Abfertigungsveranlagungen mit historischem Kursminus
Das sind keine guten Nachrichten für über 3,5 Millionen Personen, welche Ansprüche auf eine Abfertigungszahlung durch eine betriebliche Vorsorgekasse haben. Mit einem Kursminus von durchschnittlich 7,73 Prozent sind die Anlageergebnisse im Vorjahr so schlecht wie noch nie ausgefallen. Keine der aktuell acht am österreichischen Markt vertretenen Vorsorgekassen, die gemeinsam Abfertigungsansprüche in Höhe von über 16,5 Milliarden Euro verwalten, konnte 2022 ein positives Ergebnis verbuchen. Allerdings kann man den Anlagemanagern nicht kollektive Fehlspekulationen am Kapitalmarkt vorwerfen. Der rasante Zinsanstieg ist für die Kursverluste hauptverantwortlich und sollte in Zukunft sogar wieder für deutlich bessere Anlageperspektiven sorgen.
Systemumstellung auf „Abfertigung neu“ im Jahr 2003
Hat ein Arbeitnehmer nach dem 1. Jänner 2003 ein neues Dienstverhältnis angetreten, werden die Abfertigungsansprüche zwingend nach den neuen Regelungen über die Vorsorgekassen (Abfertigung NEU) abgewickelt. War man bereits vor 2003 beschäftigt und ist nicht freiwillig in das neue System umgestiegen, gilt weiterhin das weniger flexible Regelwerk „Abfertigung alt“ mit direkten Leistungsansprüchen an den Arbeitgeber. Bei der neuen Variante werden bereits ab dem 2. Beschäftigungsmonat kontinuierlich Abfertigungsansprüche erworben, der Arbeitgeber muss 1,53 Prozent des jeweiligen Bruttoeinkommens Monat für Monat an eine Vorsorgekasse überweisen. Im alten System bestand ein Anspruch erst ab dem 3. Dienstjahr, und zwar in Höhe von 2 Monatsentengelten. Dieser steigert sich auf den Maximalanspruch von einem Bruttojahresgehalt nach 25-jähriger Dienstzeit. Während ein Arbeitnehmer im alten System bei Eigenkündigung seinen gesamten Abfertigungsanspruch verliert, gehen in der neuen Variante die in die Vorsorgekasse für ihn einbezahlten Beträge grundsätzlich nie verloren.
Zinsanstieg für Kursverluste hauptverantwortlich
Grundsätzlich legen die Vorsorgekassen die ihnen anvertrauten Gelder für die Abfertigungsansprüche konservativ an. Seit 2004 gab es über den Durchschnitt aller Anbieter nur drei Jahre mit negativen Ergebnissen, wobei die Jahre 2008 und 2018 mit Kursrückgängen von knapp unter 2 Prozent deutlich besser als 2022 mit einem Minus von 7,74 Prozent verlaufen sind. Vorsorgekassen investieren überwiegend in Anleihen, der extrem schnelle Anstieg der Zinsen sorgte in dieser Anlagekategorie für deutliche Kursverluste. Österreichische Staatsanleihen beispielsweise verloren 2022 im Durchschnitt um 21,3 Prozent an Kurswert, weil vergleichbare neue Papiere plötzlich um rund 3 Prozent pro Jahr mehr Zinsen abgeworfen haben. Die höheren Zinsen sind gleichzeitig für die Zukunft aber auch gute Nachrichten für die Vorsorgekassen, welche nun daraus wieder deutlich attraktivere Erträge generieren können. Unter dem Strich wird ein Bezieher einer Abfertigung jedenfalls nicht mit einem Kursminus aussteigen, die Vorsorgekassen müssen für die einbezahlten Beträge eine Kapitalgarantie abgeben.
Anlageergebnisse bis 2022 tendenziell über Inflationsniveau
Durch die aktuell hohe Inflation ist das Kursminus bei den Abfertigungsansprüchen aus dem Vorjahr doppelt bitter. Stellt man die Anlageergebnisse seit 2004 mit der heimischen Inflationsrate gegenüber, so lag der durchschnittliche Ertrag der Vorsorgekassen in 12 Jahren über und in 7 Jahren unter der allgemeinen Preissteigerung. Bis 2021 war die Gesamtbilanz der Vorsorgekassen mit einem jährlichen Ertrag von 2,57 Prozent gegenüber einer durchschnittlichen Inflation von 1,94 Prozent im grünen Bereich. Rechnet man allerdings das Jahr 2022 ein, dreht sich das Gesamtbild auf 2,03 Prozent Anlageerfolg der Vorsorgekassen zu 2,29 Prozent durchschnittlicher Inflationsrate.
Tipp – Von Experten beraten lassen
Die Ertragsentwicklung bei den Vorsorgekassen im Jahr 2022 braucht man nicht künstlich schönreden. Wichtig ist jedoch in solchen Situationen, mit Experten über die Hintergründe und die potenziellen Konsequenzen und Erwartungen für die Zukunft zu sprechen. Nach Beendigung eines Dienstverhältnisses gibt es unterschiedliche Regelungen über die Verfügung von Abfertigungsansprüchen, welche aus Vorsorgekassen resultieren. Diese können mit Pensionsantritt übrigens auch in eine lebenslange Rente umgewandelt werden, hier würde man sich die sechsprozentige Besteuerung gegenüber der Einmalauszahlung ersparen.
Sehr gerne beraten wir Sie zu den Optionen rund um Ihre Abfertigungsansprüche und binden dieses Thema in ein maßgeschneidertes Vorsorgekonzept ein.
(Datenquelle: ÖNB, Fachverband Pensions- und Vorsorgekassen)
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