Jänner 2024
 

 

 

24 x NEU im Jahr 2024

 

Wie jedes Jahr traten auch zum Jahreswechsel 2023/2024 einige Neuerungen in Kraft. Wir haben Ihnen die unserer Meinung nach Wichtigsten zusammengefasst.

 

#1 CO2-Preis steigt

 

Die im Oktober 2022 in Kraft getretene CO2-Bepreisung wurde mit Jahresbeginn auf 45 € pro Tonne erhöht. Der Spritpreis erhöht sich dadurch lt. ÖAMTC um 3,7 Cent je Liter Diesel und 3,4 Cent je Liter Benzin.

#2 E-Cards ohne Foto gesperrt

 

Mit 1. Jänner wurden E-Cards ohne Foto gesperrt und bleiben nur für Personen bis 14 Jahre, Personen über 70 Jahre sowie Personen in Pflegestufe 4,5,6 oder 7 gültig. Sollten Sie nicht zu einer dieser Gruppen gehören und kein Foto auf Ihrer E-Card haben, wenden Sie sich an eine Registrierungsstelle in Ihrer Nähe.

#3 1-Tages-Vignette

 

Mit der 1-Tages-Vignette wird ein neues rein digitales Vignettenprodukt eingeführt. Sie wird 8,60 Euro für Pkw und 3,40 € für Motorräder kosten. Die 1-Tages-Vignette ist an einem jeweiligen Kalendertag von 0 bis 24 Uhr gültig.

#4 E-Mobilität

 

Auch 2024 wird der Kauf von privaten E-Fahrzeugen gefördert: 5.000 € für den Kauf eines privaten E-Autos, 2.300 € für ein E-Motorrad. Wallboxen und Ladekabel werden mit bis zu 600 € gefördert.

#5 Frauenpensionsalter angehoben

 

Mit 2024 wurde die stufenweise Anhebung des Frauenpensionsalters schlagend. Frauen, die zwischen dem 1. Jänner und 30. Juni 1964 geboren wurden, können somit erst mit 60,5 Jahren in Pension gehen. Das Pensionsalter wird weiterhin halbjährlich stufenweise angehoben. Für Frauen, die nach dem 30. Juni 1968 geboren worden sind, gilt dann das gleiche Regelpensionsantrittsalter wie für Männer, 65 Jahre.

#6 Freiwilligenpauschale

 

Mit Anfang 2024 wurde eine steuerfreie "Freiwilligenpauschale" für ehrenamtlich tätige Personen in gemeinnützigen Organisationen eingeführt und im Einkommensteuergesetz verankert. Diese gesetzliche Regelung trägt dazu bei, die Rechtssicherheit zu stärken und schafft einen neuen Rahmen für die Zahlung einer freiwilligen finanziellen Anerkennung an Ehrenamtliche.

#7 Geblockte Altersteilzeit abgeschafft

 

Die Blockversion der Altersteilzeit, also jene Möglichkeit, in Altersteilzeit ein Jahr Vollzeit zu arbeiten und dafür ein Jahr früher ohne Abschläge in Pension zu gehen, wird schrittweise bis 2029 eingestellt.

#8 Geringfügigkeitsgrenze

 

Im Jahr 2024 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 518,44 Euro monatlich.

#9 Heizungstausch und Gebäudesanierung

 

2024 gibt es mehr Geld für den Tausch der alten gegen eine neue Heizung. Durch Bundes- und Landesförderungen sollen im Schnitt bis zu 75% der Kosten ersetzt werden. Für Menschen im untersten Einkommensdrittel sogar bis zu 100%.

Für den Anschluss an Nah- oder Fernwärme erhält man eine Förderpauschale von 15.000 €, für den Einbau einer Pellets- oder Hackgutheizung gibt es 18.000 € und für den Einbau einer Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe sogar 23.000 €.

Auch die Förderungen für die thermische Sanierung wurde angehoben, für eine umfassende thermische Sanierung eines Ein- oder Zweifamilienhauses erhält man nun bis zu 42.000 €.

→ mehr Informationen

#10 Kindermehrbetrag

 

Der Kindermehrbetrag wird künftig 700 € anstatt 550 € betragen.

#11 Klimaticket für 18-Jährige kostenlos

 

Junge Erwachsene können sich anlässlich ihres 18. Geburtstages einmalig und kostenlos ein KlimaTicket Ö holen. Ab dem 18. Geburtstag haben die jungen Erwachsenen drei Jahre Zeit, das kostenlose KlimaTicket Ö einmalig in Anspruch zu nehmen. Sie können dann ein Jahr lang kostenlos alle öffentlichen Verkehrsmittel in ganz Österreich nutzen. Das KlimaTicket Ö für 18-Jährige soll im Laufe des Jahres 2024 erhältlich sein.

#12 Maßnahmenpaket gegen extreme Raserei

 

Ab März 2024 besteht bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen (über 80 km/h im Ortsgebiet und mehr als 90 km/h außerorts) die Möglichkeit, dass das Fahrzeug beschlagnahmt und in weiterer Folge versteigert werden kann. Falls das Fahrzeug nicht im Besitz der betreffenden Person ist, kann es zwar beschlagnahmt, aber nicht zur Versteigerung freigegeben werden. Diese Regelung gilt auch für Leasing- oder Mietfahrzeuge. In solchen Situationen wird ein dauerhaftes Fahrverbot für die betroffene Person für das entsprechende Fahrzeug in den Fahrzeugdokumenten eingetragen.

#13 Mehrwegflaschen – Einwegpfandsystem

 

Ab dem Jahr 2025 wird für Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen ein Pfandsystem eingeführt. Das bedeutet, dass beim Kauf von Einweggetränkeverpackungen ein Pfandbetrag anfällt, der zurückerstattet wird, wenn die Verpackung zurückgegeben wird.

Bereits im Jahr 2024 wird schrittweise eine verpflichtende Mehrwegquote in den Geschäften eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt sollen in sämtlichen Supermärkten für sämtliche Getränkekategorien wiederverwendbare Behälter angeboten werden.

#14 Meisterprüfung und Befähigungsprüfung kostenlos

 

Bisher waren die Kosten für Vorbereitungskurse und Prüfungsgebühren – je nach Berufszweig – durchaus beträchtlich im 4- bis 5-stelligen Bereich angesiedelt. Während Friseur-MeisterInnen noch mit insgesamt ca. 3.000 € davonkamen, musste man für eine Prüfung inkl. Vorbereitungskurs zum Baumeister mit ca. 13.000 € rechnen. Die anteiligen Prüfungsgebühren fallen mit 2024 weg und werden vom Bund übernommen.

#15 Motorbezogene Versicherungssteuer

 

Die motorbezogene Versicherungssteuer steigt für beinahe alle 2024 neu zugelassenen Autos um 34,56 Euro pro Jahr im Vergleich zu 2023. Lediglich bei besonders effizienten oder leistungsschwachen Pkw kann eine geringere oder sogar keine Erhöhung der Steuer verzeichnet werden. Wichtig: für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts.

#16 Mutter-Kind-Pass neu

 

Der bisherige Mutter-Kind-Pass heißt ab Jänner 2024 Eltern-Kind-Pass – er erhält aber nicht nur einen neuen Namen, sondern wird bis 2026 auch digitalisiert und um zusätzliche Angebote für Schwangerschaft und Neugeborene ausgebaut.

#17 Normverbrauchsabgabe (NoVA)

 

Die NoVA steigt 2024 für alle neuen Pkw, die mehr als 99 Gramm an CO2 je Kilometer emittieren. Dies bedeutet für sämtliche reine Benzin- bzw. Diesel-Pkw eine Erhöhung (egal, ob Sport- oder Kleinwagen). Beispielsweise bedeutet dies für einen Neuwagen der unteren Mittelklasse um rund 30.000 € ein Plus von 300 €.

Bei einem CO2-Ausstoß über 155 g/km ist für jedes Gramm CO2 je Kilometer in den Papieren zusätzlich 80 € zu zahlen. Konkret bedeutet das, dass man für jeden Liter mehr an Normverbrauch zusätzlich ca. 2.000 € für den Neuwagen zahlt.

Zusätzlich wird der höchstmögliche Steuersatz für die NoVA für Pkw auf 80 Prozent angehoben.

#18 Pensionen erhöht

 

Für das Jahr 2024 erfolgt, abhängig vom monatlichen Gesamtpensionseinkommen (brutto), eine abgestufte Pensionserhöhung:

  • bis 5.850 € Gesamtpensionseinkommen um 9,7 %
  • ab 5.850 € pauschal 567,45 €

Die Ausgleichszulagenrichtsätze betragen ab 1. Jänner 2024 für Alleinstehende 1.217,96 € und für Ehepaare 1.921,46 €. Bei mindestens 30 Beitragsjahren gibt es einen Ausgleichszulagenbonus.

#19 Photovoltaik-Anlagen umsatzsteuerbefreit

 

Um den Ausbau von Sonnenstrom in den nächsten Jahren weiter zu beschleunigen, gilt seit 1.1.2024 ein vereinfachtes System: Private zahlen für PV-Anlagen bis 35 Kilowatt peak (kWp) sowie dazugehörigem Speicher (sofern sie gemeinsam im Zuge von einem Projekt umgesetzt werden) keine Umsatzsteuer mehr. Das bedeutet, es sind keine weiteren Förderanträge mehr notwendig, die Umsatzsteuer wird beim Kauf nicht berechnet.

→ mehr Informationen

#20 Stromnetzgebühren

 

Mit Jänner 2024 werden die Netzentgelte für Strom größtenteils steigen, hauptsächlich aufgrund der Inflation, gestiegener Investitionen und reduzierter Abgabemengen. Im österreichweiten Durchschnitt ergeben sich ab 2024 etwa 11,25% höhere Stromnetzentgelte für Industrie, Haushalte und Gewerbe. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh bedeutet dies eine Netzkostenerhöhung von rund 32 Euro pro Jahr bzw. 2,70 Euro pro Monat.

#21 Venedig Eintrittsgebühr

 

Italien-Reisende, die einen Tagesausflug nach Venedig unternehmen wollen, müssen 2024 an 29 Testtagen eine Eintrittsgebühr bezahlen. Die dauerhafte Einführung ist für 2025 vorgesehen.

Die Registrierung und Bezahlung erfolgen online: https://www.comune.venezia.it/cda

#22 Verpflichtende Assistenzsysteme in Neuwagen

 

Ab 6. Juli 2024 müssen nach der EU-Typengenehmigungs-Verordnung folgende Assistenzsysteme verpflichtend in Neuwägen eingebaut sein:

  • Notbremsassistent
  • Notfall-Spurhalteassistent
  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
  • Rückfahrassistent
  • Notbremslicht
  • Müdigkeitswarner
  • Ereignisbezogene Datenaufzeichnung
  • Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre

→ Details

#23 Verschärfung Verbotsgesetz

 

Das Jahr 2024 bringt eine Verschärfung des Verbotsgesetzes. Wer nationalsozialistische oder andere in Österreich verbotene Symbole etwa der Hamas verbreitet bzw. trägt, muss künftig mit deutlich höheren Strafen rechnen.

#24 Vignettenpreise 2024

 

Auch die Vignettenpreise wurden 2024 angepasst, hier die neuen Tarife:

 

Neue Tarife 2024 für Pkw (bzw. alle zweispurigen Kfz bis 3,5t hzG):

  • 1-Tages-Vignetter: 8,60 €
  • 10-Tages-Vignette: 11,50 €
  • 2-Monats-Vignette: 28,90 €
  • Jahresvignette: 96,40 €

 

Neue Tarife 2024 für Motorräder (einspurige Kfz):

  • 1-Tages-Vignetter: 3,40 €
  • 10-Tages-Vignette: 4,60 €
  • 2-Monats-Vignette: 11,50 €
  • Jahresvignette: 38,50 €

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

 
 
Fincon Institut für private und gewerbliche Wirtschaftsberatung Ges.mbH
Dr. Heinrich-Hulla-Platz 1, 8753 Fohnsdorf
 
Tel +43 3573 34 573
Fax +43 3573 34 573-30
office@fincon.at | www.fincon.at
 
 
 

 
 
Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden. GISA-Zahl:20126643
 
Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © envato elements