Sommer & Urlaub, Juli 2023
 

Reisemängel: Frankfurter Liste verschafft Überblick

 

Die Vorfreude ist groß, die Erwartungen an den Urlaub hoch. Es kann allerdings auch viel schiefgehen: unzureichende Hotelbuchungen, verschmutzter Strand, Beeinträchtigungen durch Lärm, …

 

Entschädigung für Urlaubsmängel

Bei Reisemängeln hat man als Pauschalreisender einen Anspruch auf Verbesserung vor Ort bzw. Preisminderung nach der Rückkehr. Die sogenannte „Frankfurter Liste“ bietet eine Zusammenfassung der häufigsten Reisemängel und wie diese vom Reiseveranstalter zu kompensieren sind. Diese Liste wurde von Richtern in Frankfurt erstellt und wird auch von österreichischen Gerichten bei der Schadensermittlung herangezogen. Die Preisminderungen sind darin in Prozentsätzen zum Reisepreis angeführt

 

Beispiele:

  • Lärm in der Nacht: 10-40%
  • Fehlender Balkon/Meerblick trotz Zusage: 5-10%
  • Ausfall der Klimaanlage: 10-20% (abhängig von der Jahreszeit)
  • Verdorbene, ungenießbare Speisen: 20-30%
 
Weiterführende Links

→ Weitere Informationen, was genau zu tun ist bei Reisemängeln erhalten Sie hier.

→ EVZ-Broschüre: Urlaub ohne Sorgen

Download der Frankfurter Liste (Quelle Wirtschaftskammer)

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

 
 
 
 
 
Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.
 
Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Bildnachweis  | © envato elements