Photovoltaik-Trend ungebrochen? Wichtig ist die richtige Versicherung!

 

Begonnen hat der Trend zur Photovoltaikanlage bereits vor dem Krieg in der Ukraine und der Energiekrise, denn bereits 2021 gab es einen Zuwachs an Leistung im Vergleich zu 2020 von 739.700 Kilowatt. Dass der Boom anhält, ist wohl dem gestiegenen Bewusstsein in puncto Nachhaltigkeit zu verdanken, sowie den Krisen des letzten Jahres.

 

Haben auch Sie in eine Photovoltaikanlage investiert, bzw. planen eine Anschaffung? Hier einige Punkte, die es rund um die Versicherung der Anlage zu beachten gibt.

 

Eigenheimversicherung überprüfen

Nicht in allen Verträgen ist die Photovoltaikanlage im Rahmen der Elementarsparten (Feuer, Sturm, Leitungswasser) automatisch versichert. Es gilt zu überprüfen, ob die Anlage mitversichert ist und wenn ja, unter welchen Bedingungen und ob die Versicherungssumme eventuell angepasst werden muss.

Bei manchen Versicherungen ist die Photovoltaik nur mitversichert, wenn diese als Gebäudeinstallation umgesetzt wurde, die Anlage also direkt am Gebäude befestigt ist.

 

Schutz für neue Technologien

Wir empfehlen, die Photovoltaikanlage zumindest gegen folgende Gefahren zu schützen:

  • Brand (im Ernstfall der kostspieligste Schaden)
  • Blitzschlag (direkt und indirekt)
  • Sturm, Hagel, Schneedruck, Frost- und Wasserschäden, Überschwemmung
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit
  • Überstrom/Überspannung, Kurzschluss
  • Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler
  • Vandalismus, Diebstahl

 

Bei größeren Anlagen empfiehlt es sich, zusätzlich über eine Ertragsausfallversicherung nachzudenken, die Ersatz leistet, wenn aufgrund eines Schadens das Einspeisen in das öffentliche Stromnetz nicht möglich ist.

 

Versicherungsschutz anpassen

Photovoltaikanlagen sind neben der Sonne auch Wind und Wetter ausgeliefert und müssen vielen Einflüssen standhalten. Die Anlagen werden zwar mit diesen Anforderungen im Hinterkopf konstruiert und dementsprechend robust gebaut, Schäden können allerdings immer auftreten und das kann mitunter teuer werden.

 

Ob die Photovoltaikanlage in der bestehenden Eigenheimversicherung bereits ausreichend mitversichert ist, über einen Zusatzbaustein integriert werden kann oder ob ein eigener separater Vertrag die sinnvollste Lösung ist, lässt sich klären, sobald wir Ihren Bedarf kennen.

 

Melden Sie sich bei uns, wir analysieren die individuellen Bedürfnisse und ermitteln den nötigen Leistungsumfang der Absicherung.

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


 
 
MAConsulting Versicherungsmakler GmbH
Geschäftsführer: Akad Vkfm. Johann Mitmasser

 

A-4111 Walding, Hauptstraße 19a
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 7234 83 500
+43 7234 83 500-35

 

office@maconsulting.at
maconsulting.at
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

FN: 211535g LG Linz |  DVR: 1076566  |  UID-Nr.:ATU57858447
Bankverbindung: Allgemeine Sparkasse OÖ Bank AG, IBAN: AT62 2032 0171 0000 1127, BIC: ASPKAT2L
Unternehmensgegenstand: www.gisa.gv.at
1. Versicherungsvermittler idF Versicherungsmakler u. Berater in Versicherungsangelegenheiten GISA 17134552
2. Vermögensberatung als vertraglich gebundener Vermittler GISA 17134965
Beteiligungen: Es bestehen keine Beteiligungen an Versicherungsgesellschaften, keine Versicherungs-gesellschaft ist am Kapital der MAConsulting Versicherungsmakler GmbH beteiligt.
Beschwerdestelle: BM f Wissenschaft Forschung u Wirtschaft, 1010 Wien Stubenring 1, www.bmwfw.gv.at
Offenlegung nach dem Mediengesetz:
Blattlinie: Information in Versicherungsangelegenheiten, Leistungen und rechtliche Umstände sowie Aspekte und Vorteile aus Sicht der Kunden Medieninhaber - Herausgeber: MAConsulting Versicherungsmakler GmbH 4111 Walding Hauptstr. 19a Gesellschafter der MAConsulting Versicherungsmakler GmbH: 100% Akad. Vkfm. Johann Mitmasser Beteiligung der MAConsulting Versicherungsmakler GmbH: 100% an der USB Versicherungsmakler GmbH
Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Bildnachweis  | © envato elements