72-Stunden-Regel, Wartungsfugen ... auch Versicherungsnehmer haben Pflichten
Im Versicherungsvertrag ist klar geregelt, wann und in welcher Höhe die Versicherung in einem Schadensfall leisten muss. Neben dem Versicherungsschutz ist in diesen Verträgen aber auch definiert, welche Pflichten Sie als Versicherungsnehmer haben, um diesen Schutz nicht zu gefährden. Diese Verpflichtungen nennt man „Obliegenheiten“. Die Verletzung von vertraglich festgelegten Obliegenheiten kann den vereinbarten Versicherungsschutz gefährden und zu einer Kürzung der Versicherungsleistung oder gänzlichen Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
Zwei Beispiele für Obliegenheiten
72-Stunden-Regel
Wer sein Haus oder seine Wohnung für mehr als 72 Stunden am Stück verlässt, muss Vorkehrungen gegen ev. Wasserschäden treffen. Konkret bedeutet das, dass für diese Zeit der Hauptwasserhahn abgedreht werden muss. Im Winter sind zusätzlich Frostschutzmaßnahmen zu treffen.
Hinweis: Unter die 72-Stunden-Regel fällt - je nach Vereinbarung - nicht nur das gesamte Gebäude, sondern auch einzelne darin befindliche Wohneinheiten, sofern diese Wohneinheiten über einen eigenen Hauptwasserhahn verfügen. Besonders wichtig ist das für Vermieter von (Ferien-)Wohnungen.
Wartungsfugen
Die Versicherung gegen Leitungswasserschäden bietet Schutz bei Schäden durch Austreten von Wasser aus wasserführenden Zu- und/oder Ableitungsrohren, Armaturen oder angeschlossenen Einrichtungen. Nicht inkludiert sind Schäden, die z. B. in der Dusche durch undichte Silikonfugen entstehen, da diese nicht mit dem Rohrsystem verbunden sind. In diesem Fall ist der Versicherungsnehmer in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass Schäden am Mauerwerk durch intakte Verfugungen verhindert werden.
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Die erste Pflicht des Versicherungsnehmers ist, bei Vertragsabschluss ehrliche und vollständige Angaben zu seiner Person und zum Ausmaß des Risikos zu geben. Dabei sind insbesondere Fragen, die der Versicherer im Rahmen des Antrages stellt, wahrheitsgemäß zu beantworten.
Gefahrenerhöhung
Die Versicherungsbestimmungen sehen auch vor, dass Sie veränderte Umstände, die eine Erhöhung des versicherten Risikos bewirken, bei der Versicherung anzeigen müssen.
Beispiel:
Eigenheimversicherung: Sie installieren einen Kamin im Wohnraum
Unfallversicherung: Sie haben eine neue berufliche Tätigkeit
Tipp: Im Zweifel ist es ratsamer, dem Versicherer die Änderung anzeigen, als dies nicht zu tun.
Einhaltung von Sicherheitsvorschriften
Als Versicherungsnehmer müssen Sie gesetzliche, behördliche oder im Versicherungsvertrag gesondert vereinbarte Sicherheitsvorschriften einhalten.
Beispiele:
Beim Motorradfahren ist ein Sturzhelm zu tragen, Brandschutzvorschriften für Wohngebäude
Vor und nach dem Schaden
Neben diesen allgemeinen Pflichten gibt es noch spezifische Obliegenheiten je Versicherungssparte. Auch für den Eintritt eines Schadensfalles gibt es einige Verhaltensweisen, die ein Versicherungsnehmer befolgen muss. Lesen Sie dazu im nächsten Newsletter mehr.
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