Es hat gekracht? Ihre Pflichten im Schadensfall

 

In unserem letzten Newsletter haben wir uns mit den sogenannten „Obliegenheiten“ beschäftigt. Also jenen Verhaltensregeln, die Versicherungsnehmer einhalten müssen, um ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Nach den Pflichten vor Vertragsabschluss und vor Schadenseintritt möchten wir dieses Mal auf das richtige Verhalten im bzw. nach dem Schadensfall hinweisen.

 

Was ist in einem Schadensfall zu beachten?

 

#1) Schadenminderungspflicht

Im Falle eines Schadens müssen Sie dafür sorgen, dass dieser so gering wie möglich bleibt. Setzen Sie alle zumutbaren Maßnahmen zur Minderung des Schadens bzw. zur Vermeidung von Folgeschäden.

 

Beispiele:

  • Bei einem Unwetter wurde eine Fensterscheibe zerbrochen – decken Sie diese provisorisch ab, damit es nicht auch noch zu einem Wasserschaden im Inneren des Hauses kommt, weil Regenwasser eindringt.
  • Verlust (Einbruch, Raub, Diebstahl) von Kredit- oder Bankomatkarten, Sparbüchern o. ä. unbedingt melden und die Karten bzw. Auszahlungen sperren lassen.

Sollte von dem entstandenen Schaden keine Gefahr ausgehen, die Beschädigung nicht verändern oder reparieren (lassen), sondern auf die Bestätigung der Versicherung warten.

 

#2) Schadenmeldung

⇒ Eingetretene Schäden müssen uns bzw. dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden.

 

⇒ Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl, Beraubung und Vandalismus müssen zusätzlich bei der Polizei angezeigt/gemeldet werden.

 

⇒ Bei KFZ-Schäden müssen Wildschaden, Parkschaden, Vandalismus, Diebstahl oder Brand ebenfalls bei der Sicherheitsbehörde angezeigt werden.

 

WER – WANN – WO – WIE – WAS

Die Beantwortung dieser fünf Fragen hilft Ihnen, eine detaillierte Schilderung des Herganges zu verfassen. Dokumentieren Sie den Schaden möglichst genau, machen Sie Fotos und heben beschädigte Gegenstände auf. Notieren Sie die Daten aller Beteiligten und Zeugen.

 

 

#3) Schadenaufklärungspflicht

Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, bei der Schadenermittlung unterstützend mitzuwirken, Auskunft zu geben und Untersuchungen über die Schadenursache zu ermöglichen.

 

 

Halten Sie sich im Schadensfall an die in den jeweiligen Versicherungsbedingungen vereinbarten Verhaltensregeln, um Ärger, Missverständnisse und Streitfragen zu vermeiden. Eine Verletzung der Obliegenheiten kann im Ernstfall die Kürzung der Versicherungszahlung oder die komplette Leistungsfreiheit des Versicherers bedeuten.

 

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