Ist unser Gesundheitssystem finanziell krank?

 

Eine Milliarde an Einsparung sollte die Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger für die österreichischen Steuerzahler bringen. Damit hätten speziell in der gesetzlichen Krankenversicherung Verbesserungen für die Patienten finanziert werden sollen. Während die groß angekündigten Leistungsharmonisierungen weiter auf sich warten lassen, zerpflückt der Rohbericht des Rechnungshofes die vorgenommene Reform und zeigt sogar Mehrkosten von 215 Millionen Euro auf. Auch das kolportierte Defizit der drei verbliebenen Krankenkassen dürfte sich nach aktuellen Schätzungen unerfreulich von 355 Millionen Euro im Jahr 2022 auf heuer 528 Millionen Euro ausweiten. Eine genauere Analyse dieser Zahlen zeigt allerdings, dass nur unter Hinzurechnung von Steuergeldern ein tatsächlicher Fehlbetrag von mehreren Milliarden Euro kaschiert werden kann.

 

Keine Mindereinnahmen trotz Beitragssenkungen für Versicherte

Im Zuge der Steuerreform wurden die Sozialversicherungsbeiträge für Selbständige und Landwirte ab dem Jahr 2020 von 7,65 auf 6,80 Prozent der Beitragsgrundlage gesenkt. Mit dieser Maßnahme wollte man vornehmlich Bezieher kleinerer Einkünfte entlasten, welche von der Senkung der Steuersätze nicht oder nur geringfügig profitiert hätten. Den größten Effekt der Beitragsreduktion von 0,85 Prozent haben aber Topverdiener, welche über der Höchstbeitragsgrundlage verdienen (mehr als 81.900 Euro pro Jahr). Hier verringert sich die Zahllast an die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) um 696 Euro auf 5.569 Euro jährlich. Auch bei den Unselbständigen gibt es seit 2020 Refundierungen der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge über die Arbeitnehmerveranlagung. Die vermeintlichen Mindereinnahmen durch die Beitragssenkungen aller drei Krankenversicherungsträger wurden auf rund 700 Millionen Euro pro Jahr geschätzt. Mit weniger Geld brauchen die Krankenkassen aber dennoch nicht ausgekommen, die fehlenden Einnahmen werden aus Steuergeldern komplett ersetzt.

 

Ohne Steuergelder über 5 Milliarden Defizit

 

21,4 Milliarden weist der Rechnungsabschluss der Krankenversicherungsträger aus dem Jahr 2021 an Beitragseinnahmen aus. Blickt man allerdings kritisch zwischen die Zeilen, weisen die Mittelzuflüsse einen namhaften Betrag aus Steuergeldern auf. Nicht nur die zuvor zitierten 700 Millionen aus Beitragssenkungen schlagen sich hier zu Buche. Allein die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) überwies 2021 an die Krankenkassen als Ergänzung zu den Abgaben der Pensionisten eine Summe von fast 2 Milliarden Euro. 447 Millionen kommen vom AMS und unter den sonstigen Einnahmen werden Ersatzzahlungen für Leistungsaufwendungen von über 2,2 Milliarden angeführt. Rechnet man die Steuermittel aus den Beitragseinnahmen heraus, fehlen über 5 Milliarden in den Kassen der Krankenversicherungen.

 

Krankenkassen gehen nicht nur Geld, sondern auch Vertragsärzte aus

 

Die in den letzten Jahren explodierenden Kosten im Gesundheitssystem zwangen die Sozialversicherungsträger auch, die Vergütungen für ihre Vertragspartner – den Ärzten mit Krankenkassenvertrag – sehr restriktiv zu gestalten. Vor einigen Jahren konnten sich die Sozialversicherungen vor ärztlichen Bewerbern um einen Kassenvertrag kaum erwehren. Derzeit sind speziell in ländlichen Gebieten einige Planstellen kaum oder gar nicht mehr zu besetzen. Laut Ärztekammer waren zu Beginn 2023 österreichweit rund 300 Kassenstellen unbesetzt. Davon 176 Stellen für Allgemeinmediziner und 124 für Fachärzte. Dass es nicht an Nachfrage nach ärztlichen Dienstleistungen mangelt, zeigt die extreme Dynamik in der Zunahme von Wahlärzten. Deren Anzahl hat sich seit dem Jahr 2000 sogar auf über 10.000 verdoppelt.

 

Tipp: Private Krankenversicherung - je früher, desto besser

Das durch die Kassenfusionen abgegebene Versprechen besserer Leistungen in der öffentlichen Gesundheitsversorgung, ist nicht nur durch die Coronakrise als nicht haltbar zu bewerten. Mangels finanzieller Mittel für faire Vergütungen ärztlicher Leistungen finden sich im Kassensegment gerade in den elementar wichtigen Fachbereichen Kinder, Frauen- und Augenheilkunde immer weniger Vertragspartner.

 

Mit einer privaten Krankenversicherung können Sie individuell die für Sie und Ihre Familie persönlich wichtigsten medizinischen Leistungen einschließen. Beispielsweise der Wahlarzt nur für Ihr Kind und die Sonderklasse im Spital nur für Sie. Grundsätzlich gilt: Je früher Sie sich – im Idealfall auch noch vollständig gesund - für eine private Krankenversicherung entscheiden, desto günstiger ist langfristig die Prämie. Das gilt insbesondere für Kinderverträge.

 

Melden Sie sich bei uns! Wir beraten Sie gerne individuell zu den Möglichkeiten einer optimalen und maßgeschneiderten gesundheitlichen Versorgung für Sie und Ihre Familie.

 

 

Datenquelle: Hauptverband der Sozialversicherungsträger, Ärztekammer Österreich

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


 
 
TKG-VERSICHERUNGSMAKLER KG
 

 

A-9711 Paternion, Widmanngasse 13
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 4245 3238
+43 4245 4069

 

office@tkg.cc
Webseite
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Bildnachweis  | © envato elements