Umzug in eine neue Wohnung: siedelt die Haushaltsversicherung automatisch mit?

 

Übersiedelt man innerhalb Österreichs an eine neue Adresse, dann geht die bestehende Haushaltsversicherung automatisch auf den neuen Wohnsitz über. Es gibt allerdings ein paar Punkte, die in Bezug auf einen Wohnungswechsel wichtig sind:

 

#1) Melden

Sie müssen den Umzug auf jeden Fall Ihrem Versicherer melden, da sich der Versicherungsgegenstand ändert.

 

#2) Unterversicherung vermeiden

Übersiedeln Sie in eine größere Wohnung oder von einer Wohnung in ein Haus, werden Anpassungen in Ihrer Polizze notwendig werden, damit es zu keiner Unterversicherung kommt.

 

#3) Kündigung

Benötigen Sie am neuen Wohnort keine Versicherung, weil dort vielleicht bereits eine existiert, dann berechtigt Sie der Wohnungswechsel zur Kündigung der Haushaltsversicherung. Selbst dann, wenn Sie eine bestimmte Laufzeit vereinbart haben.

 

WICHTIG: Die Kündigung muss VOR Beginn des Umzuges und mit Wirkung auf den Tag vor Beginn des Umzuges gekündigt werden. Gängige Praxis ist der Nachweis des Wohnungswechsels mittels Meldezettel.

 

Tipp

Ein Wohnungswechsel ist eine günstige Gelegenheit, seine bestehende Haushaltsversicherung unter die Lupe zu nehmen. Planen Sie einen Umzug, setzen Sie sich kurz mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen gerne weiter, damit Sie auch im neuen Heim optimal versichert sind!

 

Wichtig: Um keine Fristen zu versäumen, melden Sie sich bitte auf jeden Fall vor Beginn des Umzugs bzw. vor der behördlichen Ummeldung bei uns!

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


 
 
TKG-VERSICHERUNGSMAKLER KG
 

 

A-9711 Paternion, Widmanngasse 13
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 4245 3238
+43 4245 4069

 

office@tkg.cc
Webseite
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Bildnachweis  | © envato elements