Fehlverhalten und Unfälle: Rund um den Kreisverkehr
Ein Kreisverkehr ist eine „runde“ Sache, um den Verkehr ohne Ampeln flüssiger zu gestalten – außer wenn es wieder einmal „kracht“, weil Regeln unklar sind oder nicht beachtet werden. Grund genug, um über das richtige Verhalten vor und im Kreisverkehr zu informieren.
Normale Kreuzung
In Österreich wird er nicht extra ausgewiesen, dennoch ist der Kreisverkehr hierzulande längst im Straßenbild präsent – nicht so präsent sind die rund um den Kreisverkehr gültigen Verkehrsregeln, obwohl sie im Prinzip einfach sind: Da es sich nur um eine etwas anders gestaltete Kreuzung handelt, gelten die für Kreuzungen üblichen Regeln.
Rechts- und Vorrangregel
Grundsätzlich gilt auch beim Kreisverkehr die Rechtsregel: Ist nichts anderes ausgewiesen, hat der Einfahrende Vorrang. Wie bei jeder anderen Kreuzung kann eine Beschilderung diese Rechtsregel jedoch aufheben – und tatsächlich findet sich vor der Einmündung sehr häufig die Tafel „Vorrang geben“. Dann heißt es jedenfalls warten, wenn sich andere Fahrzeuge im Kreisverkehr befinden, egal ob sie - etwa bei mehrspurigen Varianten - den inneren oder äußeren Fahrstreifen nutzen. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen weder zum Abbremsen noch zum Ausweichen genötigt werden. Das oberste Verhaltensgebot also lautet: aufmerksam sein und an der Einmündung auf Beschilderungen achten!
Beim Verlassen blinken
Da man bei der Einfahrt in den Kreisverkehr nur rechts abbiegen kann, ist das Blinken hier nicht erforderlich, was manche verleiten mag, auch beim Ausfahren nicht zu blinken – laut StVO muss das Verlassen eines Kreisverkehrs jedoch rechtzeitig angekündigt werden, damit sich andere Verkehrsteilnehmer darauf einstellen können. Bodenmarkierungen ist Folge zu leisten; beim Wechsel des Fahrstreifens ist ebenfalls zu blinken. Schafft man es nicht, sich zeitgerecht einzuordnen bzw. hat man die richtige Ausfahrt verpasst, dreht man eben eine Ehrenrunde, statt unvermittelt abzubremsen, zurückzuschieben oder gar umzudrehen …
Tempolimit, Schutz- und Radwege
Führen Schutz- und Radwege über Einmündungen oder Ausfahrten an Kreisverkehren, ist Fußgängern bzw. Radfahrern das gefahrlose und ungehinderte Queren zu gewähren – wie bei normalen Kreuzungen auch. Und wie steht es mit Geschwindigkeitsbegrenzungen? Ist ein Schild zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor dem Kreisverkehr angebracht, endet dieses Limit mit Einfahrt in den Kreisverkehr, da man dann in einen anderen Straßenzug einbiegt. Bei „Mittelinseln“, die keinen Kreisverkehr darstellen, gilt das angezeigte Tempolimit aber weiterhin, da man in keinen anderen Straßenzug wechselt. Auch bei gekennzeichneten Zonen muss man sich so lange an die Beschränkung halten, bis sie per Beschilderung aufgehoben wird.
|