Bella Italia und weniger schönen Erinnerungen

 

Sonne, Strand, Meer sind verlockende Argumente für den Urlaub in Italien. Doch Vorsicht: Wer mit dem Auto unterwegs ist, kann schon bei kleinen Verkehrsvergehen große Überraschungen erleben.

 

Strafmandat ernst nehmen

Regelverstöße gehören in Italien ohnehin zur Tagesordnung – wer so denkt, täuscht sich: Ist man zu schnell unterwegs, hat man falsch geparkt, eine Busspur genutzt, womöglich vergessen, den Gurt anzulegen oder ist man unbedarft in eine Zone mit eingeschränktem Verkehr eingefahren, liefert die Post oft den Strafzettel nach. Flattert ein Strafmandat aus Italien ins heimische Postfach, sollten Sie das keinesfalls ignorieren, da Sie ansonsten bei der nächsten Einreise, etwa bei einer Passkontrolle am Flughafen oder einer zufälligen Verkehrskontrolle im Land kräftig zur Kasse gebeten werden. Am einfachsten ist es, einen Strafbescheid gleich mit Abschlag zu bezahlen – alternativ heißt es die Bürokratie bemühen.

 

5-Jahres-Frist für Forderungen

 

Amtliche Geldbußen aus Italien können bis zu 5 Jahre nach einer Verkehrssünde vollstreckt werden – zugesandt wird der Bescheid per Rechtshilfe oder direkt von den italienischen Behörden. Erhält man zunächst ein Mahnschreiben – ein „aviso di pagamento“, lässt sich dagegen noch kein Einspruch einlegen; allerdings vermindert sich der Bußbetrag bei Sofortzahlung innerhalb von fünf Tagen um 30% – eine erwägenswerte Option.

Halten Sie bereits einen gültigen Bescheid in Händen, prüfen Sie ihn auf Plausibilität: Waren Sie im angegebenen Zeitraum tatsächlich vor Ort oder wurde das Kennzeichen verwechselt? Ein Einspruch ist auch dann möglich, wenn der Bescheid nicht binnen 360 Tagen nach einer Übertretung eingeschrieben mit Rückschein zugestellt wurde oder etwa Ihr Hotel die verlangte Meldung Ihres Kennzeichens zur berechtigten Nutzung verkehrsberuhigter Zonen versäumt hatte – keine Chance haben Sie ohne handfeste Argumente, etwa wenn Sie sich lediglich auf Ortsunkenntnis berufen oder das Bußgeld bereits bezahlt haben.

 

Gewusst wie: der korrekte Einspruch

 

Für einen Einspruch haben Sie 60 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheids Zeit. Nutzen Sie dafür das → amtliche Formular in italienischer Sprache - deutschsprachige Dokumente werden nur in Südtirol akzeptiert. Füllen Sie das ausgedruckte Formblatt in dreifacher Ausfertigung aus, legen Sie Dokumentkopien von Bescheid, Gegenbeweisen etc. bei und senden Sie alles unterzeichnet per Post-Einschreiben mit Rückschein an die zuständige Präfektur in Italien. E-Mail wird nur mit digitaler Signatur, spezieller PEC-Adresse und PDF-Anhängen anerkannt, der Versand per Fax gar nicht. Nicht empfehlenswert ist es, sich an den Friedensrichter zu wenden; dann müssen Sie mit einer Gebühr von 30 Euro und einer eventuellen mündlichen Verhandlung in Italien rechnen.

 

Zahlen und Punktesystem

 

Neben Geldstrafen handeln sich Fahrzeuglenker bei Verkehrsverstößen Strafpunkte ein – drei sind es bereits bei einer vergleichsweise geringen Geschwindigkeitsübertretung von 11 km/h. Kommt man auf 20 Punkte im Jahr, wird man für zwei Jahre mit einem Fahrverbot in Italien belegt (bei 20 Punkten in zwei Jahren gilt das Fahrverbot für ein Jahr). Schon aus diesem Grund sollten Sie bei einem Bußgeldbescheid innerhalb von 60 Tagen unbedingt eine schriftliche Lenkerauskunft geben – die Aufforderung dazu wird leicht übersehen, was eine weitere Strafforderung von rund 300 bis zu knapp 1.200 Euro nach sich zieht!

Und das sind die Mindestbeträge einzelner Strafmandate: Falschparken kostet in Italien 45 Euro, Nichtangurten 85 Euro, Handy am Steuer wird mit 165 Euro geahndet, das Überfahren einer roten Ampel mit 170 Euro. Geschwindigkeitsübertretungen ab 20 km/h belaufen sich auf 175 Euro, ab 50 km/h auf 545 Euro – so viel zahlen Sie auch, wenn Sie mit über 0,5 Promille unterwegs sind.

 

Sonderfall Autobahnmaut

 

Auf der Autobahn in der Kolonne anstellen und dann beim Automaten scheitern, wer kennt das nicht… Hebt sich der Schranken, bevor Sie das nötige Kleingeld eingeworfen haben, ist das nicht immer ein Glücksfall: Womöglich sendet Ihnen die italienische Autobahngesellschaft erst nach Jahren eine privatrechtliche Zahlungsaufforderung, die auch gerichtlich eingefordert werden kann – samt Verwaltungsstrafe und eventuellen Zusatzgebühren für involvierte Inkassobüros. Ein Einspruch ist nur sinnvoll, wenn Sie eindeutige Gegenbeweise vorlegen können.

Unser Tipp: Fordern Sie bei geleisteter Autobahnmaut unbedingt den Beleg an und heben Sie ihn gut auf – am besten begleichen Sie den Betrag per Kreditkarte, um auch noch Jahre später über einen Zahlungsnachweis zu verfügen.

 


 
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