700 Euro und rechnen sich je nach Verbrauch, Haushaltsgröße und Sonnenlage bei den derzeitigen Strompreisen grob geschätzt in fünf bis sechs Jahren – bei steigenden Strompreisen früher, bei fallenden Preisen entsprechend später. Ideal ist es, wenn man die Minisolaranlagen in Südausrichtung und mit Anstellwinkel von 30 Grad installiert, möglich sind auch Ost- und Westausrichtung mit steilerem Anstellwinkel.

 

Eigenverbrauch abdecken

 

Der selbst erzeugte Strom speist Haushaltsgeräte mit Energie, egal, ob gerade Spülmaschine, Kühlschrank oder Elektrogriller verwendet werden … Klingt gut und ist es auch, den großen Energieschub darf man sich davon aber nicht erwarten. Übers Jahr deckt die erzeugte Leistung in etwa den Verbrauch von Kühlschrank und Waschmaschine ab – ein kleiner Beitrag zur großen Energiewende, der in Summe einiges bewirken kann.

 

Rechtliche Bestimmungen

 

In Österreich dürfen steckerfertige PV-Anlagen seit einigen Jahren verwendet werden – wenn auch im rechtlichen Graubereich. Gesetze und Vorschriften sind schwer durchschaubar: So etwa verbietet die elektrotechnische Norm OVE E 8101 den direkten Anschluss über Schuko-Stecker, gefordert ist die Verdrahtung durch einen Elektriker. Diese Vorgabe ist allerdings nicht verbindlich und kann durch eine Risikobeurteilung, die meist schon der Hersteller übernimmt, oder die Prüfung durch einen Fachmann umgangen werden. Grundsätzlich gilt daher: Mini-PV-Anlagen sind legal.

 

Da das Gebäude normalerweise nicht baulich verändert wird, müssen Vermieter oder Eigentümer keine Einwilligung erteilen – bewilligungspflichtig ist jedoch das durch die Anbringung der Paneele veränderte Erscheinungsbild. Für die Stromeinspeisung ist der Tausch des Stromzählers auf ein digitales Messgerät vorgeschrieben – der Netzbetreiber ist spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage zu informieren.

 

Sorgfaltsgebot

 

Bei der Stromerzeugung im eigenen Haushalt sollte man jedenfalls Sorgfalt walten lassen und sich beim Kauf der Anlage für zertifizierte Markenprodukte entscheiden. Achten Sie auf eine enthaltene Netzentkupplung: Eine solche Freischaltstelle stoppt die Einspeisung bei Stromausfall und muss meist dem Netzbetreiber nachgewiesen werden. Zudem empfiehlt sich im Vorfeld die Überprüfung der elektrischen Installationen - besonders in Altbauten entsprechen sie häufig nicht mehr den aktuellen Normen und Sicherheitsstandards.

 

Nicht zu vergessen: der Versicherungsschutz

Melden Sie sich bei uns, ob die Anlage in bestehende Haushalts- oder Eigenheimverträge mit aufgenommen werden kann/muss und ob Sie auch wirklich richtig abgesichert sind, falls durch die installierte Photovoltaik Schäden entstehen.

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Christian Trummer
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