Kein Auto, keine Invaliditätspension - so entschied der OGH

 

Ende 2021 verhandelte der OGH einen durchaus spannenden Sachverhalt, welcher wieder einmal die Notwendigkeit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung verdeutlicht. Dabei wurde der Antrag eines Versicherungsnehmers auf Invaliditätspension deshalb abgelehnt, weil dieser sein Fahrzeug frühzeitig veräußerte und damit eigentlich zumutbare Tätigkeiten nicht mehr annehmen konnte.

 

Die Vorgeschichte

Ein 1970 geborener Versicherungsnehmer lebt in einer Pendlergemeinde. Aufgrund seines Krankheitsbildes kann er, wie ein Erstgericht festgestellt hat, leichte Tätigkeiten mit gewissen Einschränkungen nach wie vor ausüben. In seiner Umgebung kommen dabei mehr als 15 Stellen infrage, allerdings kann er diese ausschließlich mit dem eigenen Auto erreichen, welches er jedoch verkauft hat. Aufgrund seiner körperlichen und mobilen Einschränkung beantragt der Versicherungsnehmer im Dezember 2019 Invaliditätspension. Der Autoverkauf wird sich jedoch in einer negativen Entscheidung für ihn auswirken.

 

Pendlergemeinden sind KFZ-Gemeinden

Das Gericht hat damit argumentiert, dass es in Pendlergemeinden üblich sei, mit dem eigenen Fahrzeug die nächste Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels oder den Arbeitsplatz zu erreichen und dass der Kläger nach wie vor dazu in der Lage ist. Kurzum: Es spricht nichts gegen die Ausübung einer angemessenen Tätigkeit im Umkreis, außer die Tatsache, dass der Kläger sein Auto verkauft hat – noch dazu erst nach dem Stichtag der Beurteilung der Invalidität am 01. Jänner 2020.

 

Fazit

Die genauen Umstände und Beschwerden der Invalidität gehen zwar aus dem Urteil nicht hervor, doch der Beschluss des OGH zeigt, welche Umstände für die Beurteilung herangezogen werden und welche Details für die Bewilligung oder Ablehnung einer Leistung ausschlaggebend sind. Persönliche Umstände wie Wohnort oder Mobilität spielen dabei keine Rolle. Tatsache ist, dass die gesetzliche Versicherung sehr darum bemüht ist, potenziell berufsfähige Personen um jeden Preis auf dem Arbeitsmarkt zu belassen, und sei es auf Kosten des Versicherten, der sich trotz gesundheitlicher Belastungen nun vermutlich um die Beschaffung eines Fahrzeuges bemühen muss. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung hätte dem Kläger nicht nur eine monatliche Rente bringen können, sondern auch Zeit, Nerven und erhebliche Kosten gespart.

 

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