Nicht vergessen: rechtzeitig auf ID Austria umsteigen
Per 05.12.2023 endet der Parallelbetrieb von Handy-Signatur und ID Austria. Wer bislang das Unternehmensserviceportal mithilfe der Handy-Signatur genutzt hat, muss nun auf ID Austria umsteigen. Nur durch diese Umstellung bleibt der Zugang zu wichtigen e-Services der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), wie WEBEKU, ELDA oder die e-Zustellung, weiterhin gewährleistet.
#1 ID Austria mit Basisfunktion
Der Umstieg wird automatisch bei einer Anmeldung ab 05.12.2023 durchgeführt
#2 ID Austria mit Vollfunktion
Für die Umstellung einer behördlich registrierten Handy-Signatur auf ID Austria mit Vollfunktion, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- eine behördlich registrierte Handy-Signatur
- Ihre Mobiltelefonnummer
- Ihr Signatur-Passwort
- einen gültigen österreichischen Personalausweis oder Reisepass
Zusätzlich dazu benötigen Sie:
- die neueste Version der App "Digitales Amt"
- ein Smartphone mit aktivierter Fingerabdruck-Funktion oder Gesichtserkennung/Iriserkennung
→ Hier finden Sie eine Schritt für Schritt-Anleitung.
Hilfreiche Links und weiterführende Informationen:
► A-Trust
► WKO
► ELDA
► oesterreich.gv.at
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