72-Stunden-Regel, Wartungsfugen ... auch Versicherungsnehmer haben Pflichten

 

Im Versicherungsvertrag ist klar geregelt, wann und in welcher Höhe die Versicherung in einem Schadensfall leisten muss. Neben dem Versicherungsschutz ist in diesen Verträgen aber auch definiert, welche Pflichten Sie als Versicherungsnehmer haben, um diesen Schutz nicht zu gefährden. Diese Verpflichtungen nennt man „Obliegenheiten“. Die Verletzung von vertraglich festgelegten Obliegenheiten kann den vereinbarten Versicherungsschutz gefährden und zu einer Kürzung der Versicherungsleistung oder gänzlichen Leistungsfreiheit des Versicherers führen.

 

Zwei Beispiele für Obliegenheiten

 

72-Stunden-Regel

 

Wer sein Haus oder seine Wohnung für mehr als 72 Stunden am Stück verlässt, muss Vorkehrungen gegen ev. Wasserschäden treffen. Konkret bedeutet das, dass für diese Zeit der Hauptwasserhahn abgedreht werden muss. Im Winter sind zusätzlich Frostschutzmaßnahmen zu treffen.

 

Hinweis: Unter die 72-Stunden-Regel fällt - je nach Vereinbarung - nicht nur das gesamte Gebäude, sondern auch einzelne darin befindliche Wohneinheiten, sofern diese Wohneinheiten über einen eigenen Hauptwasserhahn verfügen. Besonders wichtig ist das für Vermieter von (Ferien-)Wohnungen.

 

Wartungsfugen

 

Die Versicherung gegen Leitungswasserschäden bietet Schutz bei Schäden durch Austreten von Wasser aus wasserführenden Zu- und/oder Ableitungsrohren, Armaturen oder angeschlossenen Einrichtungen. Nicht inkludiert sind Schäden, die z. B. in der Dusche durch undichte Silikonfugen entstehen, da diese nicht mit dem Rohrsystem verbunden sind. In diesem Fall ist der Versicherungsnehmer in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass Schäden am Mauerwerk durch intakte Verfugungen verhindert werden.

 

Vorvertragliche Anzeigepflicht

Die erste Pflicht des Versicherungsnehmers ist, bei Vertragsabschluss ehrliche und vollständige Angaben zu seiner Person und zum Ausmaß des Risikos zu geben. Dabei sind insbesondere Fragen, die der Versicherer im Rahmen des Antrages stellt, wahrheitsgemäß zu beantworten.

 

Gefahrenerhöhung

Die Versicherungsbestimmungen sehen auch vor, dass Sie veränderte Umstände, die eine Erhöhung des versicherten Risikos bewirken, bei der Versicherung anzeigen müssen.

 

Beispiel:

Eigenheimversicherung: Sie installieren einen Kamin im Wohnraum

Unfallversicherung: Sie haben eine neue berufliche Tätigkeit

Tipp: Im Zweifel ist es ratsamer, dem Versicherer die Änderung anzeigen, als dies nicht zu tun.

 

Einhaltung von Sicherheitsvorschriften

Als Versicherungsnehmer müssen Sie gesetzliche, behördliche oder im Versicherungsvertrag gesondert vereinbarte Sicherheitsvorschriften einhalten.

 

Beispiele:

Beim Motorradfahren ist ein Sturzhelm zu tragen, Brandschutzvorschriften für Wohngebäude

 

Vor und nach dem Schaden

Neben diesen allgemeinen Pflichten gibt es noch spezifische Obliegenheiten je Versicherungssparte. Auch für den Eintritt eines Schadensfalles gibt es einige Verhaltensweisen, die ein Versicherungsnehmer befolgen muss. Lesen Sie dazu im nächsten Newsletter mehr.

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


 
 
Christian Trummer
Ihr Versicherungsagent

 

8072 Fernitz, Schulgasse 1
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 3135 57758-0
+43 3135 57758-15

 

office@wirversichern.at
www.wirversichern.at
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 
Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.
Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © envato elements